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vdp begrüßt Einigung über neue EU-Hypothekarrichtlinie - Deutschen Eigenheimkäufern bleibt langjähriger Festzinskredit erhalten

Geschrieben am 23-04-2013

Brüssel/Berlin (ots) - Der Verband deutscher Pfandbriefbanken
(vdp) begrüßt die von den Europäischen Institutionen in
"Trilog-Verhandlungen" zwischen Parlament, Rat und Kommission am
gestrigen Montagabend erzielte Einigung auf die Inhalte der neuen
europäischen Richtlinie zu Wohnimmobilienkreditverträgen, die nun
zeitnah vom Europäischen Parlament und vom Europäischen Rat
verabschiedet werden kann. Die im nun vorliegenden Text enthaltenen
Formulierungen lassen eine unveränderte Gültigkeit der in Deutschland
geltenden Regeln zur vorzeitigen Rückzahlung von Darlehen zu. Damit
kann es bei der seit Jahrzehnten bewährten deutschen
Finanzierungspraxis bleiben, bei der sich die Darlehenskunden weit
überwiegend für langjährige Zinsbindungen ihrer Kondition
entscheiden. "Die Brüsseler Einigung ist eine gute Nachricht für
deutsche Eigenheimfinanzierer und für den hiesigen
Wohnimmobilienmarkt insgesamt. Auch künftig wird es die in
Deutschland übliche Wahlfreiheit bei der Finanzierung von Immobilien
geben - und damit auch die Möglichkeit, Wohneigentum über die hier zu
Lande am weitesten verbreitete Variante des langjährigen
Festzinskredits, der maßgeblich zur Stabilität des deutschen
Wohnimmobilienmarktes beiträgt, zu finanzieren", erklärte Jens
Tolckmitt, Hauptgeschäftsführer des vdp.

Im Laufe der langwierigen Verhandlungen über die neue Richtlinie
war zeitweise unklar, ob der langjährige Festzinskredit durch
Vorschriften der Richtlinie zur vorzeitigen Rückzahlung deutlich
teurer werden oder gar vollständig verschwinden würde. Diese Gefahr
ist auf europäischer Ebene nun gebannt. Dr. Andreas Schwab, Mitglied
des Europäischen Parlaments und als federführender Berichterstatter
des dortigen Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz
maßgeblich an den Trilog-Verhandlungen beteiligt, hat sich dabei für
das deutsche System der langfristigen Finanzierung von Immobilien zum
Festzins eingesetzt. Schwab erklärte zu der nun erzielten Einigung:
"Der deutsche Immobilienmarkt hat anders als andere Immobilienmärkte
in Europa keine Turbulenzen erlebt. Ein wesentlicher Grund für die
Krisenfestigkeit ist in der deutschen Art der Immobilienfinanzierung,
die auf ihrer Langfristkultur und nicht zuletzt auch auf den jetzigen
Regelungen zur vorzeitigen Rückzahlung beruht, zu sehen." Darlehen
zum langjährigen Festzins gäben nicht nur den Verbrauchern für die
Dauer der Zinsfest¬schreibung Planungssicherheit, sie seien auch gut
für den Immobilienmarkt als Ganzes, weil sich Zinsänderungen nur auf
neu abgeschlossene oder zur Anschlussfinanzierung anstehende Verträge
auswirken.

Die EU-Hypothekarkreditrichtlinie wird auch den Verbraucherschutz
weiter erhöhen, unter anderem durch wachsende Anforderungen an die
Transparenz, die Qualifikation der beratenden Bankmitarbeiter und die
Aufklärung der Verbraucher. Die steigenden Büro¬kratiekosten in Folge
dieser Vorschriften dürften nach Einschätzung des vdp jedoch auch die
Darlehenskonditionen beeinflussen.



Pressekontakt:
Wolfgang Kälberer
Leiter des Brüsseler Büros
Tel.: +32 2 7324638
E-Mail: kaelberer@pfandbrief.de

Dr. Helga Bender
Bereichsleiterin Kommunikation
Tel.: +49 30 20915-330
E-Mail: bender@pfandbrief.de


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