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Schwäbische Zeitung: Nehmt ein Taxi! - Leitartikel

Geschrieben am 21-05-2013

Ravensburg (ots) - Wer in Deutschland ohne vorschriftsmäßige
Beleuchtung mit dem Fahrrad unterwegs ist, riskiert ein Bußgeld. Wer
sich mit Alkohol den eigenen Verstand ausknipst und das Rad benutzt,
handelt erst einmal nicht ordnungswidrig. Es ist bemerkenswert, dass
der Staat nicht regelmäßig abkassiert, wenn der Radler ein paar Pils
zu viel hatte.

Für den betrunkenen Radfahrer wird es nur teuer, wenn er sich
gemäß des Strafgesetzbuches strafbar gemacht hat. Eine
"Trunkenheitsfahrt" kann man auch mit dem Fahrrad begehen. Sie liegt
vor, wenn ein Fahrzeug nicht mehr sicher geführt werden kann. Für die
Frage, wann das der Fall ist, hat nicht der Gesetzgeber einen
Grenzwert festgelegt. Die nun diskutierte 1,6-Promille-Grenze
entwickelte die Rechtsprechung. Ab diesem Wert sehen es Richter als
bewiesen an, dass der Radfahrer nicht mehr fahren kann.

Richter müssen nach Beweisen urteilen, Politiker können gerne auch
ihrem Rechtsempfinden folgen. Und es ist nachvollziehbar, wenn der
Vorsitzende der Innenministerkonferenz Boris Pistorius (SPD) die
angewandte Grenze von 1,6 Promille als viel zu hoch ansieht. Für 1,6
Promille muss Otto-Normaltrinker so viel zechen, dass er im Zweifel
sein Fahrrad nach dem Kneipenbesuch gar nicht mehr wiederfinden,
geschweige denn sicher fahren kann.

So ist zwar noch völlig offen, wie Pistorius sein Vorhaben
umsetzen könnte. Es erscheint möglich, den Bußgeldtatbestand für
Autofahren unter Alkoholeinfluss auch auf den Radler auszuweiten.
Eines ist aber klar: Trotz Zeiten, in denen - oft zu recht - auf die
Regulierungswut der Politiker geschimpft wird, hat der Niedersachse
ein vernünftiges Anliegen. Es ist schlicht unverständlich, weshalb
bei betrunkenen Auto- und Fahrradfahrern mit so verschiedenem Maß
gemessen wird. Und allen, die sich fragen, wie sie alkoholisiert
mobil sein können, wenn sie nun auch noch das Fahrrad stehen lassen
müssen, sei gesagt: Nehmt ein Taxi! Alkohol im Verkehr gefährdet den
Trinker, aber vor allem auch die anderen Verkehrsteilnehmer.



Pressekontakt:
Schwäbische Zeitung
Redaktion
Telefon: 0751/2955 1500
redaktion@schwaebische-zeitung.de


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