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Daimler AG setzt trotz gerichtlicher Verfügung Verbrauchertäuschung bei Bewerbung der S-Klasse fort

Geschrieben am 27-09-2013

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Zur Pressemitteilung
http://ots.de/fpKMa
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Berlin (ots) - Daimler AG wirbt trotz einstweiliger Verfügung des
Landgerichts Stuttgart weiterhin mit falschen Verbrauchs- und
CO2-Angaben für die neue S-Klasse - DUH stellt Ordnungsmittelantrag
beim Landgericht Stuttgart und fordert die Behörden auf, ein
Ordnungswidrigkeitsverfahren einzuleiten.

Im Rahmen der Markteinführung der neuen S-Klasse bewarb die
Daimler AG in zahlreichen bundesweit und regional vertriebenen
Zeitungen und Zeitschriften sein neues Premiumprodukt mit
fehlerhaften Angaben zu Kraftstoffverbrauch, Energieeffizienz und
CO2-Emissionen.

Die Deutsche Umwelthilfe e. V. (DUH) erwirkte daraufhin beim
Landgericht Stuttgart eine einstweilige Verfügung (Az: 35 O 76/13
KfH). Hiernach ist es dem Unternehmen untersagt, im geschäftlichen
Verkehr zu Zwecken des Wettbewerbs bei der Werbung für die
Mercedes-Benz S-Klasse die von der DUH festgestellten unzutreffenden
Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und die
CO2-Effizienzklassen zu machen.

"Die Stuttgarter Daimler AG setzt ihren Feldzug gegen Klimaschutz
ungerührt fort. In Brüssel versucht sie über die Intervention von
Kanzlerin Angela Merkel ehrgeizige Flottenverbrauchswerte zu
verhindern. Und im Ländle ignoriert sie Verbraucherschutzgesetze wie
gerichtliche Verfügungen", so Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer der
DUH. An der neuen S-Klasse interessierte Verbraucher können über die
Homepage des Unternehmens Informationsmaterial zur S-Klasse
anfordern. Sie erhalten daraufhin umfangreiche Unterlagen mit
Produktinformationen inklusive einer Imagebroschüre mit schwarzem
Edel-Einband zugesandt. In dieser Imagebroschüre werden weiterhin
falsche Angaben über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und
die CO2-Effizienzklassen der neuen S-Klasse-Modelle gemacht.

Mit diesem ignoranten Verhalten verstößt die Daimler AG nach
Ansicht der DUH nicht nur gegen die einstweilige Verfügung des
Landgerichts Stuttgart (Az: 35 O 76/13 KfH), sondern auch weiterhin
gegen die Vorschriften der Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung, die
das Ziel haben, die Entscheidung des Verbrauchers mithilfe dieser
Informationen hin zu sparsameren und CO2-reduzierten Fahrzeugen zu
beeinflussen.

Die DUH fordert, neben dem eingeleiteten Ordnungsmittelverfahren
vor dem LG Stuttgart, die für das Unternehmen zuständigen
Marktüberwachungsbehörden auf, Ordnungswidrigkeitsverfahren
einzuleiten.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Agnes Sauter, Leiterin Verbraucherschutz
Tel.: 07732 999511, Mobil: 0175 5724833, E-Mail: sauter@duh.de


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