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Schiewerling: Friseur-Mindestlohn bestätigt Kraft und Verantwortung der Tarifautonomie

Geschrieben am 23-04-2013

Berlin (ots) - Die Tarifpartner des Friseur-Handwerks haben sich
auf die Einführung eines Mindestlohns geeinigt. Dazu erklärt der
arbeitsmarkt- und sozialpolitische Sprecher der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Karl Schiewerling:

"Löhne und Mindestlöhne sind und bleiben die ureigenste
Angelegenheit der Tarifpartner. Das Friseur-Handwerk hat mit der
jetzigen Einigung auf Mindestlöhne bewiesen, dass die Tarifautonomie
auch in einem schwierigen Umfeld funktioniert und volle Tragkraft
hat.

Die Union begrüßt die jetzige Einigung in der Friseur-Branche aus
zweierlei Gründen. Zum einen natürlich für die betroffenen
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die Branche selbst. Zum anderen
weil gerade diese Einigung zeigt, dass die Tarifpartner die Kraft
haben, soziale Schieflagen in einer schwierigen Branchensituation zu
vermeiden und für faire Mindestbedingungen für ihre Beschäftigten zu
sorgen. Gerade die Friseur-Branche in Grenzregionen der neuen Länder
wurde allzu oft als Beispiel für die angebliche Notwendigkeit eines
gesetzlichen Mindestlohns angeführt. Die Einigung der Tarifpartner
hat diese These widerlegt.

Die jetzige Einigung und die wahrscheinliche
Allgemeinverbindlichkeitserklärung ist auch eine klare und
richtungsweisende Bestätigung des Modells von CDU/CSU für einen
allgemeinen und verbindlichen tariflichen Mindestlohn in Deutschland.
Die Union setzt auf einen gesetzlichen Rahmen für einen tariflichen
Mindestlohn und warnt vor dem Haushebeln des hohen Guts der
Tarifautonomie bei einem gesetzlichen Mindestlohn.

Mindestlöhne sind und bleiben eine Sache der Tarifpartner. Dazu
will die Union die Tarifpartner weiter in die Pflicht nehmen und
ihnen gleichzeitig mit ihrem Modell die nötige Durchsetzungskraft
verleihen. Mindestlöhne gehören an den Verhandlungstisch - und nicht
in eine politische "Überbietung-Auktion" am Rednerpult des
Bundestags. Eine willkürliche Lohnfestsetzung durch Politiker würde
letztendlich Arbeitsplätze gefährden und gerade die
Jugendarbeitslosigkeit dramatisch fördern, wie es in anderen Ländern
wie Frankreich drastisch zu sehen ist.

Hintergrund:

Im Friseur-Handwerk haben sich die Tarifpartner auf die Einführung
eines Mindestlohns von 8,50 Euro in 2015 geeinigt. Der Mindestlohn
soll bis dahin in drei Stufen erreicht werden, beginnend mit der
ersten Stufe im August dieses Jahres. Damit der tarifliche
Mindestlohn für alle Beschäftigten gelten kann, muss er noch auf
Antrag durch das Bundesarbeitsministerium für
Allgemeinverbindlichkeit erklärt werden.

In Deutschland gelten bereits in folgenden Branchen gesetzliche
Mindestlöhne, z.B. durch Aufnahme und Entsendegesetz bzw. durch
Erklärung der Allgemeinverbindlichkeit (Stand Jan. 2013):
Bauhauptgewerbe (Werker, Maschinenwerker, Fachwerker, Maschinist,
Kraftfahrer), Bergbauspezialarbeiten (Werker, Hauer, Facharbeiter mit
Spezialkenntnissen), Berufliche Aus- und Weiterbildung, Dachdecker,
Elektrohandwerk, Gebäudereinigung (Innen- und
Unterhaltungsreinigungsarbeiten, Glas- und
Fassadenreinigungsarbeiten), Maler und Lackierer, Pflegebranche,
Sicherheitsdienstleistung, Wäschereidienstleistung im
Objektkundengeschäft und Zeitarbeit.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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