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Bundesverwaltungsgericht entscheidet über Klagerechte von Umweltverbänden

Geschrieben am 02-09-2013

Leipzig/Berlin (ots) - Grundsatzentscheidung nach Klage der
Deutschen Umwelthilfe (DUH) gegen das Land Hessen zum Thema
Luftreinhaltung und Umweltzonen - Mündliche Verhandlung in Leipzig am
Donnerstag, 5. September 2013, 10.00 Uhr

Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig entscheidet am kommenden
Donnerstag (5. September) grundsätzlich über die künftigen
Klagerechte von Umweltverbänden in Deutschland. Verhandelt wird über
eine Klage der Deutschen Umwelthilfe e.V. (DUH) gegen das Land
Hessen, mit der auch entschieden wird, ob Umweltverbände künftig
Verstöße gegen alle Umweltschutzvorschriften der Europäischen Union
gerichtlich einklagen können.

"Ein Großteil unserer wichtigsten Umweltgesetze basiert auf
EU-Recht, unter anderem beim Thema Luftreinhaltung. Für die
Betroffenen ist es regelmäßig eine große Hürde, ihr Recht auf saubere
Luft vor den Gerichten selbst einzuklagen, wenn die zuständigen
Behörden untätig bleiben. Daher ist es umso wichtiger, dass Verbände
mit ihren oft besseren Möglichkeiten diese Aufgabe zusätzlich und
stellvertretend für die Betroffenen übernehmen können", erläutert
DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch.

Der Berliner Anwalt Remo Klinger vertritt die DUH in diesem
Rechtsstreit. "Nach deutschem Recht können Verbände bisher nur gegen
Anlagenzulassungen, wie die für Straßen oder Kraftwerke, klagen. Die
meisten Umweltvorschriften der EU betreffen aber nicht das
Anlagenzulassungsrecht, so dass etwa Verstöße gegen die meisten
wasserrechtlichen Regeln oder viele Normen des Immissionsschutzrechts
- gegen die tagtäglich verstoßen wird - nicht durch Verbände
gerichtlich beklagt werden können." Der Europäische Gerichtshof habe
die nationalen Gerichte bereits 2011 im Rahmen eines slowakischen
Verfahrens aufgefordert, diesen Rechtszustand zu beenden und das
jeweilige nationale Recht fortzuentwickeln. Eine Entscheidung des
Bundesverwaltungsgerichtes, die diesem Auftrag folge, wäre ein
Meilenstein für das deutsche Umweltrecht, erläutert Klinger.

Konkret geht es in dem Rechtstreit um die Pflichten des Landes
Hessen bei der Frage der Luftreinhaltung. Das Land ist zuständig für
die Aufstellung und Fortschreibung des Luftreinhalteplans für den
Ballungsraum Rhein-Main, wozu auch das Stadtgebiet Darmstadt gehört.
Schon seit Jahren werden dort die Grenzwerte für Stickstoffdioxid
(NO2) regelmäßig überschritten. Weil auch die letzte Fortschreibung
des Plans aus dem Jahr 2011 keine Maßnahmen umfasste, die die
Einhaltung der Grenzwerte ermöglicht hätten, reichte die DUH im
Februar 2012 Klage ein. In erster Instanz entschied das
Verwaltungsgericht Wiesbaden am 16. August 2012, dass das Land Hessen
verpflichtet sei, den für die Stadt Darmstadt geltenden
Luftreinhalteplan entsprechend zu ändern und Maßnahmen, wie zum
Beispiel eine Umweltzone, umzusetzen.

Das Land hatte daraufhin eine sogenannte Sprungrevision
eingereicht, weshalb das Verfahren direkt beim
Bundesverwaltungsgericht landete. Das muss nun die Frage entscheiden,
ob Umweltverbände jeden Verstoß gegen Umweltschutzvorschriften der
Europäischen Union gerichtlich einklagen können. Die bisherige
Gesetzeslage gestattet es Umweltverbänden nur gegen Vorhaben
gerichtlich vorzugehen, die mit Umweltverträglichkeitsprüfungen
verbunden sind.

Spricht das Gericht der DUH die Klagebefugnis zu, wird darüber
hinaus eine Grundsatzentscheidung zum Luftqualitätsrecht erwartet:
Hier geht es darum, welche Maßnahmen in einem Luftreinhalteplan
aufgenommen werden müssen, um Grenzwertüberschreitungen bei NO2
entgegenzuwirken. Diese Frage ist besonders brisant vor dem
Hintergrund, dass aktuell zahlreiche Kommunen und Behörden der
EU-Kommission weitergehende Maßnahmen zur Minderung der Belastung auf
ihrem Territorium vorlegen müssen. Ihre Anträge auf (erneute)
Fristverlängerungen zur Einhaltung der Grenzwerte hatte die
Kommission abgewiesen.

Das Bundesverwaltungsgericht tagt am 5. September 2013, um 10 Uhr.
Ort: Simsonplatz 1, 04107 Leipzig.



Pressekontakt:
Jürgen Resch, Bundesgeschäftsführer
Mobil: 0171 3649170, E-Mail: resch@duh.de

Dr. Remo Klinger, Rechtsanwalt
Mobil: 0171 2435458, E-Mail: klinger@geulen.com

Dr. Gerd Rosenkranz, Leiter Politik & Presse
Tel. 030 2400867-0, Mobil: 0171 5660577, E-Mail: rosenkranz@duh.de


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