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Rheinische Post: Bayerns Unrechtsfall = Von Reinhold Michels

Geschrieben am 06-08-2013

Düsseldorf (ots) - Es irrt der Mensch, solang er strebt. Das gilt
auch für Richter beim Landgericht Regensburg, die noch im Juli mit
spitzfindiger, fadenscheiniger Begründung dem Psychiatrie-Insassen
Gustl Mollath Freiheit und Wiederaufnahme des Verfahrens verwehrten.
Endlich sind ihnen Richterkollegen der nächsthöheren Instanz in den
Arm gefallen. Das OLG Nürnberg hat dem lädierten Ansehen der Justiz
in Bayern einen Dienst erwiesen. Wichtiger ist, dass das OLG dafür
gesorgt hat, dass die undurchsichtige Strafsache Mollath vor einer
unbefangenen Strafkammer neu verhandelt wird. Ob Mollath nur Opfer
ist und nicht auch Täter war, ist noch nicht einwandfrei geklärt,
obwohl die Rechtskraft des Urteils von 2006 dies zu Lasten des
Angeklagten entschieden hatte. Diese Rechtskraft stand jedoch auf
wackligem Grund. Das haben Teile der Justiz und die Justizministerin
in Bayern aus Bockigkeit und Ignoranz zu lange verdrängt. Man fragt
sich, was in einem vergleichbaren Fall von Versagen passierte, wenn
ein einsitzender Herr Niemand keinen so famosen Anwalt hätte wie
Mollath.



Pressekontakt:
Rheinische Post
Redaktion

Telefon: (0211) 505-2621


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