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Lausitzer Rundschau: Kein gutes Zeugnis Karlsruhe und die Anti-Terror-Datei

Geschrieben am 24-04-2013

Cottbus (ots) - Es ist eine Gratwanderung. Wollen Ermittler
Zusammenhänge und Netzwerke erkennen, Abläufe rekonstruieren und
damit Gefahren eindämmen, müssen sie in der Lage sein, das
Beziehungsgeflecht eines Verdächtigen zu durchleuchten. Und dafür
müssen sie zwangsläufig auch die Erkenntnisse untereinander
austauschen dürfen. Sonst nutzen meist die ganzen Einzelhinweise
nichts. Was geschehen kann, wenn das nicht passiert, zeigt die
jahrelang ungeklärt gebliebene Mordserie des Neonazi-Trios NSU.
Zugleich kann der Kampf gegen den Terrorismus kein Freibrief für
behördlichen Aktionismus sein. Das darf nicht vergessen werden, wenn
der Staat sich daran macht, Freiheit für mehr Sicherheit
einzuschränken. Die Erlaubnis von Maßnahmen, die die Grundrechte der
Bürger betreffen, muss sorgsam abgewogen und rechtlich einwandfrei
gefasst werden. Daran hat es die Politik bei der Anti-Terror-Datei
missen lassen - wieder einmal. So ist zumindest das gestrige
Karlsruher Urteil in seinem wesentlichen Teil zu bewerten.
Innenminister Friedrich sollte sich deshalb etwas leiser darüber
freuen, dass das Verfassungsgericht die Datei im Grundsatz gebilligt
hat. Er muss jetzt trotzdem noch mal kräftig Hand an die Details der
Datensammlung anlegen. Außerdem ist mit dem aktuellen Urteil
inzwischen nahezu jedes Sicherheitsgesetz der vergangenen Jahre von
Karlsruhe beanstandet worden. Das ist kein gutes Zeugnis, das die
Richter rechts- und auch sicherheitspolitisch den Regierenden da
ausgestellt haben. Im Schlepptau der Entscheidung muss der
Innenminister zudem Korrekturen bei der neuen Rechtsextremismus-Datei
vornehmen. Auch sie ist ja ähnlich lax nach dem Vorbild der
Anti-Terror-Datei gestrickt worden. Das ist gut so.



Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de


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