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Internationaler Tag des Folteropfers am 26. Juni: Deutsches Institut für Menschenrechte fordert transparentes Besetzungsverfahren für die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter

Geschrieben am 25-06-2013

Berlin (ots) - Das Deutsche Institut für Menschenrechte begrüßt
den kürzlich gefassten Beschluss der Justizministerkonferenz, die
personellen und finanziellen Ressourcen der Nationalen Stelle zur
Verhütung von Folter zu verstärken. Petra Follmar-Otto, Leiterin der
Abteilung Menschenrechtspolitik am Institut, erklärte, die jetzt
angekündigte Erweiterung sei nur der erste Schritt zu einer
völkerrechtskonformen und effektiven Nationalen Präventionsstelle
gegen Folter und Misshandlung. "Auch das bislang intransparente, rein
ministerielle Besetzungsverfahren für die Mitglieder der Stelle muss
geändert werden, um ihre Unabhängigkeit und Vielfalt zu
gewährleisten", so Follmar-Otto weiter. Leider hätten die
Justizministerinnen und -minister bei ihrer Sitzung am 12./13. Juni
frei gewordene Stellen wieder durch zwei Mitglieder aus dem Bereich
des Strafvollzugs sowie der Justizministerien nachbesetzt.
"Wissenschaft und Zivilgesellschaft sind bislang überhaupt nicht in
der Stelle vertreten. Ebenso muss das Prinzip der Ehrenamtlichkeit
der Kommissionsmitglieder auf den Prüfstand gestellt werden", sagte
Follmar-Otto. Diese Punkte müssten auf die Tagesordnung bei der
Herbstkonferenz der Justizministerinnen und Justizminister.

Mit der Ratifikation des Zusatzprotokolls zur
UN-Anti-Folterkonvention hatte sich Deutschland 2008 verpflichtet,
eine Stelle zur wirksamen unabhängigen Kontrolle aller Haft- und
Gewahrsamseinrichtungen als "Nationalen Präventionsmechanismus"
einzurichten. Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter hat die
Aufgabe, Misshandlungen durch regelmäßige, unangemeldete Besuche in
allen Haft- und Gewahrsamseinrichtungen in Deutschland vorzubeugen.
Diese Kontrollen betreffen Straf- und Abschiebungshaft ebenso wie
etwa Freiheitsentzug in der Psychiatrie oder in Pflegeheimen und
geschlossenen Einrichtungen für Kinder und Jugendliche.

Bezogen auf die Einwohnerzahl und die Zahl von Haft- und
Gewahrsamseinrichtungen sind die Nationalen Präventionsmechanismen in
Frankreich, Österreich und der Schweiz mehr als zehnmal größer als in
Deutschland. Die Justizministerinnen und Justizminister beschlossen
nun, die Zahl der ehrenamtlichen Mitglieder der für die Bundesländer
zuständigen Kommission von vier auf acht zu erhöhen; somit sind noch
vier weitere Stellen zu besetzen. Das Deutsche Institut für
Menschenrechte hatte im April dieses Jahres einen konkreten
stufenweisen Umsetzungsplan für die Fortentwicklung der Nationalen
Stelle vorgeschlagen, der unter anderem vorschlägt, die
Zivilgesellschaft in das Besetzungsverfahren für das Gremium
einzubeziehen.

Follmar-Otto (2013): Die Nationale Stelle zur Verhütung von Folter
fortentwickeln: http://ots.de/X6A4v

Link Beschluss der Justizministerkonferenz: http://ots.de/8ZGI3

Link Nationale Stelle zur Verhütung von Folter:
http://www.nationale-stelle.de/



Pressekontakt:
Bettina Hildebrand, Pressesprecherin,
Telefon: 030 25 93 59 - 14
E-Mail: hildebrand@institut-fuer-menschenrechte.de


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