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DGAP-Adhoc: IVG Immobilien AG: Korrektur: Wesentliche Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts, Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 AktG

Geschrieben am 12-08-2013

IVG Immobilien AG / Schlagwort(e):
Kapitalrestrukturierung/Unternehmensrestrukturierung

12.08.2013 12:20

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Berichtigung nach § 15 WpHG, übermittelt
durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Dies ist eine Korrektur der Meldung vom 10.08.2013, 18:53 Uhr. Grund der
Korrektur ist die Klarstellung der Position des LBBW-Kredits im Rahmen des
Restrukturierungskonzepts.

IVG Immobilien AG: Wesentliche Eckpunkte eines Restrukturierungskonzepts,
Verlustanzeige gemäß § 92 Abs. 1 Satz 1 AktG

Im Rahmen der von der IVG Immobilien AG (IVG oder Gesellschaft) mit den
Vertretern der zu 'Adhoc-Komitees' zusammengeschlossenen, wesentlichen
Gläubiger (i) des Kreditvertrags über EUR 1.350 Mio. vom 25. September
2007/13. April 2012 (SynLoan I), (ii) des Kreditvertrags über EUR 1.047,4
Mio. vom 12. Mai 2009/24. Februar 2012 (SynLoan II), (iii) des bilateralen
Kreditvertrags über EUR 100 Mio. vom 30. November 2007/13. April 2013
(LBBW-Kredit) sowie der Wandelanleihe (ISIN: DE000A0LNA87) geführten
Verhandlungen wurden von den Gläubigern wesentliche Eckpunkte eines
umfassenden Restrukturierungskonzepts vorgelegt: Im Wege einer
vereinfachten Kapitalherabsetzung zur Verlustdeckung soll das bestehende
Grundkapital im Verhältnis 200 zu 1 auf 0,5% des bisherigen Grundkapitals
herabgesetzt werden. Danach ist unter anderem vorgesehen, dass der SynLoan
I, der LBBW-Kredit sowie die Wandelanleihe jeweils mit ihrem vollständigen
Gesamtnominalbetrag im Wege der Sachkapitalerhöhung in die Gesellschaft
eingebracht werden (sog. debt-to-equity swap), was zu einer relativen
Beteiligung dieser drei Gläubigergruppen am Grundkapital von 80% (SynLoan I
/ LBBW-Kredit) zu 20% (Wandelanleihe) führen würde. Darüber hinaus sieht
das Finanzierungskonzept eine Barkapitalerhöhung mit Bezugsrechten der
Alt-Aktionäre und - als Gegenleistung für deren Anspruchsverzicht - mit
Zulassung der Inhaber der Hybridanleihe (ISIN: DE000A0JQMH5) bzw. eine
wirtschaftliche vergleichbare, alternative Struktur vor, die es den
Alt-Aktionären und den Inhabern der Hybridanleihe ermöglicht, in einem noch
fest zu legenden Binnenverhältnis zusätzlich bis zu 3% des Grundkapitals
nach Sach- und Barkapitalerhöhung zu übernehmen.

Darüber hinaus haben die Gläubiger des SynLoan I der Gesellschaft eine
Brückenfinanzierung in Höhe von ca. EUR 140 Mio. zur Deckung des
zusätzlichen Liquiditätsbedarfs auf Basis einer Vereinbarung über
wesentliche Eckpunkte zugesagt. Mit der Brückenfinanzierung wäre der
Bestand der Gesellschaft voraussichtlich bis zum geplanten Abschluss der
Restrukturierung gesichert. Zudem wurde ein Hinausschieben der Fälligkeit
der Rückzahlungsansprüche aus dem LBBW-Kredit in Aussicht gestellt. Die
Vertreter der Gläubiger der Wandelanleihe haben zudem in Aussicht gestellt,
eine zeitliche Verschiebung des Kündigungsrechts zum 29. März 2014
(sogenannte Put-Option) zu unterstützen, sofern dies im Rahmen der
Umsetzung des Restrukturierungskonzepts erforderlich werden sollte.

Die Gesellschaft wird kurzfristig diese Ergebnisse prüfen, auf dieser Basis
weitere Verhandlungen führen und im Falle einer detaillierten
Gesamteinigung zur Hauptversammlung und zur Versammlung der
Hybridanleihegläubiger einladen, um das ganzheitliche
Restrukturierungskonzept den Aktionären und Hybridanleihegläubigern zur
Abstimmung vorzulegen.

Der Vorstand gibt hiermit zudem bekannt, dass die - in den Ad
hoc-Mitteilungen der Gesellschaft vom 12. und 19. Juli 2013 angekündigte -
strategische Überprüfung sämtlicher Geschäftsbereiche und ihrer Wertansätze
zum 30. Juni 2013 einen Abschreibungsbedarf in Höhe von insgesamt ca. EUR
350 Mio. (HGB) ergeben hat, wobei dieser Betrag auf Abschreibungen in
verschiedenen Bereichen beruht; zu nennen sind insbesondere
Bewertungsanpassungen im Immobilienbereich, im Kavernengeschäft sowie im
Bereich von Beteiligungen und Forderungen.

Der Vorstand zeigt dementsprechend hiermit an, dass ein Verlust von mehr
als der Hälfte des Grundkapitals der Gesellschaft besteht (§ 92 Absatz 1
AktG).

Der Halbjahresbericht zum 30. Juni 2013 als Konzern- und Einzelabschluss
wird - wie mit Ad hoc-Mitteilung der Gesellschaft vom 19. Juli 2013
angekündigt - voraussichtlich am 26. August 2013 veröffentlicht werden.


---------------------------------------------------------------------------

Sprache: Deutsch
Unternehmen: IVG Immobilien AG
Zanderstr. 5-7
53177 Bonn
Deutschland
Telefon: +49 (0)228 844-400
Fax: +49 (0)228 844-372
E-Mail: ir@ivg.de
Internet: www.ivg.de
ISIN: DE0006205701, DE000A0JQMH5
WKN: 620570, A0JQMH
Börsen: Regulierter Markt in Berlin, Düsseldorf, Frankfurt (Prime
Standard), München; Freiverkehr in Hamburg, Hannover,
Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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