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Land Oberösterreich wegen Diskriminierung verurteilt. Blindes Paar darf Kind adoptieren. - BILD

Geschrieben am 11-06-2013

Linz (ots) - Seit 3 Jahren kämpft das erblindete Paar, Dietmar
Janoschek und Elfriede Dallinger aus OÖ, darum ein blindes Waisenkind
adoptieren zu dürfen.

Den Antrag auf die Ausstellung einer Adoptionseignungsbestätigung,
die das Paar nach Artikel 5 des Haager Übereinkommens benötigt, um
ein Kind adoptieren zu können, haben Sie im Sommer 2010 bei der BH
Linz Land eingebracht und die BH hat im 2. Halbjahr 2010 ein
Prüfungsverfahren durchgeführt. Dabei mussten die Adoptivwerber
medizinische, psychologische und sozialarbeiterische Untersuchungen
machen. Ihre Vermögenswerte, Einkommen, Lebensverhältnisse,
Lebenslauf, Strafregisterauszug udgl. offen legen sowie ein 3-tägiges
Seminar für Adoptivwerber absolvieren.

Mit Schreiben vom 23.12.2010 hat die BH Linz Land dem blinden Paar
mitgeteilt, dass es aufgrund diverser psychologischer Gründe als
Adoptiveltern nicht geeignet sei. Wobei die Gründe nicht bekannt
gegeben wurden.

Da das blinde Paar aber davon überzeugt ist, geeignet zu sein und
hinter der Ablehnung eine Diskriminierung aufgrund ihrer Behinderung
sehen, haben Sie bei 2 Sachverständigen Fachpsychologen sich
überprüfen lassen und Gutachten eingeholt. Beide Gutachter kamen zum
selben Ergebnis, das beide als Adoptiveltern geeignet seien. Außerdem
schaltete das Paar die Bundesbehindertenanwaltschaft und
Volksanwaltschaft ein. Während die Volksanwaltschaft dem Paar nicht
helfen konnte stellte auch die Behindertenanwaltschaft die
Diskriminierung fest. Die BH Linz Land die mit den Gutachten
konfrontiert wurde, negierte diese. Außerdem musste das Paar 5 Monate
mit Unterstützung eines Anwaltes darum kämpfen, die Ablehnungsgründe
zu erfahren.

Die im Mai 2011 im Beisein der Behindertenanwaltschaft
mitgeteilten Gründe, bezogen sich im wesentlichen auf die Bereiche
Sicherheit, Pflege, Gesundheit, Erziehung, Förderung und das im
Zusammenhang mit der Erblindung des Paares die Behörde hier der
Meinung ist, dass das Paar nicht die am besten geeignetsten Eltern
sei. Der für die Jugendwohlfahrt zuständige SPÖ Landeshauptmann-Stv
Josef Ackerl ergänzte medial, dass blinde Eltern vielleicht einen
Sonnenbrand oder Zeckenbiss beim Kind nicht rechtzeitig erkennen
könnten.

Dietmar Janoschek: "Diese Aussagen sind nicht nur Diskriminierend
sondern ein Schlag ins Gesicht der hunderten blinden Paare, die
leibliche Kinder haben und diese verantwortungsbewusst,
selbstbestimmt und problemlos aufziehen. Als Präsident und
Geschäftsführer von freiraum-europa kämpfe ich seit 10 Jahren gegen
solche Vorurteile und für Gleichstellung. Daher haben sich meine
Lebensgefährtin und ich dazu entschlossen, gerichtlich für uns und
für alle Menschen mit Behinderung, gegen diese Diskriminierung
vorzugehen."

Zwtl.: Das Gerichtsurteil ist nun da und die Diskriminierung klar
festgestellt.

Das Bezirksgericht Linz, kommt nach 3 Verhandlungen und nach einer
Prüfung durch die vom Gericht bestellte Sachverständige, Univ. Prof.
Dr. Willinger zum Ergebnis, dass das blinde Paar von der BH Linz Land
und damit von dessen Rechtsträger dem Land OÖ diskriminiert wurde.

Bereits in der letzten Verhandlung hat die Gerichtssachverständige
die Arbeit des psychologischen Fachdienstes des Landes OÖ sehr
kritisiert und der Berufsrichter legte dem Land OÖ eine
einvernehmliche Lösung und die Ausstellung der Adoptionseignung sehr
nahe. Das Land OÖ war damit nicht einverstanden.

Das Land OÖ so das Gericht in seinem Urteil vom 5.6.2013, habe in
ihrem Vorgehen das Gleichheitsrecht gemäß Artikel 7 B-VG sowie das
Diskriminierungsverbot gemäß Artikel 14 MRK verletzt. Ebenso verstoße
das Vorgehen des Landes OÖ gegen das Diskriminierungsverbot gemäß § 1
OÖ Antidiskriminierungsgesetz, welches gemäß § 2 Abs 2 Z 2 auch im
Bereich der Privatwirtschaftsverwaltung gelte. Das Land OÖ wurde
verurteilt, dem blinden Paar die Adoptionseignungsbestätigung
auszustellen und Kostenersatz zu Leisten. Das Urteil ist noch nicht
rechtskräftig.

Das blinde Paar befürchtet, dass nun das Land OÖ gegen dieses
Gerichtsurteil beruft. "Jedenfalls haben wir das Gefühl das Geld und
Zeit für das Land OÖ keine Rolle spielt. Denn im Endeffekt bleiben
die Steuerzahler auf den Kosten von verlorenen Rechtsstreitigkeiten
sitzen und leider nicht verantwortliche Beamte oder Politiker. Uns
jedoch läuft die Zeit davon, da wir aus rechtlichen Altersgründen nur
noch sehr wenig Zeit haben, um ein Waisenkind adoptieren zu können.
Wir hoffen und appellieren daher an das Gewissen, aller
Verantwortlichen beim Land OÖ uns und unserem Kinderglück, nicht
weitere Steine in den Weg zu legen": so das blinde Paar.

Dietmar Janoschek und Elfriede Dallinger stehen gerne für
Interviews zur Verfügung.

Zwtl.: Über freiraum-europa:

Die international tätige Non-Profit-Organisation freiraum-europa
setzt sich für ein selbstbestimmtes, gleichberechtigtes und
barrierefreies Leben für alle Menschen ein und steht als
Interessenvertretung mit seinen Bildungs- und Beratungsstellen in
Österreich, Deutschland und Bulgarien zur Verfügung. Außerdem
unterstützt freiraum-europa von Armut und Behinderung betroffene
Kinder mit Geld- und Sachspenden. freiraum-europa bietet weiteres
Fachberatungs- und Planungsleistungen, Mitarbeiterschulungen,
Produkte udgl. an. Weitere Infos über die Leistungen und Referenzen
finden Sie auf: www.freiraum-europa.org

Bild(er) zu dieser Aussendung finden Sie im AOM /
Originalbild-Service sowie im OTS-Bildarchiv unter http://bild.ots.at

Rückfragehinweis:
freiraum-europa die expertInnen für barrierefreiheit
Tel.: +43 699 14 13 23 45
mailto:dietmar.janoschek@freiraum-europa.org, www.freiraum-europa.org

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/12620/aom

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