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DGAP-Adhoc: Tipp24 SE leitet Umsetzung der Sitzverlegung nach Großbritannien ein

Geschrieben am 19-04-2013

Tipp24 SE / Schlagwort(e): Hauptversammlung/Strategische
Unternehmensentscheidung

19.04.2013 15:17

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Die Tipp24 SE hat die Umsetzung der Verlegung ihres Gesellschaftssitzes
nach Großbritannien eingeleitet. Vorstand und Aufsichtsrat beschlossen
heute, den Aktionären der Tipp24 SE die Entscheidung über die Sitzverlegung
im Rahmen der ordentlichen Hauptversammlung 2013 vorzulegen. Die
Hauptversammlung soll im Mai für den 28. Juni 2013 einberufen werden. Die
erstmals am 20. März 2013 angekündigte Sitzverlegung ist eine naheliegende
Konsequenz aus der veränderten strategischen Ausrichtung der Tipp24 SE, die
sich auf ihre internationalen Geschäftsaktivitäten mit Fokus auf
Großbritannien und Nordamerika konzentriert und diese aus Großbritannien
heraus weiterentwickeln will.

Grundlage des vorgeschlagenen Sitzverlegungsbeschlusses ist der vom
Vorstand aufgestellte Verlegungsplan gemäß Art. 8 Absatz 2 SE-Verordnung
einschließlich der künftigen Satzung der Gesellschaft ('Statutes'), der zum
Zwecke der Offenlegung zum Handelsregister eingereicht wurde. Der
Verlegungsplan sieht London als neuen Sitz der Gesellschaft vor. Die Tipp24
SE soll nach der Sitzverlegung die Rechtsform einer SE beibehalten. Ebenso
soll die Börsennotierung im Prime Standard der Frankfurter Wertpapierbörse
beibehalten werden. Vorstand und Aufsichtsrat der Gesellschaft sollen ihre
Funktionen weiter ausüben, wobei der Vorstand seinen Arbeitsschwerpunkt
künftig in Großbritannien haben soll. Die bestehenden Holding-Funktionen in
Deutschland sollen schrittweise und sozialverträglich über einen längeren
Zeitraum nach Großbritannien verlagert werden.

Die Tipp24 SE ist verpflichtet, Aktionären, die auf der Hauptversammlung
Widerspruch gegen den Verlegungsbeschluss erheben, den Erwerb ihrer Aktien
gegen eine angemessene Barabfindung anzubieten. Diese Barabfindung beläuft
sich auf 43,34 Euro je Aktie. Anspruch auf Auszahlung der Barabfindung
hätten berechtigte Aktionäre nach Vollzug der Sitzverlegung,
voraussichtlich im Herbst 2013.

Der Verlegungsplan samt Statutes sowie eine deutsche Übersetzung der
Statutes werden auf der Website der Tipp24 SE (www.tipp24-se.de) sowie im
Bundesanzeiger veröffentlicht. Mit der Einladung zur Hauptversammlung wird
die Gesellschaft ferner einen Verlegungsbericht veröffentlichen, in dem die
rechtlichen und wirtschaftlichen Aspekte der Verlegung erläutert und
begründet und die Auswirkungen der Verlegung für die Aktionäre, die
Gläubiger sowie die Arbeitnehmer im Einzelnen dargelegt werden.

Kontakt:
Tipp24 SE
Frank Hoffmann
Investor Relations
Telefon: +49 40 32 55 33-142
E-Mail: frank.hoffmann@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: Tipp24 SE
Straßenbahnring 11
20251 Hamburg
Deutschland
Telefon: Tel.: +49 (0)40 325533-142
Fax: +49 (0)40 325533-5600
E-Mail: ir@tipp24.de
Internet: www.tipp24-se.de
ISIN: DE0007847147
WKN: 784714
Indizes: SDAX
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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