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NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH & Hanau Netz GmbH unterliegt vollständig im Prozess gegen mk-energy Ihr Energieversorger GmbH um Netznutzung

Geschrieben am 21-08-2013

Hamburg (ots) - Die Kunden der mk-group ("Care-Energy") wunderten
sich: Sie wurden Mitte Juli 2013 durch die Netzbetreiber NRM
Netzdienste Rhein-Main GmbH & Hanau Netz GmbH informiert, dass sie
sich angeblich in Zukunft in der sogenannten Grundversorgung
befänden. Mit Wirkung zum 15.07.2013, hatten die NRM Netzdienste
Rhein-Main GmbH und die Hanau Netz GmbH der mk-energy Ihr
Energieversorger Gmbh & Co.KG die uneingeschränkte
Nutzungsmöglichkeit ihrer Verteilernetze zur Ausspeisung von
elektrischer Energie an Ausspeisepunkten des Verteilnetzes gegen
Entgelt gekündigt. Die Rechtswidrigkeit dieser Kündigung des
Lieferantenrahmenvertrags wurde heute durch das Landgericht Wiesbaden
bestätigt. "Care-Energy" - Kunden können entsprechend aufatmen, sie
werden nach wie vor durch den Hamburger Energiedienstleister
kostengünstig mit Ökoenergie versorgt.

Die mündliche Urteilsbegründung des Landgerichts Wiesbaden kann
nur als Ohrfeige für die Leitung der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH
und der Hanau Netz GmbH gewertet werden. Wie bereits bei Erlass der
von "Care-Energy" beantragten einstweiligen Verfügung gegen die
beiden Unternehmen wurde klar die Rechtswidrigkeit der Kündigung des
Lieferantenvertrags betont. Im Vorfeld der Verhandlung hatten die NRM
Netzdienste Rhein-Main GmbH & Hanau Netz GmbH eine bilaterale
Einigung mit "Care-Energy" abgelehnt, obwohl die Unternehmen in den
Medien angekündigt hatten, die gegen sie ergangene einstweilige
Verfügung zu akzeptieren.

"Wir hoffen, dass die NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und die
Hanau Netz GmbH jetzt die Rechtswidrigkeit ihres Vorgehens begreifen.
Die Rechtslage war von Anfang an eindeutig. Es ist absolut
unverständlich, dass die Gegenseite immer neue, unnötige Kosten für
die Kunden der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und die Hanau Netz
GmbH verursacht hat." kommentierte Martin Kristek, Geschäftsführer
der mk-group Holding GmbH, der die Marke "Care-Energy" gehört.
"Vielleicht sollten sich die politisch für die beiden Unternehmen
verantwortlichen Gremien einmal mit den Kosten der juristischen
Fehleinschätzung ihrer Geschäftsleitungen befassen und dabei auch
Kosten und fehlende Erfolgsaussichten der möglichen Berufung gegen
die heutige Entscheidung prüfen."

Martin Kristek kritisierte in Zusammenhang mit dem rechtswidrigen
Vorgehen der NRM Netzdienste Rhein-Main GmbH und der Hanau Netz GmbH
auch die Bundesnetzagentur (BNetzA) scharf: "Die BNetzA sieht
Fehlverhalten einzelner Marktteilnehmer bei willkürlichen Kündigungen
von Lieferantenrahmenverträgen tatenlos und kommentarlos zu. Die ist
ein Armutszeugnis für eine Behörde, deren Aufgabe es auch sein
sollte, einen diskrimnierungsfreien Zugang zu den
Energieübertragungsnetzen zu gewährleisten. Vielleicht studiert die
BNetzA wenigstens im Nachhinein die Urteilsbegründung des LG
Wiesbaden um in Zukunft rechtswidriges Verhalten einzelner
Netzbetriebe früher zu erkennen und zu unterbinden."



Pressekontakt:
Marc März
Leiter Public Affairs
Marc.Maerz@Care-Energy.de
040 4143148580


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