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Weser-Kurier: Zur Bestandsdatenabfrage schreibt der "Weser-Kurier" (Bremen) in seiner Ausgabe vom 21. Mai 2013:

Geschrieben am 20-05-2013

Bremen (ots) - Wenn schon Unternehmen mit den persönlichen Daten
von Handy- und Internetnutzern ihr Unwesen treiben, sollte man sich
wenigstens darauf verlassen können, dass der Staat es mit dem
Datenschutz genau nimmt. Dass man sich weitgehend frei im Internet
bewegen und unbefangen telefonieren kann - ohne dass Behörden
zurückverfolgen, wer hinter Telefonnummer und IP-Adresse steckt. Ob
die Bürger Polizei- und Sicherheitsbehörden in diesem Punkt allzu
viel Vertrauen entgegenbringen sollten, ist fraglich. Der Datenhunger
ist in den vergangenen Jahren rapide gestiegen, und er könnte
ungeahnte Ausmaße annehmen, wenn die Gesetzesänderung zur
Bestandsdatenauskunft am 1. Juli in Kraft tritt. Nachdem
Datenschützer im vergangenen Jahr vor dem Verfassungsgericht geklagt
hatten, erteilte Karlsruhe der Politik eine klare Ansage: Die Richter
forderten, dass die Regelungen zur Datenabfrage klarer formuliert und
die Zugriffsrechte der Ermittlungsbehörden präzise definiert werden
müssen. Diesen Auftrag scheinen die Politiker komplett vergessen zu
haben, als sie die Gesetzesnovelle absegneten. Obwohl sie hartnäckig
beteuerten, keine erweiterten Befugnisse für Polizei und
Nachrichtendienste geschaffen zu haben. Statt Präzisierungen enthält
der neue Gesetzestext bewusst schwammige Formulierungen, wie durch
die Hintertür wurden neue Zugriffsmöglichkeiten geschaffen. Schon bei
Ordnungswidrigkeiten dürfen Ermittler sich jetzt bei
Telekommunikationsanbietern bedienen - Massenabfragen bei Providern
inklusive. Vor allem aber haben es die Politiker versäumt, Polizei-
und Sicherheitsbehörden dazu zu verpflichten, ihr Handeln transparent
zu machen. Allein 2011 führten diese 34 Millionen
Bestandsdatenabfragen durch. Über die zugrunde liegenden Delikte
geben die Behörden keine Auskunft. Per Gesetz müssen sie
bequemerweise keine Statistik darüber führen. Aber genau das wäre
wichtig zu wissen, schließlich waren es vor allem schwere Straftaten,
wie Terrorismus und Kinderpornografie, mit denen die
Bestandsdatenauskunft oftmals gerechtfertigt wurde. Ist es
wahrscheinlich, dass in einem Jahr so viele schwere Delikte verübt
wurden, dass sie die 34 Millionen Datenabfragen erklären würden? Wohl
kaum. Die neuen Gesetzesformulierungen erhellen nichts, sondern
lassen den Bürger weiter im Dunkeln. Nur eines scheint sonnenklar:
Wenn Behörden jetzt auch bei Bagatelldelikten die
Telekommunikationsanbieter als verlängerten Arm missbrauchen dürfen,
werden die Datenabfragen ins Unermessliche steigen.



Pressekontakt:
Weser-Kurier
Produzierender Chefredakteur
Telefon: +49(0)421 3671 3200
chefredaktion@Weser-Kurier.de


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