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Novelle Anreizregulierungs- und Stromnetzentgeltverordnung verabschiedet / Problem des Zeitverzugs nach wie vor nicht beseitigt

Geschrieben am 06-07-2013

Berlin (ots) - Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) begrüßt,
dass der Bundesrat in seiner gestrigen Sitzung wichtige Änderungen
der Anreizregulierungs- und der Strom- und Gasnetzentgeltverordnung
beschlossen hat. Die Länder haben über Anträge des Freistaats Bayern
notwendige Ergänzungen zum Kabinettsentwurf der Bundesregierung
vorgenommen, die der VKU größtenteils positiv bewertet. Insbesondere
die Ausgestaltung der Poolingregeln (Zusammenfassung mehrerer
Entnahmestellen eines Verbrauchers bei der Netzentgeltabrechnung) und
die Regelung zur Netzentgeltermittlung bei der Straßenbeleuchtung
sind sachgerecht umgesetzt worden. VKU-Hauptgeschäftsführer
Hans-Joachim Reck: "Durch die neuen Bestimmungen zum Pooling werden
volkswirtschaftlich unsinnige Kosten, die aus der Festlegung der
Bundesnetzagentur entstanden wären, vermieden und das
Diskriminierungspotenzial zwischen Netzbetreibern abgewendet. Zudem
werden die Kommunen in Bezug auf die Netzentgelte für
Straßenbeleuchtung nicht unnötig belastet. Das ist auch im Sinne der
Bürger!"

Lediglich die verschärften Bestimmungen bei der Anerkennung
strukturellen Besonderheiten der Verteilnetzbetreiber im
Effizienzvergleich sind aus VKU-Sicht nicht nachvollziehbar. Reck:
"In der Vergangenheit wurden derartige Anträge so gut wie gar nicht
anerkannt, daher ist nicht verständlich, weshalb an dieser Stelle
weitere Hürden eingebaut wurden." Einen weiteren Antrag des
Freistaats Bayern, der die Beseitigung des Zeitverzugs in der
Anreizregulierung vorsah, hat der Bundesrat allerdings abgelehnt.
"Hier ist eine große Chance verpasst worden, die
Investitionsbedingungen für die Verteilnetzbetreiber nachhaltig zu
verbessern", so der VKU-Hauptgeschäftsführer. "Wir fordern schon seit
Jahren die Beseitigung des Zeitverzugs, damit endlich die richtigen
Anreize für die notwendigen Investitionen in die Energieinfrastruktur
gesetzt werden."

Als Vertreter der Verteilnetzbetreiber hat der VKU die Vorschläge,
die die Länder bereits vor über einem Jahr vorgestellt haben, positiv
aufgenommen und dabei aber auf Probleme im ursprünglichen Vorschlag
hingewiesen. "Der Vorschlag aus Bayern hätte sachgerechte Lösungen
geboten und die Rahmenbedingungen der Netzbetreiber und deren
aktuelle Herausforderungen berücksichtigt. Diese Chance hat man
verpasst." Reck weiter: "Die Energiewende findet größtenteils auf der
Ebene der Verteilnetze statt. Auch die erforderlichen Investitionen
in die intelligenten Netze werden im Wesentlichen auf dieser Ebene
getätigt. Daher ist es längst überfällig, dass nachhaltige
Investitionsbedingungen für alle Netzbetreiber hergestellt werden."
Gleichzeitig hat der Bundesrat die Bundesregierung aufgefordert, das
Problem des Zeitverzugs baldmöglichst zu beseitigen und eine rasche
Änderung der Anreizregulierungsverordnung zu erwirken. "Diese
Aufforderung ist zumindest ein Hoffnungsschimmer für die
Verteilnetzbetreiber", so Reck.

Die Änderung von Paragraph 19 Absatz 2 der
Stromnetzentgeltverordnung bewertet Reck grundsätzlich positiv. "Es
ist wichtig, dass die Kosten für den Umbau des Energiesystems auf
breite Schultern verteilt und keine Fehlanreize gesetzt werden.
Deshalb befürworten wir, dass es keine vollständige
Netzentgeltbefreiung für die energieintensive Industrie geben wird
und eine gestaffelte Reduktion ebenfalls entfallen ist." Die von
Wirtschaftsausschuss vorgeschlagene Vereinfachung der Regelung des
Paragraphen 19 Absatz 2 wurde von Bundesrat allerdings abgelehnt.
"Hier wurde leider ein Anreiz zum Mehrverbrauch der Energie belassen,
der nicht im Sinne der energiepolitischen Ziele sein kann", so Reck
abschließend.



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Mobil: +49 170 8580-220
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