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Fischer/Storjohann: Reform für einfaches und transparentes Verkehrsregister geht weiter voran

Geschrieben am 17-04-2013

Berlin (ots) - Am heutigen Mittwoch berät der Ausschuss für
Verkehr, Bau und Stadtentwicklung in einer öffentlichen Anhörung über
die geplante Reform des Verkehrszentralregisters. Dazu erklären der
verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dirk
Fischer, sowie der zuständige Berichterstatter, Gero Storjohann:

"Die vorliegende Reform des Verkehrszentralregisters ist ein
richtiger Schritt zu weniger Bürokratie, einfacheren Richtlinien und
vor allem zu mehr Verkehrssicherheit. Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
begrüßt die Zustimmung der Experten zu den Reformplänen in der
heutigen Sitzung.

Durch die vorliegende Reform wird ein komplexes System vereinfacht
und werden klare Regeln geschaffen. Die neuen Regelungen
konzentrieren sich auf Verstöße, die die Verkehrssicherheit
beeinträchtigen. Das Punktesystem betont dabei schwere Verstöße und
fordert schon früher Konsequenzen: Bei vier schweren Verstößen soll
die Fahrerlaubnis entzogen werden. Ordnungswidrigkeiten, zum Beispiel
Parkverstöße, die den Verkehr nicht gefährden, sollen hingegen nicht
mehr im Zentralregister gespeichert werden. Die Reform trifft also
vor allem diejenigen Fahrer und Fahrerinnen, die wiederholt die
Sicherheit auf den Straßen gefährden.

Durch klare und feste Tilgungsfristen wird das System gerechter
und transparenter. Leichte Ordnungswidrigkeiten verjähren nach zwei
Jahren, schwere nach fünf (vorher zwei). Im Dialog mit den
Bundesländern treten wir dafür ein, an diesen Tilgungsfristen
festzuhalten. Nach Ablauf der Tilgungsfrist erlischt ein Punkt in der
Verkehrsregister-Datei. Damit sparen wir unnötige Kosten und schaffen
ein übersichtliches System, das sich für jeden Fahrer und jede
Fahrerin nachvollziehbar ist."

Hintergrund:

Das bisherige Punktesystem soll durch ein Bewertungssystem in drei
Kategorien ersetzt werde. Kategorie 1:
verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Zuwiderhandlungen, ein Punkt.
Kategorie 2: besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Verstöße,
zwei Punkte. Kategorie 3: schwere Straftaten, drei Punkte. Schwere
Verstöße sollen künftig sechs Jahre im Register gespeichert werden
mit einer Tilgungsfrist von fünf Jahren und einer Überliegefrist von
einem Jahr.

Die Tilgungshemmung entfällt. Jede Tat wird nach ihrer
Tilgungsfrist und einer weiteren einheitlichen Überliegefrist von
einem Jahr gelöscht:

- Straftaten mit Entziehung der Fahrerlaubnis - 11 Jahre, davon 10
Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist,

- Straftaten ohne Entziehung der Fahrerlaubnis - 6 Jahre, davon 5
Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist,

- besonders verkehrssicherheitsbeeinträchtigende
Ordnungswidrigkeiten - 6 Jahre, davon 5 Jahre Tilgungsfrist und
1 Jahr Überliegefrist,

- verkehrssicherheitsbeeinträchtigende Ordnungswidrigkeiten - 3
Jahre, davon 2 Jahre Tilgungsfrist und 1 Jahr Überliegefrist,

- verwaltungsbehördliche Entscheidungen - 10 Jahre (wie bisher).

Weiterer Kern der Novelle ist die Umgestaltung des bisherigen
Aufbauseminars in ein Fahreignungsseminar, das neueste
verkehrspädagogische und verkehrspsychologische Elemente miteinander
verknüpft und einer Qualitätssicherung unterliegen soll.



Pressekontakt:
CDU/CSU - Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de


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