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Strompreise: Greenpeace stellt "Abzockbremse" vor / Staat muss Energiewirtschaftsgesetz reformieren, um Preise zu deckeln

Geschrieben am 21-08-2013

Berlin (ots) - Mit Hilfe einer dreistufigen "Abzockbremse" könnte
der Strompreis für private Haushalte deutlich sinken. Greenpeace
stellt heute mit einem Rechtsgutachten vor, wie Energieversorger
gesunkene Börsenstrompreise an Haushalte mit Grundversorgungstarifen
weitergeben müssten. Rund 40 Prozent aller Privatkunden würden davon
profitieren. Würden alle Greenpeace Vorschläge umgesetzt, könnten die
Verbraucher etwa 104 Euro im Jahr sparen. Die Umweltorganisation
fordert von Bundeswirtschaftsminister Philipp Rösler (FDP), die
Stromkunden vor überhöhten Preisen zu schützen. "In der
Grundversorgung machen die Energieanbieter Kasse. Übertriebene
Industrievergünstigungen verteuern den Strom für Privathaushalte
zusätzlich. Hier muss der Bundeswirtschaftsminister eingreifen", sagt
Tobias Austrup, Energie-Experte von Greenpeace.

In einem ersten Schritt sollen die Kartellbehörden untersuchen, ob
Energiekonzerne oder Stadtwerke mit ihren Grundversorgungstarifen
eine marktbeherrschende Stellung missbrauchen. Aktuelle Recherchen
des Beratungsunternehmens Energy Brainpool lassen den Schluss zu,
dass die Stromanbieter in den Grundversorgungstarifen ihre
Gewinnmargen um mehr als 70 Prozent seit dem Jahr 2009 steigern
konnten. In den weiteren Wettbewerbstarifen jedoch sanken die
Gewinne. "Bestätigt sich der Verdacht, dass die Energieversorger ihre
marktbeherrschende Stellung ausnutzen, können die Stromkunden ihre zu
hohen Zahlungen zurückfordern", erläutert Rechtsanwalt Martin Hack,
Autor des Rechtsgutachtens. Ein durchschnittlicher Haushalt würde bei
Anpassung der Grundversorgungstarife an die Börsenstrompreise rund 40
Euro im Jahr sparen. Greenpeace stellt als Reaktion auf das
Rechtsgutachten heute bei allen 16 Landeskartellbehörden Anträge auf
Überprüfung der Grundversorgungstarife.

Ungerechtfertigte Industrievergünstigungen reduzieren

Als zweiten Schritt fordert die unabhängige Umweltorganisation,
dass der Staat die Standardtarife vorab prüft und genehmigt - wie es
bis zum Jahr 2007 möglich war. Mit einer damaligen Reform des
Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) nahm sich die Regierung jedoch
diese Einflussmöglichkeit auf die Strompreise. Jetzt müsste das EnWG
erneut reformiert werden, weil der Wettbewerb in der Grundversorgung
nicht funktioniert. Drittens muss die Bundesregierung die ausufernden
Subventionen der Industrie beim Strompreis reduzieren. Der Staat
begünstigt derzeit mehr als 1600 Unternehmen bei der Ökostrom-Umlage.
Begrenzt man diese Befreiungen auf energieintensive
Industrieunternehmen, die im internationalen Wettbewerb stehen, sänke
die Umlage um 1,6 Cent je Kilowattstunde.

Insgesamt könnte ein Vier-Personen-Haushalt mit 4000
Kilowattstunden pro Jahr im Grundversorgungstarif um rund 2,6 Cent
pro Kilowattstunde entlastet werden. Die Kunden der Grundversorgung
scheuen entweder einen Anbieterwechsel oder finden aus finanziellen
Gründen keinen anderen Energieversorger.

Achtung Redaktionen: Rückfragen bitte an Tobias Austrup, Tel.
0160-5369806, oder Pressesprecherin Cornelia Deppe-Burghardt, Tel.
0151-145 33087. Das Rechtsgutachten lesen Sie unter
http://gpurl.de/6F3sP. Zum Thema Energiewende veröffentlicht
Greenpeace heute auch einen aktuellen Webfilm, den Sie unter
http://www.youtube.com/watch?v=8o2NQ5hlqVI finden.
Greenpeace-Pressestelle: Telefon 040-30618-340, Email
presse@greenpeace.de; Greenpeace im Internet: www.greenpeace.de, auf
Twitter: http://twitter.com/greenpeace_de, auf Facebook:
www.facebook.com/greenpeace.de.


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