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Lausitzer Rundschau: Zur Drei-Prozent-Hürde bei der Europawahl / Gegen die Wand

Geschrieben am 17-05-2013

Cottbus (ots) - Es ist schon ein Stück aus dem Tollhaus, was die
Bundestagsparteien mit Ausnahme der Linken da ausgeheckt haben:
Obwohl das Bundesverfassungsgericht die Fünf-Prozent-Klausel bei
Europawahlen für nichtig erklärte, suchen Union, SPD, FDP und Grüne
nun eine Drei-Prozent-Hürde aufzustellen. Dabei glauben nicht einmal
Teile der eigenen Reihen, dass diese "Rechtsauslegung" auf
Verständnis in Karlsruhe stoßen könnte. Warum auch? Man muss kein
Jurist sein, um zu begreifen, dass die obersten Richter hier eine
besonders klare Ansage gemacht haben: Jegliche Benachteiligung von
Parteien muss unterbleiben. Was die Mehrheit im Bundestag wollen
soll, ist aber ungefähr so, als ob sich ein Fahrverbot dadurch
ignorieren ließe, wenn man nur statt des größeren Autos ein kleineres
benutzt. Zu vermuten ist, dass es den deutschen Vertretern im
Europaparlament nicht in erster Linie um hehre Motive wie die
politische Arbeitsfähigkeit oder den Ausschluss radikaler
Kleinstparteien geht. Ohne jegliche Sperrklausel würde so mancher alt
gediente Europa-Abgeordnete sein lieb gewordenes Mandat wohl
verlieren. Da geht es also auch um ganz persönliche Pfründe. Der
Bundestag ist aber kein politischer Lebensversicherer. Anstatt die
Abgeordneten daheim zu juristisch haltlosen Entscheidungen zu
drängen, sollten sich die deutschen Europa-Abgeordneten besser für
ein einheitliches Wahlrecht in allen Staaten der Europäischen Union
starkmachen. Auf nationaler Ebene sind die Sperrklauseln für die
Europawahl nämlich höchst unterschiedlich geregelt. Bleibt zu hoffen,
dass die Bundestagsparteien allesamt zur Vernunft kommen und das
Vorhaben abblasen. Ansonsten laufen sie sehenden Auges in Karlsruhe
gegen die Wand.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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