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Mittelbayerische Zeitung: Kommentar zur Asylpolitik: Die Residenzpflicht vorübergehend aussetzen, von Christine Strasser

Geschrieben am 23-08-2013

Regensburg (ots) - Im vergangenen Jahr ließ man Asylbewerber von
Würzburg nach Berlin marschieren. Kontrollen gab es nur vereinzelt.
Wieso geht das diesmal nicht? Der Eindruck, dass protestierende
Flüchtlinge, die aus dem gesamten Freistaat in die Landeshauptstadt
ziehen, dort so kurz vor der Wahl kein erwünschtes Bild sind, ist
nicht so einfach von der Hand zu weisen. Dafür ist der Gegensatz
zwischen September 2012 und August 2013 zu groß. Das Argument für die
Kontrollen: Die Polizei könne nicht dabei zusehen, wenn eine Straftat
begangen werden. Die Straftaten bestehen darin, dass einige
Asylbewerber gegen die Residenzpflicht verstoßen. Die Residenzpflicht
ist einmalig in der EU und existiert nur in Deutschland. In allen
Bundesländern außer Bayern und Sachsen ist die Residenzpflicht auf
das Landesgebiet ausgedehnt, Asylsuchende dürfen sich dort also im
ganzen Landesgebiet aufhalten. Die Märsche durch Bayern sind ein
gewaltfreier Protest. Trotzdem wurden beide Züge zweimal von der
Polizei gestoppt. Die überschaubaren Gruppen der Flüchtlinge standen
einem Großaufgebot der Polizei gegenüber. Das wirkt überzogen. Der
Staat darf sich nicht erpressen lassen. Den Umgang mit den
Flüchtlingen sollte die Staatsregierung trotzdem überdenken. Ende
Juli einigte sich das Kabinett auf einige Verbesserungen für die
Asylbewerber. In der Erklärung von damals steht: "Asylbewerbern kann
gestattet werden, den ihnen zugewiesenen Aufenthaltsbereich zu
verlassen. Entsprechende Verlassenserlaubnisse werden großzügig und
unbürokratisch erteilt." Die Residenzpflicht für den Protestzug
vorübergehend aufzuheben, wäre ein starkes Zeichen der
Staatsregierung, dass sie es mit den Erleichterungen für Asylbewerber
ernst meint.



Pressekontakt:
Mittelbayerische Zeitung
Redaktion
Telefon: +49 941 / 207 6023
nachrichten@mittelbayerische.de


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