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Wärmegesetz in Baden-Württemberg / Geplante Novelle benachteiligt Ölheizungsbesitzer (BILD)

Geschrieben am 14-06-2013

Hamburg (ots) -

Die Landesregierung will das Erneuerbare-Wärmegesetz verschärfen.
Ölbeheizte Haushalte treffen die neuen Regelungen besonders hart.

Die von der Landesregierung in Baden-Württemberg beschlossenen
Eckpunkte zur Novellierung des Erneuerbare-Wärmegesetzes (EWärmeG)
verschärfen die bestehenden Anforderungen an Hausbesitzer deutlich.
Bislang ist ein Anteil von zehn Prozent erneuerbarer Energie bei der
Wärmeerzeugung vorgeschrieben, sobald der Heizkessel eines Gebäudes
ausgetauscht wird. Zukünftig soll der Pflichtanteil 15 Prozent
betragen.

Das Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO) sieht die
Verschärfung des Wärmegesetzes kritisch. Für Hausbesitzer seien damit
vor allem deutlich höhere Kosten bei einer Sanierung verbunden.
Adrian Willig, stellvertretender Geschäftsführer des IWO, dazu: "Mit
der neuen Regelung wird in Baden-Württemberg eine Sanierung der
Heizungsanlage mehr als doppelt so teuer wie in den angrenzenden
Ländern. Gegenüber rund 9.000 Euro für die Installation einer
effizienten Öl-Brennwertheizung, müsse ein Ölheizungsbetreiber für
eine ausreichend große Solaranlage weitere 10.000 Euro aufbringen, um
das Wärmegesetz zu erfüllen, so Willig. Bei Umstellung auf eine
Wärmpumpe oder eine Pelletheizung belaufen sich die Kosten nach
Angaben des Fachverbands Sanitär Heizung Klima Baden-Württemberg
sogar auf bis zu 25.000 Euro.

"Obwohl noch nicht einmal die Ziele des derzeit geltenden Gesetzes
erreicht wurden, wird jetzt schon wieder an der ordnungspolitischen
Schraube gedreht. Noch höhere Anforderungen werden dazu führen, dass
sich noch weniger Bürger eine Sanierung leisten können. Dieser Effekt
ist seit der Einführung des Wärmegesetzes im Januar 2010 zu
beobachten. Faktisch werden zu viele alte und damit in der Regel
ineffiziente Heizungen weiter betrieben. So erreicht man die Ziele
der Energiewende sicher nicht", sagt Adrian Willig. Statt bestimmte
Technologien vorzuschreiben, solle es den Bürgern überlassen bleiben,
welche Heiztechnik die beste für ihre Häuser ist.

Option Bioheizöl gestrichen

Bioheizöl soll nach dem Willen der Landesregierung in Zukunft
nicht mehr als Option zur Erfüllung des geforderten Anteils
erneuerbarer Energie möglich sein. Diese Einschränkung ist aus
IWO-Sicht nicht zielführend: "Für Eigenheimbesitzer, die sich keine
teure Sanierung leisten können, oder für den Mietwohnungsbereich,
wäre gerade die Nutzung von Bioheizöl in Kombination mit der neu
vorgesehenen Erfüllungsoption "Sanierungs-fahrplan" eine
kostengünstige Lösung, um die Auflagen zu erfüllen", so Willig.



Pressekontakt:
Institut für Wärme und Oeltechnik e. V. (IWO)
Alexander Fack (Presse- und Öffentlichkeitsarbeit)
Süderstraße 73 a, 20097 Hamburg
Tel 0049 (0)40 23 51 13-0
Fax 0049 (0)40 23 51 13-29
presse@iwo.de
www.iwo.de/presse


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