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Letzte Chance für mehr Klimaschutz: Energieeinsparverordnung beschäftigt erneut den Bundesrat

Geschrieben am 10-09-2013

Berlin (ots) - Deutsche Umwelthilfe appelliert an Bundesländer,
Gebäudebestand bei der EnEV-Novelle endlich einzubeziehen - Regelung
muss Energiekosten der Haushalte deutlich senken - DUH legt
Hintergrundpapier zur energetischen Gebäudesanierung vor

Am morgigen Mittwoch hat der Bundesrat die Chance, vier verlorene
Jahre auf dem Feld der Energieeffizienz im Gebäudebereich versöhnlich
zu beschließen: Die Deutsche Umwelthilfe e.V. (DUH) fordert die
Bundesländer auf, bei erneuten Beratungen des Umweltausschusses der
Länderkammer über die umstrittene Novelle der
Energieeinsparverordnung (EnEV) endlich für mehr Klimaschutz und eine
spürbare Senkung der Energiekosten bei den privaten Haushalten zu
sorgen.

"Das im Energiekonzept ausdrücklich verkündete Ziel der
Bundesregierung, bis 2050 einen 'nahezu klimaneutralen
Gebäudebestand' zu erreichen, steht bislang nur auf dem Papier. Mit
der Novelle der EnEV besteht die Chance, das zu ändern. Es darf der
Politik nicht egal sein, dass sich die Heizkosten für Privathaushalte
seit dem Jahr 2000 nahezu verdoppelt haben. Vielmehr müssen endlich
zeitgemäße Effizienzziele im Gebäudebestand beschlossen werden",
erklärt DUH-Bundesgeschäftsführer Michael Spielmann.

In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hatte der Bundesrat
die Beratungen über die Novelle der Energieeinsparverordnung (EnEV)
kurzfristig vertagt. Am Mittwoch befasst sich nun ein Unterausschuss
des Bundesrats-Umweltausschusses erneut mit dem Thema. Im bislang
vorliegenden Entwurf für eine Novelle der EnEV wird der für die
Energiewende entscheidende Gebäudebestand erneut nicht einmal
adressiert. Stattdessen werden sogar erstmals überhaupt die
Anforderungen an den Gebäudebestand von dem an Neubauten abgekoppelt.
Darüber hinaus fehlt im Entwurf für die EnEV-Novelle jede Regelung
zum Austausch völlig veralteter Heizungsanlagen.

Derzeit werden in Deutschland nach Angaben des Statistischen
Bundesamts nicht einmal 130.000 Gebäude jährlich neu errichtet. Dem
stehen aber etwa 20 Millionen Bestandsgebäude gegenüber. Drei Viertel
von ihnen wurden vor dem Inkrafttreten der ersten
Wärmeschutzverordnung 1979 errichtet. "Diese Gebäude sind oft gar
nicht oder aus heutiger Sicht erbärmlich energetisch saniert. Häuser,
die mit den heute marktüblichen Techniken modernisiert werden, können
ihren Energiebedarf massiv senken. Ohne flächendeckende energetische
Sanierungen im Gebäudebestand verfehlt die Energiewende ihre Ziele",
warnt Cornelia Ziehm, die Leiterin Klimaschutz und Energiewende bei
der DUH. Das bestätige im Übrigen auch die Bundesregierung in ihrem
Energiekonzept aus dem Jahr 2010. Außerdem entwickelten sich die
Kosten für Heizung und Warmwasserbereitung angesichts steigender
Energiepreise für immer mehr Mieter zu einer unkalkulierbaren
"zweiten Miete", so Ziehm.

Grundlegende Informationen und Fakten, zur energetischen
Gebäudesanierung, zu ihrer ökonomischen und ökologischen
Sinnhaftigkeit für Hauseigentümer, Mieter und Handwerksbetriebe, hat
die DUH in einem aktuellen Hintergrundpapier unter dem Titel
"Energetische Gebäudesanierung? - Ja, bitte!" zusammengestellt. Sie
finden das Papier: http://l.duh.de/2vfk6



Pressekontakt:
Michael Spielmann, Bundesgeschäftsführer
Tel.: 030 2400867-0, Mobil: 0160 90914431; E-Mail: spielmann@duh.de

Dr. Cornelia Ziehm, Leiterin Klimaschutz und Energiewende
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0160 94182496; E-Mail: ziehm@duh.de

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel.: 030 2400867-0; Mobil: 0171 5660577; E-Mail: rosenkranz@duh.de


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