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DGAP-Adhoc: Deutsche Börse AG Tochter Clearstream stimmt den Konditionen für einen Vergleich mit US-Klägern zu

Geschrieben am 09-09-2013

Deutsche Börse AG / Schlagwort(e): Vergleich

09.09.2013 14:23

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Deutsche Börse AG Tochter Clearstream stimmt den Konditionen für einen
Vergleich mit US-Klägern zu

Die zuständigen Gremien der Deutsche Börse AG und der Clearstream Banking
S.A. ('Clearstream'), eine 100-prozentige Tochter der Deutsche Börse AG,
haben heute den Konditionen für eine Vergleichsvereinbarung zugestimmt. Mit
der Vergleichsvereinbarung sollen Ansprüche, die gegen Clearstream in den
USA erhoben wurden, erledigt werden.

Im Jahr 2008 leiteten in den USA mehrere Gruppen von Klägern aus Urteilen,
die sie gegen den Iran erstritten hatten, ein Vollstreckungsverfahren ein,
in dem sie bestimmte Positionen im Depot von Clearstream bei deren
US-Intermediärbank einfrieren ließen und die Herausgabe dieser
Vermögenswerte beantragten. Obwohl sich Clearstream gegen das Einfrieren
und die beantragte Herausgabe zur Wehr setzte, ordnete im Februar 2013 das
US-Gericht die Herausgabe der Kundenpositionen an die Kläger an.

Im Jahr 2011 erhoben die Kläger - dieses Mal direkt gegen Clearstream -
Schadenersatzklagen in Höhe von USD 250 Millionen in Verbindung mit einem
angeblich unberechtigten Transfer eines Teils der eingefrorenen
Positionen. Clearstream hält die Klagen für rechtlich unbegründet und hat
bei Gericht Klageabweisung beantragt.

Der Vergleich beinhaltet die Erledigung dieser unmittelbar gegen
Clearstream gerichteten Klagen und außerdem, dass die Kläger Clearstream
nicht weiter auf Schäden aus bestimmten Handlungen vor dem Wirksamwerden
des Vergleichs verklagen. Im Gegenzug wird Clearstream nicht weiter gegen
die angeordnete Herausgabe der eingefrorenen Positionen an die Kläger
vorgehen. Der vorgeschlagene Vergleich bedarf der Unterzeichnung durch
eine bestimmte Anzahl Kläger und wird dann wirksam, wenn die erforderliche
Anzahl Unterschriften geleistet ist, einige weitere Bedingungen erfüllt
sind und das Gericht die unmittelbar gegen Clearstream gerichteten Klagen
auf Antrag der Kläger in Einklang mit den Vereinbarungen des Vergleichs
abgewiesen hat.


Kontakt:
Nicolas Nonnenmacher
Tel.: +352 2 43-3 61 15


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Deutsche Börse AG
-
60485 Frankfurt am Main
Deutschland
Telefon: +49 (0)69 211 - 0
Fax:
E-Mail: ir@deutsche-boerse.com
Internet: www.deutsche-boerse.com
ISIN: DE0005810055, DE000A1RE1W1, DE000A1R1BC6
WKN: 581005, A1RE1W, A1R1BC
Indizes: DAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, Hannover, München, Stuttgart;
Terminbörse EUREX

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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