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Kabinettsbeschluss zur Reservekraftwerksverordnung

Geschrieben am 12-06-2013

Berlin (ots) - Mit Reservekraftwerksverordnung wird Übergang zu
neuem Marktdesign ermöglicht

Der Verband kommunaler Unternehmen (VKU) sieht in der heute im
Bundeskabinett beschlossenen Reservekraftwerksverordnung zum Aufbau
einer Kraftwerksreserve eine Möglichkeit, die Aufrechterhaltung der
Versorgungssicherheit kurzfristig zu ermöglichen und gleichzeitig die
Implementierung eines neuen Energiemarktdesigns vorzubereiten.
"Allerdings hätte man das auch mit Hilfe eines wettbewerblicheren
Verfahrens erreichen können", kritisierte VKU-Hauptgeschäftsführer
Hans-Joachim Reck.

Weiterhin kritisiert Reck, dass man die bei Kraftwerken in der
Netzreserve anfallenden Kosten - wie vom VKU vorgeschlagen - nicht
transparent in die Verordnung aufgenommen hat. "Das hätte dafür
sorgen können, dass Kraftwerksbetreiber ihre tatsächlich anfallenden
Kosten auf einer einheitlichen Basis erstattet bekommen und die
Vertragsgestaltung zwischen Kraftwerks- und
Übertragungsnetzbetreibern zur Übernahme von Kraftwerken in die
Netzreserve deutlich vereinfacht wird."

In der Reservekraftwerksverordnung, die am 31. Dezember 2017
automatisch außer Kraft treten wird und damit einem neuen
Energiemarktdesign Platzt macht, werden Regelungen zum Verfahren und
den Bedingungen von Kraftwerksstilllegungen getroffen. Mit dem in der
Verordnung festgelegten Verbot der Stilllegung systemrelevanter
Kraftwerke und der Übernahme dieser in die sogenannte Netzreserve,
soll lokal auftretenden Versorgungsengpässen begegnet werden. Diese
würden in Zukunft bei fehlender Stromeinspeisung von Wind- und
Sonnenenergie ("dunkle Flaute"), bei gleichzeitig - auf Grund der
wirtschaftlichen Situation - ausbleibenden Neubaus von
Erzeugungskapazitäten, häufiger auftreten. Hierbei handelt es sich
allerdings nicht im eigentlichen Sinne um ein Problem der
Stromerzeugung, sondern um ein Problem der Übertragung von Energie.

Werden die bestehenden Netzengpässe auf Übertragungs- und
Verteilnetzebene beseitigt, steht in Deutschland jedenfalls bis zum
Auslaufen der Verordnung 2017 genügend Kapazität zur Deckung der
Stromnachfrage zur Verfügung. "Ein Neubau von Kraftwerken durch die
Übertragungsnetzbetreiber, wie ihn die Verordnung ermöglicht, sollte
daher unbedingt unterbleiben und stattdessen der Netzausbau
vorangebracht werden", fordert Reck. Der VKU hat im Zusammenhang mit
seinem Vorschlag für ein integriertes Energiemarktdesign aufgezeigt,
dass der Netzausbau die kostengünstigste Investition in die
Energiewende ist und daher vordringlich erfolgen sollte.



Pressekontakt:
Geschäftsführer Kommunikation: Carsten Wagner
Fon: +49 30 58580-220
Mobil: +49 170 8580-220
carsten.wagner@vku.de

Pressesprecher: Stefan Luig
Fon: +49 30 58580-226
Mobil: +49 170 8580-226
luig@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Beatrice Kolp
Fon: +49 30 58580-225
Mobil: +49 170 8580-225
kolp@vku.de

Stv. Pressesprecherin: Elisabeth Mader
Fon: +49 30 58580-227
Mobil: +49 170 8580-227
mader@vku.de


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