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Einfluss der Autolobby auf die Bundesregierung: Rösler verweigert Akteneinsicht vor der Bundestagswahl

Geschrieben am 11-09-2013

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe hatte vor dem Europäischen
Gerichtshof Akteneinsicht zum Zustandekommen der
Pkw-Energiekennzeichnung erstritten - Trotz eindeutiger Rechtslage
und Aufforderung durch des Verwaltungsgericht Berlin verweigert das
Bundeswirtschaftsministerium Akteneinsicht vor dem 22. September

Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP) will offenbar
verhindern, dass die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) vor der
Bundestagswahl am 22. September Einsicht in interne Akten erhält, die
die enge Abstimmung einer gesetzlichen Regelung seines Amtsvorgängers
Rainer Brüderle (FDP) mit der Automobilindustrie dokumentieren. Der
Europäische Gerichtshof hatte den Rechtsanspruch der DUH auf Einsicht
in die Akten zum Zustandekommen der umstrittenen Rechtsverordnung zur
Pkw-Energieverbrauchskennzeichnung am 18. Juli 2013 bestätigt.
Daraufhin hatte das Verwaltungsgericht Berlin das
Bundeswirtschaftsministerium (BMWi) aufgefordert, bis vergangenen
Freitag entweder die Akteneinsicht nach dem Umweltinformationsgesetz
(UIG) zu gewähren oder aber detailliert darzulegen, warum dies nicht
geschehe. Das BMWi hat nun mitgeteilt, dass es eine Akteneinsicht vor
der Bundestagswahl nicht gewähren wolle. Weitere Prüfungen seien
erforderlich, eine Stellungnahme könne erst in drei Wochen - und
damit nach der Bundestagswahl - erfolgen.

"Philipp Rösler brüskiert mit seiner Weigerung das höchste
europäische Gericht, um die Kumpanei seines Amtsvorgängers Rainer
Brüderle mit den Autoherstellern gegen die Interessen von
Verbrauchern und Klimaschutz nicht vor der Bundestagswahl offenbaren
zu müssen", sagte DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. "Ganz
offensichtlich herrscht Panik bei der FDP: Die Akten enthalten
offenbar kompromittierende Informationen über die
Automobilbauer-Kontakte des Wirtschaftsministeriums. Vermutlich geben
sie einen Einblick, wie die Autoindustrie Verordnungen, die sie
betreffen, beeinflusst. Wir fordern von Herrn Rösler die
Veröffentlichung vor dem 22. September."

Die Ausgestaltung der Rechtsverordnung zur
Energieverbrauchskennzeichnung von Pkw hatte 2010 bundesweit
Kopfschütteln ausgelöst, weil auf ihrer Grundlage schwere
spritdurstige Limousinen wie der Audi Q7 in eine bessere
Effizienzklasse eingestuft wurden als Kleinwagen wie der Smart oder
der Fiat Panda. Dafür sorgte eine spezielle, auf das Fahrzeuggewicht
bezogene Systematik bei der Einteilung der Effizienzklassen, die
schwere Fahrzeuge massiv bevorzugt und auf die sich der damalige
Bundeswirtschaftsminister Rainer Brüderle nach eigenen Angaben vorab
mit den deutschen Automobilherstellern verständigt hatte. Die DUH
verlangte Einsicht in die Akten des BMWi, die Aufschluss über die
internen Absprachen mit der Autolobby geben können.

Das Verwaltungsgericht Berlin hatte unter Verweis auf die nach dem
EuGH-Urteil vom Juli dieses Jahres veränderte Rechtslage das
Ministerium aufgefordert, diesem nachzukommen - oder andernfalls
detailliert darzulegen, warum das Ministerium sich weiterhin gegen
die Einsicht in die Akten wehre. Das BMWi teilte nun mit, dass man
für eine Stellungnahme Zeit bis zum 25. September 2013 benötige. Es
seien weitere Ressortabstimmungen mit den Ministerien für Umwelt und
Justiz erforderlich, insbesondere hinsichtlich der Auslegung des
EuGH-Urteils sowie "weiterer einschlägiger Ausschlussgründe", so das
Schreiben. Nach Überzeugung der DUH geht es dem BMWi nun vorrangig
darum, die Akten bis zum Wahltermin unter Verschluss zu halten und
innerhalb der erbetenen Drei-Wochen-Frist weitere Möglichkeiten zur
Nicht-Herausgabe juristisch zu prüfen - vermutlich wieder gemeinsam
mit den seinerzeit beteiligten Autoherstellern.

Nach dem EuGH-Urteil ist eine Änderung des deutschen
Umweltinformationsgesetzes erforderlich, dessen Umsetzung das
zuständige Bundesumweltministerium (BMU) bereits unmittelbar nach dem
EuGH-Urteil angekündigt hat. Das BMU teilte weiter mit, man werde ab
sofort die europarechtswidrige alte Regelung, die die Akteneinsicht
beschränkte, nicht mehr anwenden. Das Bundeswirtschaftsministerium
sieht das ganz offensichtlich anders - zumindest bis zum Termin der
Bundestagswahl.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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