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Schwäbische Zeitung: Eine seltsame Entscheidung - Leitartikel

Geschrieben am 24-07-2013

Ravensburg (ots) - Die bayerische Justiz hat seit geraumer Zeit
ein paar Probleme mit ihrer Außendarstellung. Zuerst war da der wenig
souveräne Hickhack um die Vergabe der Medienplätze im NSU-Verfahren -
dann dieser unselig-unendlich anmutende Fall des Gustl Mollath. Es
wundert sich nicht nur der Laie, auch mancher Fachmann schüttelt den
Kopf. Andere verweisen gebetsmühlenartig auf die richterliche
Unabhängigkeit. Aber wenn diese Unabhängigkeit der Justiz von vielen
Menschen nicht mehr als hohes Gut, sondern eher als Selbstzweck
wahrgenommen wird, dann ist irgendetwas in Schieflage geraten. Im
Fall Mollath kann man diesen Eindruck durchaus gewinnen.

Es kommt extrem selten vor, dass sowohl der Verteidiger eines
Verurteilten als auch der Staatsanwalt die Wiederaufnahme des
Verfahrens beantragen. Der ablehnende Bescheid des Landgerichts
Regensburg ist kaum vermittelbar. In der Begründung heißt es, das
Urteil des Landgerichts Nürnberg, dem Mollath seine Unterbringung in
einer psychiatrischen Einrichtung verdankt, enthalte Sorgfaltsmängel.
Aber die reichten nicht aus, um das Verfahren neu aufzurollen. Warum
eigentlich nicht? Weil das Gesetz eine Wiederaufnahme nur in engen
Grenzen erlaube. Das klingt sehr nach Rechtspositivismus.

Der Jurist und Journalist Thomas Darnstädt hat vor ein paar
Monaten ein Buch geschrieben mit dem Titel "Der Richter und sein
Opfer". Darnstädt geht von einer erschreckend hohen Zahl an
Fehlurteilen aus, und er befürwortet deshalb unter anderem
erleichterte Wiederaufnahmeverfahren. Gustl Mollath eignet sich als
Kronzeuge für diese Forderung. Man könnte es auch so formulieren:
Wenn ein Gesetz die Richter zu Entscheidungen zwingt, welche
überwiegend Kopfschütteln auslösen, dann stimmt etwas nicht mit
diesem Gesetz. Darnstädt hat in seinem Buch übrigens sehr überzeugend
dargelegt, dass Mollath kein Heiliger sei, eher eine zwielichtige
Gestalt. Aber die Richter des Landgerichts Regensburg haben jetzt
dafür gesorgt, dass das Zwielichtige des Falles erhalten bleibt. Bis
auf Weiteres.



Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de


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