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Kaster: Parlamentarische Mitwirkung und Eigenverantwortung der Exekutive in europäischen Angelegenheiten gestärkt

Geschrieben am 19-04-2013

Berlin (ots) - Am gestrigen Donnerstag hat der Deutsche Bundestag
in zweiter und dritter Lesung die Neufassung des Gesetzes über die
Zusammenarbeit von Bundesregierung und Bundestag in Angelegenheiten
der Europäischen Union (EUZBBG) verabschiedet. Hierzu erklärt der
Parlamentarische Geschäftsführer der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Bernhard Kaster:

"Die gestern mit den Stimmen aller Fraktionen verabschiedete
Neufassung des EUZBBG wahrt die notwendige Balance zwischen der
parlamentarischen Kontrolle und Mitwirkung einerseits und der
Handlungsfähigkeit und der Eigenverantwortung der Exekutive
andererseits. Wir schaffen mit diesem Gesetz mehr Transparenz durch
stärkere Kontrolle und mehr demokratische Legitimation durch
Mitwirkung.

Die Rechte des Bundestages in EU - Angelegenheiten werden
deutlicher gefasst und ausgedehnt. Die Verpflichtung zur Herstellung
eines Einvernehmens zwischen Bundestag und Bundesregierung wird auf
die Einführung des Euro in weiteren EU-Mitgliedstaaten erweitert.
Gegenstand des Gesetzes sind ebenfalls der Unterrichtungsanspruch des
Bundestages und die Berücksichtigung des Kernbereichs exekutiver
Eigenverantwortung des Bundes.

Mit diesem Gesetz wird geradezu modellhaft ein Weg aufgezeigt, wie
parlamentarische Mitwirkung und Kontrolle besser gestaltet und
gestärkt werden. Das Gesetz ist eine wichtige Grundlage, um die
Akzeptanz der Bürgerinnen und Bürger für parlamentarisch legitimierte
europäische Entscheidungen zu gewinnen."



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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