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Wohn-Riester mit neuen Vorteilen

Geschrieben am 09-09-2013

Berlin (ots) - Vergleich.de verrät, wie Baufinanzierer von den
Änderungen bei Wohn-Riester-Verträgen profitieren

Mit dem neuen Altersvorsorge-Verbesserungsgesetz traten einige
Änderungen bei Wohn-Riester-Verträgen in Kraft. So wurden
beispielsweise die Entnahmebeschränkungen aufgehoben und die
Verwendungsmöglichkeiten erweitert.

"Dank der neuen gesetzlichen Regelung können Baufinanzierer mit
einem Riester-Vertrag nun ihr angespartes Kapital flexibler einsetzen
und sogar für die Tilgung ihres Darlehens verwenden.", erklärt Marc
Brammer, Geschäftsführer des Vergleichsportals Vergleich.de. "Das
Sparguthaben kann jetzt sowohl für den Erwerb einer eigengenutzten
Immobilie als auch für die Entschuldung einer laufenden
Baufinanzierung genutzt werden." Einzige Bedingung hierfür ist, dass
bereits mehr als 3.000 Euro angespart wurden und mindestens 3.000
Euro im Vertrag verbleiben.

Mit dem entnommenen Guthaben aus dem Riester-Vertrag ist es nicht
nur möglich, das auslaufende Darlehen vollständig abzubezahlen.
Ebenso können Sondertilgungen geleistet werden und somit die
Zinskosten und die Restlaufzeit der Baufinanzierung verkürzt werden.
"Dies kann immer dann sinnvoll sein, wenn die Darlehenszinsen höher
sind als die Rendite des Riester-Sparvertrags nach Abzug aller
Kosten.", so Brammer. Beträgt der effektive Jahreszins für eine
Baufinanzierung bei einer zehnjährigen Zinsbindung beispielsweise
2,53 Prozent, muss die Rendite des Riester-Vertrages nach Abzug der
einmaligen Abschlussgebühr und der laufenden Verwaltungskosten unter
diesem Prozentsatz liegen. Aufgrund der aktuellen Niedrigzinsen
trifft dies derzeit auf viele Riester-Sparverträge zu.

Wohnriester jetzt auch für barrierefreies Umbauen verwendbar Als
weitere Neuerung kann das Sparguthaben nun auch für die alters- oder
behindertengerechte Modernisierung der Immobilie verwendet werden. Je
nach Erwerbsdatum der Immobilie gilt es aber ein Kostenminimum zu
beachten. Außerdem müssen die Maßnahmen von einem Sachverständigen
überprüft werden. Wichtig: Weitere staatliche Unterstützungen für die
Modernisierung, wie beispielsweise KfW-Förderungen oder steuerliche
Vorteile, können dann nicht mehr genutzt werden.

"Wohn-Riester ist aufgrund der staatlichen Förderung und der
steuerlichen Vorteile eine gute Möglichkeit, sich den Traum von der
Altersvorsorge Eigenheim zu erfüllen", meint Brammer. "Mit einer
günstigen Baufinanzierung schaffen künftige Immobilienbesitzer zudem
eine gute Basis für die Erfüllung dieses Traums. Interessenten
sollten hierfür am besten mit einem Baugeld-Vergleich verschiedene
Angebote vergleichen."

Weitere Informationen zu den aktuellen Änderungen bei
Wohn-Riester-Verträgen gibt es im Vergleich.de-Newsletter September.
Die Anmeldung ist unter dem folgenden Link möglich:
https://www.vergleich.de/index.php?id=6909. Der Vergleich.de
Newsletter erscheint monatlich und bietet aktuelle und informative
Artikel aus den Bereichen Finanzierung, Geldanlage und Versicherung.

Hier finden Sie die vollständige Pressemitteilung:
www.bit.ly/15PD5GY

Über Vergleich.de:

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Meinung anderer Nutzer erleichtern die Entscheidung für ein
bestimmtes Produkt.



Pressekontakt:
Michaela Reimann
Leiterin Unternehmenskommunikation
Vergleich.de Gesellschaft für Verbraucherinformation mbH
Klosterstr. 71
10179 Berlin

E-Mail: michaela.reimann@vergleich.de
Tel.: +49(0)30/42086-1936
Fax: +49(0)30/42086-1939

Internet: www.vergleich.de
Twitter: www.twitter.com/Vergleich_de


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