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BERLINER MORGENPOST: Richter stützen Terrorjäger / Leitartikel von Jochim Stoltenberg

Geschrieben am 24-04-2013

Berlin (ots) - Der Bundesinnenminister kann wieder seinen Frieden
mit dem Bundesverfassungsgericht machen. Nachdem er dessen
Präsidenten Andreas Voßkuhle Anfang der Woche heftig kritisiert
hatte, fällte das höchste deutsche Gericht gestern ein Urteil so
recht nach dem Geschmack von Hans-Peter Friedrich. Ging es im ersten
Fall um die Mahnung des Gerichtspräsidenten, im Gefolge des
Terroranschlags von Boston die Video-Überwachung in Deutschland nicht
über Gebühr auszuweiten, haben die Verfassungsrichter im zweiten Fall
einer anderen Anti- Terror-Maßnahme weitgehend ihren Segen gegeben.
Danach ist die 2007 gemeinsam von Bund und Ländern begründete
zentrale Anti-Terror-Datei grundsätzlich verfassungskonform. In ihr
führen die Sicherheitsbehörden Polizei und Nachrichtendienste alle
verfügbaren Informationen über gewaltbereite Islamisten zum schnellen
gegenseitigen Austausch zusammen. Dabei werden nicht allein
Terrorverdächtige erfasst, sondern auch deren Kontaktpersonen. Da
allerdings setzt das Gericht Grenzen und verlangt Nachbesserungen des
Gesetzgebers. Der Kreis der Kontaktpersonen darf demnach nicht zu
weit gezogen werden. Für diese Einschränkung gibt es gute Gründe. Sie
birgt aber zugleich ein hohes Maß an neuer Unsicherheit. Wenn nur
"willentliche" Unterstützer in die Datei aufgenommen werden dürfen,
drängt sich natürlich die Frage der verlässliche Prüfung danach auf,
wer aus dem Bekanntenkreis des Terrorverdächtigen in dessen böse
Absichten eingeweiht war und wer nicht? Das wird für die
Sicherheitsbehörden mit einer neuen Gratwanderung verbunden bleiben.
Ob sie dabei die richtige oder falsche Fährte verfolgt hatten, wird
sich erst im Nachhinein herausstellen, wenn ohnehin alle klüger sind.
Wichtiger bleibt der Kern des Urteils. Danach erachten die Richter
das Ziel der Terrorbekämpfung für so wichtig, dass sie das Recht auf
informelle Selbstbestimmung, eigentlicher Anlass der Klage in
Karlsruhe, durch die Anti-Terror-Datei nicht gebrochen sehen. Noch
einen anderen strittigen Punkt der Datei haben die Richter zumindest
unausgesprochen akzeptiert: Das aus der Nazi- Zeit abgeleitete
Trennungsgebot von Polizei und Geheimdiensten, das mit der gemeinsam
gespeisten Datei aufgebrochen wird, steht praktisch nur noch auf dem
Papier. Ein insgesamt gutes Urteil, weil es sich den Erfordernissen
der durch Terror grundlegend veränderten Sicherheitslage nicht
verschließt, dem Datensammeln aber auch Grenzen setzt. Und es ist ein
Urteil mit Signalwirkung. Die Anti- Terror- Datei ist Vorbild für die
Rechtsextremismus-Datei, die im vergangenen Jahr als Reaktion auf die
NSU- Morde aufgebaut wurde. Hätte es sie schon früher gegeben, wäre
möglicherweise viel Unheil abgewendet worden. Allein das zeigt, wie
wichtig beide Dateien für unser aller Sicherheit sind. Denn die
Bedrohungslage bleibt unverändert groß. Gerade hat der Präsident des
Bundeskriminalamts, Jörg Ziercke, vor Gewaltaktion rechter Aktivisten
und radikalislamistischer Gruppen im Vorfeld der Wahl im September
gewarnt.



Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST
Chef vom Dienst
Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de


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