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EANS-Hauptversammlung: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG / Einladung zur Hauptversammlung

Geschrieben am 11-06-2013

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Information zur Hauptversammlung übermittelt durch euro adhoc. Für den
Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
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Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Wien, FN 290506 s
ISIN AT00000OESD0

Einberufung der Hauptversammlung

Wir laden hiermit unsere Aktionärinnen und Aktionäre ein zur 3.
ordentlichen Hauptversammlung der Österreichische Staatsdruckerei
Holding AG am Freitag, dem 12. Juli 2013, um 14.00 Uhr, in die
Säulenhalle der Wiener Börse AG, Wallnerstraße 8, 1014 Wien.

Tagesordnung

1. Vorlage des Jahresabschlusses zum 31. März 2013 samt Anhang und
Lagebericht, des Corporate Governance-Berichts, des
Konzernabschlusses zum 31. März 2013 samt Konzernanhang und
-lagebericht und des Berichts des Aufsichtsrats gemäß § 96 AktG.

2. Beschlussfassung über die Verwendung des Bilanzgewinns des
Geschäftsjahres 2012/13.

3. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des Vorstands
für das Geschäftsjahr 2012/13.

4. Beschlussfassung über die Entlastung der Mitglieder des
Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012/13.

5. Wahl des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss und den
Konzernabschluss für das Geschäftsjahr 2013/14.

UNTERLAGEN ZUR HAUPTVERSAMMLUNG

Insbesondere folgende Unterlagen sind ab 21. Juni 2013 auf der
Internetseite der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at
zugänglich und werden auch in der Hauptversammlung aufliegen:

Geschäftsbericht 2013, beinhaltend:
- IFRS-Konzernabschluss mit Konzernlagebericht,
- Corporate Governance-Bericht,
- Vorschlag für die Gewinnverwendung,
- Bericht des Aufsichtsrates gemäß § 96 AktG,

Jahresfinanzbericht, beinhaltend
-UGB-Jahresabschluss mit Anhang und Lagebericht,

jeweils für das Geschäftsjahr 2012/2013;
- Beschlussvorschläge zu den Tagesordnungspunkten,
- Formular für die Erteilung einer Vollmacht,
- Formular für den Widerruf einer Vollmacht,
- vollständiger Text dieser Einberufung.

Hinweis auf die Rechte der Aktionäre GEM. §§ 109, 110 118 UND 119
AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen 5% des Grundkapitals erreichen und
die seit mindestens drei Monaten vor Antragstellung Inhaber dieser
Aktien sind, können schriftlich verlangen, dass zusätzliche Punkte
auf die Tagesordnung dieser Hauptversammlung gesetzt und bekannt
gemacht werden, wenn dieses Verlangen in Schriftform spätestens am
21. Juni 2013 der Gesellschaft ausschließlich an der Adresse 1239
Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter
Riedlinger-Baumgartner, zugeht. Die Aktionärseigenschaft ist durch
Vorlage einer Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, in der bestätigt
wird, dass die antragstellenden Aktionäre seit mindestens drei
Monaten vor Antragstellung Inhaber der Aktien sind und die zum
Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht älter als sieben
Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der übrigen Anforderungen
an die Depotbestätigung wird auf die Ausführungen zur
Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Aktionäre, deren Anteile zusammen 1% des Grundkapitals erreichen,
können zu jedem Punkt der Tagesordnung in Textform Vorschläge zur
Beschlussfassung samt Begründung übermitteln und verlangen, dass
diese Vorschläge samt Begründung auf der Internetseite der
Gesellschaft zugänglich gemacht werden, wenn dieses Verlangen in
Textform spätestens am 3. Juli 2013 der Gesellschaft entweder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100 oder an 1239 Wien, Tenschertstraße 7,
Abteilung Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner,
oder per E-Mail riedlinger@staatsdruckerei.at, wobei das Verlangen in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist,
zugeht. Die Aktionärseigenschaft zur Ausübung dieses Aktionärsrechtes
ist bei Inhaberaktien durch Vorlage einer Depotbestätigung gemäß
§ 10a AktG, die zum Zeitpunkt der Vorlage bei der Gesellschaft nicht
älter als sieben Tage sein darf, nachzuweisen. Hinsichtlich der
übrigen Anforderungen an die Depotbestätigung wird auf die
Ausführungen zur Teilnahmeberechtigung verwiesen.

Jeder Aktionär ist berechtigt, in der Hauptversammlung zu jedem
Tagesordnungspunkt Anträge zu stellen, die keiner vorherigen
Bekanntmachung bedürfen.

Jedem Aktionär ist auf Verlangen in der Hauptversammlung Auskunft
über Angelegenheiten der Gesellschaft zu geben, soweit sie zur
sachgemäßen Beurteilung eines Tagesordnungspunktes erforderlich ist.

Die Auskunft darf verweigert werden, soweit sie nach vernünftiger
unternehmerischer Beurteilung geeignet ist, dem Unternehmen oder
einem verbundenen Unternehmen einen erheblichen Nachteil zuzufügen,
oder ihre Erteilung strafbar wäre.

Fragen, deren Beantwortung einer längeren Vorbereitung bedarf, mögen
zur Wahrung der Sitzungsökonomie zeitgerecht vor der Hauptversammlung
in Textform an den Vorstand übermittelt werden. Die Fragen können an
die Gesellschaft per Post an 1239 Wien, Tenschertstraße 7, Abteilung
Investor Relations, Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner, oder per
Telefax an +43 (1) 206 66 100, übermittelt werden.

Nachweisstichtag und Teilnahme an der Hauptversammlung

Die Berechtigung zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur
Ausübung des Stimmrechts und der übrigen Aktionärsrechte, die im
Rahmen der Hauptversammlung geltend zu machen sind, richtet sich nach
dem Anteilsbesitz am Ende des 2. Juli 2013 (Nachweisstichtag).

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung ist nur berechtigt, wer an
diesem Stichtag Aktionär ist und dies der Gesellschaft nachweist.

Der Anteilsbesitz am Nachweisstichtag ist durch Vorlage einer
Depotbestätigung gemäß § 10a AktG, die der Gesellschaft spätestens am
9. Juli 2013 ausschließlich unter einer der nachgenannten Adressen zu
gehen muss, nachzuweisen.

Per Post oder Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
oder

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail: anmeldung.oesd@hauptversammlung.at wobei die
Depotbestätigung in Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail
anzuschließen ist.

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG nimmt Depotbestätigungen
und Erklärungen gemäß § 114 Abs 1 vierter Satz AktG nicht über ein
international verbreitetes, besonders gesichertes Kommunikationsnetz
der Kreditinstitute (SWIFT) entgegen, da stattdessen andere
elektronische Kommunikationswege (Telefax und E-Mail) eröffnet
werden.

Depotbestätigung gem. § 10a AktG

Die Depotbestätigung ist vom depotführenden Kreditinstitut mit Sitz
in einem Mitgliedstaat des Europäischen Wirtschaftsraums oder in
einem Vollmitgliedstaat der OECD auszustellen und hat folgende
Angaben zu enthalten: - Angaben über den Aussteller: Name/Firma und
Anschrift oder eines im Verkehr zwischen Kreditinstituten
gebräuchlichen Codes - Angaben über den Aktionär: Name/Firma,
Anschrift, Geburtsdatum bei natürlichen Personen, gegebenenfalls
Register und Registernummer bei juristischen Personen, - Angaben
über die Aktien: Anzahl der Aktien des Aktionärs, ISIN AT00000OESD0,
- Depotnummer bzw. eine sonstige Bezeichnung, - Zeitpunkt auf den
sich die Depotbestätigung bezieht.

Die Depotbestätigung als Nachweis des Anteilsbesitzes zur Teilnahme
an der Hauptversammlung muss sich auf den oben genannten
Nachweisstichtag 2. Juli 2013 beziehen.

Die Depotbestätigung wird in deutscher Sprache oder in englischer
Sprache entgegengenommen.

Vertretung durch Bevollmächtigte

Jeder Aktionär, der zur Teilnahme an der Hauptversammlung berechtigt
ist, hat das Recht einen Vertreter zu bestellen, der im Namen des
Aktionärs an der Hauptversammlung teilnimmt und dieselben Rechte wie
der Aktionär hat, den er vertritt.

Die Vollmacht muss einer bestimmten Person (einer natürlichen oder
einer juristischen Person) in Textform erteilt werden, wobei auch
mehrere Personen bevollmächtigt werden können.

Die Vollmacht muss der Gesellschaft bis spätestens 11. Juli 2013,
17.00 Uhr, ausschließlich an einer der nachgenannten Adressen
zugehen:

Per Post oder Boten:
HV-Veranstaltungsservice GmbH
Waldgasse 9
2443 Stotzing

als Bevollmächtigte von Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
oder

Per Telefax: +43 (1) 8900 500 - 92

Per E-Mail: anmeldung.oesd@hauptversammlung.at wobei die Vollmacht in
Textform, beispielsweise als PDF, dem E-Mail anzuschließen ist

Am Tag der Hauptversammlung selbst ausschließlich:
Persönlich: bei Registrierung zur Hauptversammlung am Versammlungsort

Gleiches gilt für den Widerruf einer bereits erteilten und der
Gesellschaft übersandten Vollmacht.

Ein Vollmachtsformular bzw. ein Formular für den Widerruf der
Vollmacht wird auf Verlangen zugesandt und ist auf der Internetseite
der Gesellschaft unter www.staatsdruckerei.at abrufbar.

Hat ein Aktionär seinem depotführenden Kreditinstitut Vollmacht
erteilt, so genügt es, wenn dieses zusätzlich zur Depotbestätigung
die Erklärung abgibt, dass ihm Vollmacht erteilt wurde. Für die
Übermittlung dieser Erklärung gilt § 10a Abs. 3 AktG sinngemäß.

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung ist das
Grundkapital der Gesellschaft eingeteilt in 7.500.000 Stückaktien.
Jede Aktie gewährt eine Stimme. Die Gesellschaft hält am Tag der
Einberufung der Hauptversammlung keine eigenen Aktien. Die Gesamtzahl
der teilnahme- und stimmberechtigten Aktien beträgt im Zeitpunkt der
Einberufung der Hauptversammlung 7.500.000.

Zutritt zur Hauptversammlung

Bitte bringen Sie zur Hauptversammlung (Registrierung) Ihre
Anmeldebestätigung und einen amtlichen Lichtbildausweis mit.

Wenn Sie als Bevollmächtigter zur Hauptversammlung kommen, nehmen Sie
zusätzlich zum amtlichen Lichtbildausweis bitte die Vollmacht mit.
Falls das Original der Vollmacht schon an die Gesellschaft übersandt
worden ist, erleichtern Sie den Zutritt, wenn Sie eine Kopie der
Vollmacht mit dabei haben.

Österreichische Staatsdruckerei Holding AG behält sich das Recht vor,
die Identität der zur Versammlung erscheinenden Personen
festzustellen. Sollte eine Identitätsfeststellung nicht möglich sein,
kann der Einlass verweigert werden.

Wien, im Juni 2013

Der Vorstand

Rückfragehinweis:
Mag. Helmut Lackner
Chief Financial Officer
Tel.: +43/1/206 66-208
lackner@staatsdruckerei.at

Mag. Dieter Riedlinger-Baumgartner
Leiter Marketing & PR
Tel.: +43/1/206 66-600;
riedlinger@staatsdruckerei.at

Ende der Mitteilung euro adhoc
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Emittent: Österreichische Staatsdruckerei Holding AG
Tenschertstraße 7
A-1239 Wien
Telefon: +43 1 206 66
FAX: +43 1 206 66 100
Email: office@staatsdruckerei.at
WWW: www.staatsdruckerei.at
Branche: Verarbeitende Industrie
ISIN: AT00000OESD0
Indizes: Standard Market Auction
Börsen: Amtlicher Handel: Wien
Sprache: Deutsch


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