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Kalb: Stärkung der Brandunterstützungsvereine

Geschrieben am 16-05-2013

Berlin (ots) - Der Deutsche Bundestag hat heute das Gesetz zur
Anpassung des Investmentsteuergesetzes und anderer Gesetze an das
AIFM-Umsetzungsgesetz (AIFM-Steuer-Anpassungsgesetz) beschlossen.
Dazu erklärt der haushalts- und finanzpolitische Sprecher der
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag, Bartholomäus Kalb:

"Mit dem heute beschlossenen Gesetz schaffen wir Rechtssicherheit
für unsere ländlichen Brandunterstützungsvereine. Auch künftig wird
keine Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer erhoben, soweit die
für den einzelnen Schadensfall erhobene Geldumlage 5.500 Euro nicht
übersteigt. Wir schreiben den Freibetrag von 5.500 Euro bei der
Versicherungssteuer und Feuerschutzsteuer gesetzlich fest. Bisher ist
er nur im Verwaltungswege gewährten worden.

Damit tragen wir den Besonderheiten der Selbsthilfeeinrichtungen
im ländlichen Bereich und dem angesichts jahrzehntelanger
Verwaltungspraxis herausgebildeten Vertrauen der
Brandunterstützungsvereine Rechnung. Die Änderungen des
Versicherungssteuergesetzes und Feuerschutzsteuergesetzes treten
rückwirkend zum 1. Juli 2010 in Kraft und knüpfen somit nahtlos an
die bis zu diesem Zeitpunkt geltenden Erlasse an."

Hintergrund:

Für Brandunterstützungsvereine waren aufgrund einer auf das Jahr
1959 zurückgehenden Verwaltungsanweisung des Bayerischen
Staatsministeriums der Finanzen steuerliche Erleichterungen
vorgesehen: Es sollte von der Erhebung der Versicherungsteuer und der
Feuerschutzsteuer abgesehen werden, wenn die von den
Vereinsmitgliedern im Falle eines akuten Schadensfalles vereinnahmte
Umlage 5.500 Euro nicht übersteigt. Mit der Übertragung der
Verwaltungskompetenz für die Versicherung- und Feuerschutzsteuer auf
den Bund ist dieser Erlass obsolet geworden. Der Freibetrag konnte
nicht mehr gewährt werden.



Pressekontakt:
CSU-Landesgruppe im Deutschen Bundestag
Pressestelle
Telefon: 030 / 227 - 5 5012 / - 5 2427
Fax: 030 / 227 - 5 60 23
www.csu-landesgruppe.de


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