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Tipps für den Alltag / Unfall im Ausland / Was ist anders als zu Zuhause - was ist zu tun? (BILD)

Geschrieben am 05-07-2013

Coburg (ots) -

Der Tritt auf die Bremse kommt zu spät: Ein lautes Krachen, ein
heftiger Ruck schon ist der Unfall passiert und die Urlaubslaune
verflogen. Wen dieses Schicksal noch dazu im Ausland ereilt, sollte
wissen: Wie verhält man sich am Unfallort?

Die HUK-COBURG Versicherungsgruppe rät vor dem Aussteigen auf
jeden Fall eine Warnweste anzuziehen. In vielen europäischen Ländern
(Belgien, Finnland, Frankreich, Italien, Kroatien, Luxemburg,
Montenegro, Norwegen, Österreich, Portugal, Rumänien, Slowakei,
Spanien, Tschechien, Ungarn) ist dies mittlerweile Pflicht, und wer
ohne erwischt wird, muss zahlen. Natürlich sollte auch die
Unfallstelle mit einem Warndreieck abgesichert werden.

Ebenfalls wissenswert: Es gibt Staaten, wie zum Beispiel Polen
oder Rumänien, in denen man jeden Unfall der Polizei melden muss. Ein
Anruf bei der Polizei ist letztlich also immer richtig, selbst wenn
sie wie in manchen Ländern üblich nur große Sach- oder
Personenschäden aufnimmt.

Mit oder ohne Polizei, der Unfall muss auf jeden Fall
protokolliert werden. Nur wer seine Ansprüche belegen kann, hat
später Anspruch auf Entschädigung. Deshalb gehört der europäische
Unfallbericht - den man bei seiner Kfz-Versicherung bekommt - auf
jeden Fall ins Handschuhfach. Wer die Fragen nach Personalien,
Versicherung und Unfallhergang sorgfältig beantwortet, hat eine
solide Basis für die Schadenregulierung gelegt. Namen und Adressen
von eventuellen Zeugen sollten ebenso notiert, wie Fotos von der
Unfallstelle gemacht werden.

Den Europäischen Unfallbericht gibt es für manche Länder
zweisprachig. Hat der Unfallgegner gleichfalls einen dabei, kann man
sich darauf verlassen, dass die Fragen identisch sind. Wer
unterschreibt, sollte berücksichtigen, dass dem Bericht in Frankreich
und den Benelux-Staaten eine ungleich gewichtigere Rolle bei der
Schadenregulierung zukommt: Der Unterschreibende erkennt den Inhalt
unwiderruflich an. Anmerkungen oder Widersprüche müssen unbedingt
unter Punkt 14 festgehalten werden. Bei Widersprüchen oder
Sprachschwierigkeiten füllt am besten jeder seinen eigenen Bericht
aus und unterzeichnet ihn. Anschließend tauscht man die Kopien
gegenseitig aus.

Doch nicht allein in diesem Punkt unterscheidet sich die
Schadenregulierung der einzelnen Länder. Sobald es im Ausland kracht,
gilt in der Regel nationales Recht: Zum Beispiel stehen Geschädigten
Wertminderung, Anwalts-, Gerichts- oder auch Mietwagenkosten nicht in
allen europäischen Staaten zu. Wer vorbeugen will, kann in Verbindung
mit seiner Kfz- Haftpflichtversicherung eine
Ausland-Schadenschutzversicherung abschließen. Der eigene Versicherer
garantiert dann, Personen- und Sachschäden so zu regulieren, als
hätte sich der Unfall in Deutschland ereignet. Statt der gegnerischen
Kfz- Haftpflichtversicherung reguliert in diesem Fall der eigene
Versicherer den durch einen Dritten verursachten Schaden.

Erst zu Hause reparieren lassen

Auch wenn ein Unfall die Urlaubsfreude trübt, ist es angenehm,
dass man bei Unfällen im europäischen Ausland Schadenersatzansprüche
von zu Hause aus geltend machen kann. Alle Versicherer in EU-
Mitgliedsstaaten müssen entweder selbst in jedem anderen EU-Staat
regulieren oder einen Schadenbeauftragten haben, der dies für sie
übernimmt. Wer auf das Zusatzmodul Auslandschaden-Schutzversicherung
verzichtet hat, kann sich zu Hause an den Zentralruf der
Autoversicherer (Tel. 0800-25 026 00; aus dem Ausland möglich: 0049
40 300 330 300) wenden. Dort ermittelt man mit Hilfe des gegnerischen
Autokennzeichens den Schadenregulierungsbeauftragten.
Selbstverständlich erfolgt die Schadenregulierung in der
Muttersprache des Geschädigten. Hat die gegnerische Versicherung oder
ihr Repräsentant drei Monate nichts von sich hören lassen, kann man
sich auch an die Entschädigungsstelle in Hamburg wenden.



Pressekontakt:
HUK-COBURG
Unternehmenskommunikation
Bahnhofsplatz
96444 Coburg
Tel: 09561 96-2080-85
Fax: 09561 96-3680
presse@huk-coburg.de
http://www.huk.de

Leitung: Thomas von Mallinckrodt


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