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Börnsen: Künstlersozialversicherung verteidigen

Geschrieben am 17-05-2013

Berlin (ots) - Derzeit befindet sich ein Gesetzentwurf zur
Neuordnung der Unfallkassen in der parlamentarischen Beratung, der
auch eine Erweiterung des Prüfverfahrens bei der
Künstlersozialversicherung vorsieht. Dazu erklärt der kultur- und
medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Wolfgang
Börnsen (Bönstrup:

"Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat sich stets zu der
Künstlersozial-versicherung bekannt und hält an ihr fest. Sie ist für
die soziale Absicherung von Künstlern unverzichtbar, eines der
wichtigsten Instrumente der Förderung von Kunst und Kultur überhaupt
und europaweit einmalig. Die Arbeit von Künstlerinnen und Künstlern
ist das Fundament kulturellen Lebens. Für uns hat es hohe Priorität,
durch geeignete Rahmenbedingungen für die ausreichende soziale
Sicherung der Künstler zu sorgen, dafür bietet das System der
Künstlersozialversicherung eine unerlässliche Grundlage.

Wir haben in der 17. Wahlperiode die Künstlersozialversicherung
stabilisiert und den Versichertenkreis durch die Schärfung des
Publizistenbegriffes gerechter gestaltet. Durch eine Neuregelung beim
Arbeitslosengeld I haben wir zugleich die soziale Absicherung von
Kultur-, Film- und Fernsehschaffenden mit befristeten
Arbeitsverträgen deutlich verbessert.

Es gibt allerdings Zweifel, ob die abgabepflichtigen Betriebe in
den vergange-nen Jahren von der Deutschen Rentenversicherung (DRV)
ausreichend geprüft wurden. Die Aufsicht zumindest hat fehlende
regelmäßige Prüfungen angemahnt.

Um die dadurch drohenden Einnahmeausfälle mittelfristig zu
kompensieren, wollten wir noch vor der Sommerpause gesetzlich regeln,
dass alle Unternehmen im Rahmen der turnusgemäßen Arbeitgeberprüfung
auf eine Abgabepflicht zur Künstlersozialkasse überprüft werden
können. Denn wer von der Arbeit von Kreativen profitiert, muss sich
auch an deren Sicherstellung beteiligen.

Im Zuge der parlamentarischen Beratung hat der Bund der
Steuerzahler in einem Gutachten die Künstlersozialabgabe für
verfassungswidrig erklärt. Das ist ein Vorwurf, der das gesamte
System in Frage stellt. Der Bund der Steuerzahler hat sich und den
Künstlern einen Bärendienst erwiesen. Wir teilen dessen Auffassung
nicht, denn es geht vor allem auch um Beitragsgerechtigkeit.

Das für den Kultur- und Medienbereich unerlässliche Instrument der
Künst-lersozialversicherung muss auf einem festen Fundament stehen -
ohne Zweifel an seiner Verfassungsmäßigkeit. Alle Fraktionen des
Deutschen Bundestages haben sich zu diesem System bekannt -
eingeführt durch die Bundesregierung unter der Kanzlerschaft von
Helmut Kohl, konzipiert von der Vorgängerregierung. Sie muss eine
Säule in unserem sozialen Sicherungssystem bleiben!

Die Unionsfraktion wird sich auch weiterhin für deutliche
Verbesserungen bei der Künstlersozialversicherung einsetzen. Unser
Ziel ist eine gerechtete Ausgestaltung des Systems und infolge dessen
eine weitere Entlastung der Abgabepflichtigen, ohne das
Finanzierungsfundament zu gefährden."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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