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Flosbach/Brinkhaus: Koalition stärkt Anlegerschutz bei offenen Immobilienfonds

Geschrieben am 24-04-2013

Berlin (ots) - Die unionsgeführte Mehrheit im Finanzausschuss des
Deutschen Bundestages hat am heutigen Mittwoch das Gesetz zur
Regulierung alternativer Investmentfonds (AIFM-Umsetzungsgesetz)
beschlossen. In dem Gesetz sind auch Regelungen zu offenen
Immobilienfonds enthalten. Hierzu erklären der finanzpolitische
Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Klaus-Peter Flosbach, und
der zuständige Berichterstatter, Ralph Brinkhaus:

" Mit den neuen Regelungen zu den offenen Immobilienfonds
reagieren wir auf die Erfahrungen aus der Finanzmarktkrise. Wir haben
uns dafür eingesetzt, die Stabilität der offenen Immobilienfonds
dauerhaft zu gewährleisten und für die Anleger sicherer zu machen.
Mit den nun beschlossenen Neuregelungen wird die Planbarkeit und
Steuerbarkeit von Mittelabflüssen weiter erhöht. Damit bleibt der
Offene Immobilienfonds auch künftig ein sicheres Investment für
breite Bevölkerungsschichten.

Damit haben wir den Anlegerschutz gestärkt. Die offenen
Immobilienfonds sind für den Anleger eine geeignete Möglichkeit, sich
an Immobilien zu beteiligen. Aber gerade weil in Immobilien
investiert wird, die nicht von heute auf morgen verkauft werden
können, sind die offenen Immobilienfonds kein Notgroschenersatz,
sondern ein langfristiges Investment."

Hintergrund:

Mit dem Gesetzentwurf wird die Richtlinie über Verwalter
alternativer Investmentfonds (AIFM-Richtlinie) umgesetzt und ein
Kapitalanlagegesetzbuch als ein in sich geschlossenes Regelwerk für
alle Investmentfonds und ihre Manager geschaffen. Es wird ein
Regelungsrahmen für Manager aller Investmentfonds geschaffen, die
nicht bereits der Richtlinie über Organismen für die gemeinsame
Anlage in Wertpapieren (OGAW) unterfallen, d.h. z.B. für Hedge Fonds,
Immobilienfonds und Private Equity Fonds.

Mit dem Gesetz wird auch auf die Erfahrungen bei den offenen
Immobilienfonds reagiert, bei denen es in der Vergangenheit vermehrt
zu Fondsschließungen und Abwicklungen gekommen ist. Zur
Stabilisierung dieses Fondstyps werden zukünftig für bereits
gehaltene Anteile von Kleinanlegern Bestandsschutzregelungen
hinsichtlich der Rückgabemöglichkeiten gelten. Die
Freibetragsregelungen für Neuanleger werden hingegen abgeschafft.
Während im Regierungsentwurf noch vorgesehen war, dass Kleinanleger
ihre Anteile nur noch höchstens einmal pro Jahr zurückgeben können,
hat sich die Koalition darauf verständigt, eine börsentägliche
Rückgabe und Ausgabe zuzulassen. Dieses begünstigt vor allem die
beliebten und weit verbreiteten (Auszahl-)Sparpläne, die viele
Anleger als Zusatzrente nutzen.

Ziel des Gesetzes:

Mit dem AIFM-Umsetzungsgesetz wird ein neues
Kapitalanlagegesetzbuch geschaffen, das sämtliche Arten von
Investmentfonds und ihre Verwalter einer Finanzaufsicht unterwirft.
Da die bisherigen Regelungen des Investmentgesetzes zu den offenen
Wertpapierfonds in das Kapitalanlagegesetzbuch integriert werden,
wird das Investmentgesetz aufgehoben. Die Regelungen für offene
Immobilienfonds werden im Sinne einer dauerhaften Stabilisierung
dieser Produktkategorie angepasst.

Die 2./3. Lesung im Deutschen Bundestag ist für den 16./17. Mai
2013 vorgesehen. Der Bundesrat wird sich voraussichtlich am 7. Juni
2013 mit dem Gesetz befassen. Das Vorhaben ist im Bundesrat nicht
zustimmungspflichtig.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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