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Regierungsfraktionen beschneiden grundlegendes Prinzip der Selbstverwaltung / IKK e.V. gegen Zustimmungspflicht der Aufsichtsbehörden bei Vorstandsdienstverträgen

Geschrieben am 25-04-2013

Berlin (ots) - Der IKK e.V. lehnt den Zustimmungsvorbehalt für
Vorstandsdienstverträge ab, der in den aktuell bekannt gewordenen
Änderungsanträgen der Regierungsfraktionen zur AMG-Novelle enthalten
ist. "Damit wird erneut in die ureigene Kompetenz der
Selbstverwaltung eingegriffen", sagt Hans-Jürgen Müller,
Vorstandsvorsitzender des IKK e.V. Geplant ist, dass der Abschluss,
die Verlängerung oder die Änderung eines Vorstandsdienstvertrages vor
Wirksamkeit der Zustimmung der Aufsichtsbehörde bedarf. "Wenn jetzt
einzelne kritische Fälle für eine Änderung des Prinzips herangezogen
werden, so ist das der falsche Weg. Der Staat hebelt so die Bedeutung
der Selbstverwaltung bei den Krankenkassen aus", betont Hans Peter
Wollseifer, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V.

Bereits heute sind alle Versicherungsträger verpflichtet, die
Vorstandsgehälter öffentlich zu machen. Zudem können sich die
Aufsichtsbehörden diese vorlegen lassen und überprüfen. "Diese
gesetzlichen Grundlagen reichen aus, sie müssen jedoch auch von den
Aufsichtsbehörden wahrgenommen werden", so Müller. Sein Vorwurf ist,
dass die Behörden in der Vergangenheit erst dann aktiv wurden, wenn
die Öffentlichkeit darüber berichtet hat. Hans Peter Wollseifer: "Der
Staat setzt den Rahmen, die Selbstverwaltung füllt ihn aus - nur so
ist eine erfolgreiche Arbeit möglich".

Mit Sorge betrachtet der IKK e.V. die Aushebelung der
Selbstverwaltung. "Erst hat sich die Regierung von der
Beitragssatzautonomie verabschiedet, jetzt beschneiden sie mit der
vorherigen staatlichen Zustimmung einmal mehr die Rechte der
Selbstverwaltung und das unterschiedliche Agieren der Aufsichten wird
weiter gefördert. Was folgt als Nächstes? Der Genehmigungsvorbehalt
der Aufsicht bei der Bestellung eines Vorstandes?", so die
Vorstandsvorsitzenden.

Über den IKK e.V.: Der IKK e.V. ist die Interessenvertretung von
Innungskrankenkassen auf Bundesebene. Der Verein wurde 2008 gegründet
mit dem Ziel, die Interessen seiner Mitglieder und deren mehr als
fünf Millionen Versicherten gegenüber allen wesentlichen Beteiligten
des Gesundheitswesens zu vertreten. Dem IKK e.V. gehören die die IKK
Brandenburg und Berlin, die IKK classic, die IKK gesund plus, die IKK
Nord sowie die IKK Südwest an.



Pressekontakt:
Fina Geschonneck, Pressesprecherin, Telefon 030-202491-11, E-Mail
fina.geschonneck@ikkev.de, www.ikkev.de


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