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38 Parteien können an der Bundestagswahl 2013 teilnehmen

Geschrieben am 05-07-2013

Wiesbaden (ots) - Der Bundeswahlausschuss hat in seiner Sitzung am
4. und 5. Juli 2013 in Berlin für alle Wahlorgane verbindlich
festgestellt, dass 9 Parteien im Deutschen Bundestag oder einem
Landtag ausreichend vertreten sind und an der Wahl zum 18. Deutschen
Bundestag am 22. September 2013 teilnehmen können, ohne
Unterstützungsunterschriften einreichen zu müssen. Außerdem hat der
Bundeswahlausschuss 29 politische Vereinigungen als Parteien für die
Bundestagswahl 2013 anerkannt. Diese Parteien können noch bis zum 15.
Juli 2013 Wahlvorschläge einreichen, müssen hierzu allerdings
Unterstützungsunterschriften beibringen.

Folgende 9 Parteien sind im Deutschen Bundestag oder in einem
Landtag seit deren letzter Wahl auf Grund eigener Wahlvorschläge
ununterbrochen mit mindestens fünf Abgeordneten vertreten (§ 18 Abs.
4 Nr. 1 Bundeswahlgesetz - BWG) und müssen deshalb bei der
Einreichung ihrer Wahlvorschläge für die Bundestagswahl 2013 keine
Unterstützungsunterschriften beibringen:

Im 17. Deutschen Bundestag vertretene Parteien:
1. Christlich Demokratische Union Deutschlands (CDU),
2. Sozialdemokratische Partei Deutschlands (SPD),
3. Freie Demokratische Partei (FDP),
4. DIE LINKE (DIE LINKE),
5. BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN (GRÜNE),
6. Christlich-Soziale Union in Bayern e.V. (CSU).

Zusätzlich in mindestens einem Landtag vertretene Parteien:
7. FREIE WÄHLER (FREIE WÄHLER),
8. Nationaldemokratische Partei Deutschlands (NPD),
9. Piratenpartei Deutschland (PIRATEN).

Folgende 29 Vereinigungen hat der Bundeswahlausschuss für die Wahl
des 18. Deutschen Bundestages als Parteien anerkannt (Reihenfolge
nach Eingang der Beteiligungsanzeigen; Kurzbezeichnung in Klammern):

1. Die Violetten (DIE VIOLETTEN)
2. Bayernpartei (BP)
3. CHRISTLICHE MITTE - Für ein Deutschland nach GOTTES Geboten (CM)
4. Ab jetzt...Demokratie durch Volksabstimmung (Volksabstimmung)
5. PARTEI MENSCH UMWELT TIERSCHUTZ (Tierschutzpartei)
6. Familien-Partei Deutschlands (FAMILIE)
7. RENTNER Partei Deutschland (RENTNER)
8. DIE REPUBLIKANER (REP)
9. Bündnis 21/RRP (Bündnis 21/RRP)
10. Bürgerbewegung pro Deutschland (pro Deutschland)
11. Kommunistische Partei Deutschlands (KPD)
12. DIE RECHTE (keine Kurzbezeichnung)
13. NEIN!-Idee (NEIN!)
14. Partei für Arbeit, Rechtsstaat, Tierschutz, Elitenförderung und
basisdemokratische Initiative (Die PARTEI)
15. Ökologisch-Demokratische Partei (ÖDP)
16. Bund für Gesamtdeutschland (BGD)
17. Bürgerrechtsbewegung Solidarität (BüSo)
18. Partei Bibeltreuer Christen (PBC)
19. Alternative für Deutschland (AfD)
20. Bündnis für Innovation & Gerechtigkeit (BIG)
21. Partei Gesunder Menschenverstand Deutschland (GMD)
22. Deutsche Kommunistische Partei (DKP)
23. Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands (MLPD)
24. Partei für Soziale Gleichheit, Sektion der Vierten Internationale
(PSG)
25. Bergpartei, die "ÜberPartei" (B)
26. Partei der Nichtwähler (keine Kurzbezeichnung)
27. Partei der Vernunft (PARTEI DER VERNUNFT)
28. Feministische Partei DIE FRAUEN (DIE FRAUEN)
29. NEUE MITTE (NM)

Diese vom Bundeswahlausschuss für die Bundestagswahl 2013
anerkannten Parteien müssen für ihre Wahlvorschläge
Unterstützungsunterschriften sammeln. Für einen Kreiswahlvorschlag
sind die Unterschriften von mindestens 200 Wahlberechtigten des
jeweiligen Wahlkreises und für einen Landeslistenvorschlag die
Unterschriften von mindestens 1 vom Tausend der Wahlberechtigten des
jeweiligen Landes bei der letzten Bundestagswahl, jedoch von
höchstens 2 000 Wahlberechtigten, erforderlich.

Die Kreiswahlvorschläge müssen bei den Kreiswahlleitern sowie die
Landeslisten bei den Landeswahlleitern bis spätestens 15. Juli 2013,
18.00 Uhr, eingegangen sein. Über deren Zulassung entscheiden die
Kreiswahlausschüsse beziehungsweise Landeswahlausschüsse am 26. Juli
2013.

Die Feststellungen des Bundeswahlausschusses können innerhalb von
vier Tagen nach Bekanntgabe mit Beschwerde zum
Bundesverfassungsgericht angefochten werden.

Bildmaterial in druckfähriger Auflösung zur Sitzung des
Bundeswahlausschusses steht unter dem nachfolgenden Link zur
Verfügung: http://www.eventbildservice.de/galerie/271/

Weitere Auskünfte gibt:

Büro des Bundeswahlleiters Telefon: 0611 75-2754/4863 Kontakt:
bundeswahlleiter@destatis.de



Rückfragen an obigen Ansprechpartner oder an:
Der Bundeswahlleiter
Pressestelle
Telefon: (0611) 75-3444
E-Mail: presse@destatis.de


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