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Regelungen zu Pressefusionsrecht und Presse-Grosso dürfen nicht an Streit um Krankenkassen scheitern

Geschrieben am 24-04-2013

Berlin (ots) - Nachdem sich der Vermittlungsausschuss in seiner
gestrigen Sitzung erneut auf keinen Kompromiss zu
gesundheitspolitischen Fragen in der 8. GWB-Novelle verständigen
konnte und sich auf den 5. Juni 2013 vertagt hat, haben die Verbände
der Zeitungs- und Zeitschriftenverleger sowie der Presse-Grossisten
die Politik in Bund und Ländern scharf kritisiert. Weil den
Gesundheitspolitikern von Regierung und Opposition in der Frage der
wettbewerbsrechtlichen Einordnung der Krankenkassen seit Monaten
keine Einigung gelingt, droht die gesamte GWB-Novelle zu scheitern
und damit auch die für die Pressevielfalt dringend erforderlichen
Regelungen zu Presse-Grosso und Pressefusionsrecht. Beide Regelungen
sind Teil der 8. GWB-Novelle und werden über die Regierungskoalition
hinaus auch von der größten Oppositionsfraktion im Bundestag
ausdrücklich unterstützt.

"Sollte es Regierung und Opposition trotz Einigkeit in der Sache
nicht gelingen, die Regelungen zu Pressefusion und Presse-Grosso in
den wenigen verbleibenden Sitzungswochen in Kraft zu setzen, wäre das
ein Politikversagen mit unabsehbaren Konsequenzen für die
Pressevielfalt in Deutschland", erklärten Sprecher der Verbände heute
in Berlin. Es könne nicht sein, dass von beiden Seiten für wesentlich
erachtete Presseregelungen wechselseitig für ganz andere Themen in
Geiselhaft genommen würden.

Die Regelungen zu Pressefusion und Presse-Grosso seien für den
Erhalt der Pressevielfalt und für die flächendeckende Versorgung mit
Zeitungen und Zeitschriften unverzichtbar und zeitkritisch.

"Die Presse ist bislang kartellrechtlich zwanzig Mal schlechter
gestellt als die übrige Wirtschaft." erklärten die Verbände. Die
geplante moderate Anpassung des Presse-fusionsrechts sei notwendig,
um Zeitungen, Zeitschriften und Grossisten die Möglichkeit zu geben,
den Herausforderungen der fortschreitenden Digitalisierung angemessen
begegnen zu können.

Wenn die geplante Regelung zum Erhalt und zur gemeinsamen
Weiterentwicklung des Presse-Grossos nicht bis zum September in Kraft
trete, sei das weltweit einzigartige System einer flächendeckenden
Versorgung mit Presseprodukten in Deutschland massiv und nachhaltig
in Gefahr. Es dürften dann alle vereinten Mühen von
Regierungskoalition und Opposition umsonst gewesen sein, eine
Fortführung des derzeit praktizierten Presse-Grossos zu ermöglichen,
das nach Ansicht von Koalition und Opposition "wesentlich zur
Überallerhältlichkeit von Pressetiteln und zu einem
diskriminierungsfreien Zugang insbesondere auch von Titeln kleinerer
Verlage und von Titeln mit kleineren Auflagen zum Lesermarkt
beiträgt". Denn wenn es nicht gelingen sollte, die gegenseitige
Blockade aufzulösen und die schon beschlossene und unstreitige
Regelung auch in Kraft treten zu lassen, werde die auf den 2. Oktober
terminierte und für das Presse-Grosso maßgebliche Gerichtsverhandlung
vor dem OLG Düsseldorf voraussichtlich nicht noch einmal verschoben
werden, und die Richter müssten auf der Grundlage des geltenden
Rechts entscheiden.



Pressekontakt:
Hans-Joachim Fuhrmann
Telefon: 030/ 726298-210
E-Mail: fuhrmann@bdzv.de

Anja Pasquay
Telefon: 030/ 726298-214
E-Mail: pasquay@bdzv.de


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