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VKU - Problem des Zeitverzugs noch nicht beseitigt (BILD)

Geschrieben am 31-07-2013

Berlin (ots) -

Novelle Anreizregulierungs- und Stromnetzentgeltverordnung
verabschiedet

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt, dass die
Bundesregierung heute die "Verordnung zur Änderung von Verordnungen
auf dem Gebiet des Energiewirtschaftsrechts" verabschiedet hat. Im
Vergleich zum Verordnungsentwurf der Bundesregierung vom 29. Mai 2013
gibt es einige substanzielle Änderungen, die der Bundesrat in seiner
Sitzung am 5. Juli 2013 eingebracht hatte. Diese werden seitens des
VKU größtenteils positiv bewertet. Insbesondere die Ausgestaltung der
Poolingregeln (Zusammenfassung mehrerer Entnahmestellen eines
Verbrauchers bei der Netzentgeltabrechnung) und die Regelung zur
Netzentgeltermittlung bei der Straßenbeleuchtung sind sachgerecht
umgesetzt worden, wofür sich der VKU seit langem stark gemacht hatte.

VKU-Hauptgeschäftsführer Hans-Joachim Reck: "Besonders positiv
ist, dass durch diesen Beschluss zum Pooling volkswirtschaftlich
unsinnige Kosten, die ansonsten aus einer Festlegung der
Bundesnetzagentur entstanden wären, vermieden werden. Auch die Gefahr
einer stärkeren Diskriminierung zwischen vor- und nachgelagerten
Netzbetreibern wird dadurch abgewendet. Nicht zuletzt werden die
Kommunen in Bezug auf die Netzentgelte für Straßenbeleuchtung nicht
unnötig belastet, und unsinnige Anforderungen zum Einbau von Smart
Metern bei Straßenlaternen sind damit obsolet. Das ist im Sinne der
Bürger!"

Lediglich die verschärften Bestimmungen bei der Anerkennung
struktureller Besonderheiten der Verteilnetzbetreiber im
Effizienzvergleich sind aus VKU-Sicht nicht nachvollziehbar. Reck:
"In der Vergangenheit wurden derartige Anträge so gut wie gar nicht
anerkannt. Es ist daher nicht verständlich, weshalb an dieser Stelle
weitere Hürden eingebaut wurden."

Einem weiteren Antrag des Freistaats Bayern, der die Beseitigung
des Zeitverzugs in der Anreizregulierung vorsah, konnte der Bundesrat
allerdings nicht direkt folgen - er hat aber die Notwendigkeit der
Beseitigung des Zeitverzuges bei Investitionen auf allen Netzebenen
als dringliches Problem erkannt und einen entsprechenden
Entschließungsantrag an die Bundesregierung formuliert.

Als Vertreter der Verteilnetzbetreiber hat der VKU die Vorschläge,
die die Länder bereits vor über einem Jahr vorgestellt haben, positiv
aufgenommen, dabei aber auf Probleme im ursprünglichen Vorschlag
hingewiesen. "Der jetzt in wichtigen Punkten überarbeitete Vorschlag
aus Bayern hätte sachgerechte Lösungen geboten und die
Rahmenbedingungen der Netzbetreiber und deren aktuelle
Herausforderungen berücksichtigt. Damit liefert dieser Vorschlag -
auch wenn im aktuellen Novellierungsverfahren diese Chance auf den
großen Wurf verpasst wurde - einen hervorragenden Aufsetzpunkt für
unsere dringend notwendigen weiteren Gespräche mit Politik und
Behörden", so Reck. "Die Energiewende findet größtenteils auf der
Ebene der Verteilnetze statt. Auch die erforderlichen Investitionen
in die intelligenten Netze werden im Wesentlichen auf dieser Ebene
getätigt. Nachhaltige Investitionsbedingungen für alle Netzbetreiber
sind deshalb längst überfällig."

Die Änderung des Paragraph 19 Abs. 2 der StromNEV bewertet der VKU
nicht uneingeschränkt positiv. Reck "Es ist wichtig, dass die Kosten
für den Umbau des Energiesystems auf breite Schultern verteilt und
keine Fehlanreize gesetzt werden. Deshalb befürworten wir, dass es
keine vollständige Netzentgeltbefreiung mehr für die energieintensive
Industrie geben wird. Die vollständige Netzentgeltbefreiung wird
allerdings durch eine gestaffelte Reduktion der Netzentgelte für
energieintensive Unternehmen ersetzt. "Die gestaffelte
Reduktionschafft schafft leider ein Fehlanreiz zu einem Mehrverbrauch
der Energie, der nicht im Sinne der energiepolitischen Ziele sein
kann ", so Reck abschließend.



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Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
carsten.wagner@vku.de

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Pressesprecher: Stefan Luig
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Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
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