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Neue OZ: Nachricht zu BGH-Entscheidung im Tiefkühlstreit

Geschrieben am 27-08-2013

Osnabrück (ots) - Millionen-Streit in Tiefkühl-Branche: BGH
schmettert Beschwerde ab

Urteil aus Oldenburg rechtskräftig - Eismann hat keinen Anspruch
auf Schadensersatz

Osnabrück.- Ein jahrelanger Rechtsstreit in der deutschen
Tiefkühlbranche ist beendet: Der Bundesgerichtshof hat die Beschwerde
der Firma Eismann aus Mettmann gegen eine Entscheidung des
Oberlandesgerichtes Oldenburg zurückgewiesen. Das berichtet die "Neue
Osnabrücker Zeitung" (Mittwoch). Damit hat Eismann keinen Anspruch
auf 20 Millionen Euro Schadensersatz vom wesentlich kleineren
Mitbewerber TTS aus dem Landkreis Osnabrück.

Eismann hatte 2005 Klage beim Landgericht Osnabrück eingereicht.
Der Vorwurf: TTS soll der Nummer zwei auf dem deutschen
Tiefkühl-Markt gezielt Handelsvertreter abgeworben haben. Den dadurch
entstandenen Schaden bezifferte die Firma aus Mettmann auf 20
Millionen Euro. Sowohl das Landgericht als auch später das
Oberlandesgericht konnten kein wettbewerbswidriges Abwerben erkennen
und wiesen die Klage im Wesentlichen ab.

Eismann legte Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision
beim Bundesgerichtshof ein. Doch auch hier - achteinhalb Jahre später
- wurde das Ansinnen der Firma aus Mettmann zurückgewiesen, "weil die
Rechtssache keine grundsätzliche Bedeutung hat", zitiert die "Neue
Osnabrücker Zeitung" aus dem Beschluss des Bundesgerichtshofes.

Bei TTS zeigt man sich über die höchstrichterliche Entscheidung
erleichtert. Eine Verurteilung zur Zahlung der Millionensumme hätte
das Aus der Firma bedeutet, sagte Vertriebsleiter Engelbert
Harrenkamp dem Blatt. Eismann habe das kostenintensive
Gerichtsverfahren nur angestrebt, um den kleineren Wettbewerber vom
Markt zu drängen, so seine Einschätzung. Bei der Firma Eismann war am
Dienstag auf Nachfrage der "Neuen Osnabrücker Zeitung" kein
Verantwortlicher für eine Stellungnahme zu sprechen.



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207


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