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DGAP-Adhoc: RIB Software AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs

Geschrieben am 22-04-2013

RIB Software AG / Schlagwort(e): Aktienrückkauf

22.04.2013 11:28

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch
die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG: Aktienrückkauf

RIB Software AG beschließt Fortsetzung des Aktienrückkaufs

Stuttgart, 22. April 2013 - Der Vorstand der RIB Software AG (ISIN
DE000A0Z2XN6) hat heute beschlossen, das Aktienrückkaufprogramm der
Gesellschaft fortzusetzen.

Der Beschluss beruht auf der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai
2012, bis zum 23. Mai 2017 eigene Aktien im Umfang von bis zu 10% des
Grundkapitals zu erwerben, was einem Umfang von 3.871.542 Aktien
entspricht.

Das Rückkaufprogramm war zunächst bis zum 15. April 2013 befristet und ist
auf 1 Mio. Aktien begrenzt. Nachdem bis zum 15. April 2013 bereits 389.573
Aktien zurückgekauft worden sind, beschränkt sich das Restvolumen des
Programms auf weitere 610.427 Aktien. Die Aktien werden ausschließlich über
die Börse zurückgekauft. Der Kaufpreis je Aktie darf den nach näherer
Maßgabe der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012 zu
ermittelnden Börsenpreis der Aktie im Xetra-Handel um nicht mehr als 10 %
überschreiten und um nicht mehr als 10 % unterschreiten. Die Aktien können
zu allen in der Ermächtigung der Hauptversammlung vom 24. Mai 2012
genannten Zwecken verwendet werden, insbesondere als Gegenleistung für den
Erwerb von Unternehmen oder zur Bedienung von Rechten aus
Mitarbeiterbeteiligungsprogrammen.

Der Aktienrückkauf wird unter Führung eines Kreditinstituts vorgenommen.
Die Gesellschaft hat das Kreditinstitut angewiesen, die Handelsbedingungen
des Artikels 5 Absatz 1 und 2 der Verordnung (EG) Nr. 2273/2003 der
Kommission vom 22. Dezember 2003 zur Durchführung der Richtlinie 2003/6/EG
des Europäischen Parlaments und des Rates - Ausnahmeregelungen für
Rückkaufprogramme und Kursstabilisierungsmaßnahmen (Abl. L 336/33 vom 23.
Dezember 2003) (nachfolgend 'EG-Verordnung') und die in diesem
Aktienrückkaufprogramm enthaltenen Vorgaben einzuhalten und der
Gesellschaft die Informationen zur Verfügung zu stellen, die erforderlich
sind, um den in der EG-Verordnung vorgeschriebenen Mitteilungspflichten
nachzukommen. Das Kreditinstitut trifft die jeweiligen Entscheidungen über
den Zeitpunkt und Umfang des Erwerbs unabhängig und unbeeinflusst von der
Gesellschaft.

Das Rückkaufprogramm kann, soweit erforderlich und rechtlich zulässig,
jederzeit ausgesetzt werden. Die RIB Software AG wird über die Fortschritte
des Aktienrückkaufprogramms unter www.rib-software.com regelmäßig
informieren.


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Sprache: Deutsch
Unternehmen: RIB Software AG
Vaihinger Str. 151
70567 Stuttgart
Deutschland
Telefon: +49 (0)711-7873-0
Fax: +49 (0)711-7873-311
E-Mail: info@rib-software.com
Internet: www.rib-software.com
ISIN: DE000A0Z2XN6
WKN: A0Z2XN
Börsen: Regulierter Markt in Frankfurt (Prime Standard); Freiverkehr
in Berlin, Düsseldorf, Hamburg, München, Stuttgart

Ende der Mitteilung DGAP News-Service

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