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EU-Kommission: "Made in Germany" nicht in Gefahr

Geschrieben am 08-08-2013

Berlin (ots) - Die Europäische Kommission weist Berichte über
angeblich von ihr geplante Einschränkungen bei der Verwendung des
"Made in Germany"-Labels zurück. Weder will die Kommission die
Herkunftsbezeichnung abschaffen noch erschweren.

Im Gegenteil: Durch die im Februar vorgelegten Vorschläge zur
Produktsicherheit wird das Label "Made in Deutschland" gestärkt und
in der gesamten EU rechtlich besser geschützt. In dem Gesetzespaket
heißt es dazu: "Bei Produkten, die in der EU hergestellt worden sind,
ist als Ursprung entweder die EU oder ein bestimmter Mitgliedstaat
anzugeben." (Artikel 7, Verordnungsentwurf über die Sicherheit von
Verbraucherprodukten).

Genauer: die Herkunft eines Produktes ist das Land, wo die letzte
wesentliche, wirtschaftlich gerechtfertigte Be- und Verarbeitung
stattfindet. Eine Tasche, die also in Deutschland aus importiertem
Leder zu einer fertigen Tasche verarbeitet wird, gilt dann als "Made
in Germany". Die Vorschläge der Kommision sollen also sicherstellen,
dass ein Produkt "Made in Germany" auch wirklich in Deutschland
produziert worden ist.

Zurzeit gibt es kaum gemeinsame Regeln zur Herkunftskennzeichnung,
so dass Unternehmen als Herstellungsort ihres Produkts angeben
können, was sie wollen. Aber Unternehmen, die in der EU produzieren,
sollten ihre Kunden über die Herkunft ihrer Produkte informieren
können und gegen falsche Herkunftsangaben ihrer Wettbewerber
geschützt sein. Deutschland hat keine bindende Gesetzgebung zur
Nutzung von "Made in Germany". Die Verantwortung liegt zurzeit bei
den Herstellern. Das OLG Düsseldorf hat aber 2011 ausgeführt dass
Kunden erwarten dass mit "Made in Germany" und "Produziert in
Deutschland" gekennzeichneten Waren maßgeblich in Deutschland
hergestellt werden. Die Vorschläge der Kommission sind in diesem
Sinne.

Herkunftskennzeichnung war schon immer ein schwieriges Thema im
Binnenmarkt. Viele Mitgliedstaaten haben versucht, Regeln zur
nationalen Herkunftskennzeichnung einzuführen. Von daher gibt es
einen klaren Bedarf seitens der Mitgliedstaaten, die
Herkunftsbezeichnung klar zu regeln. Auch das Europäische Parlament
hatte eine Gesetzesinitiative zum Thema Herkunftsbezeichnung
gefordert. Außerdem führt das Fehlen von Regeln zu vielen
Missbräuchen im Binnenmarkt.

Der Vorschlag ist eine praktische Lösung für ein schwieriges
Problem. Er wird nationale Hindernisse unterbinden, die auf
unterschiedlichen Regeln zur Herkunftsbezeichnung herrühren, und
schützt Unternehmen vor unlauterem Wettbewerb. Der Vorschlag wird
keine Zusatzkosten für Unternehmen zur Folge haben und ist frei von
zusätzlichen Bürokratiekosten. Und Qualitätskennzeichnung fällt nicht
in den Wirkungsbereich des Vorschlags. Der Vorschlag betrifft nur
reine Verbraucherprodukte.

Mehr Informationen zu dem Gesetzespaket zur Produktsicherheit
finden Sie hier. http://ots.de/SjFkj



Pressekontakt:
Europäische Kommission -Vertretung in Deutschland
Pressestelle
Unter den Linden 78 - 10117 Berlin
Tel.: 030-22802250

www.eu-kommission.de
http://www.facebook.com/eu.kommission


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