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Mindener Tageblatt: Kommentar zur Anklage gegen Christian Wulff:/ Das Amt zu Recht verloren

Geschrieben am 12-04-2013

Minden (ots) - Muss man Mitleid haben mit Christian Wulff? Sein
Fall war tief, persönliche Niederschläge kamen hinzu. Und all das
wegen einer Hotelübernachtung, einem Abendessen und einen
Festzeltbesuch im Gesamtwert von 770 Euro? Denn darum geht es letzten
Endes in der jetzt von der Staatsanwaltschaft Hannover erhobenen
Anklage gegen den ehemaligen Bundespräsidenten, vormals
Ministerpräsident von Niedersachsen und einst einer der großen
Hoffnungsträger der Kanzlerpartei CDU. Um die Eingangsfrage zu
beantworten: Menschliches Mitgefühl verdient der gescheiterte
Politiker (und Familienmensch) zweifellos, wie jeder vom Schicksal
Gebeutelte. An seinem allerdings war und ist er nicht unschuldig. Und
das unabhängig von der Frage, ob es nun strafrechtlich relevante
Gründe für das abrupte Karriere-Ende gab oder nicht. Dies wird das
Gericht - nicht zuletzt auf seinen ureigenen Wunsch - feststellen,
wenn es denn das Verfahren tatsächlich eröffnet. Gut möglich, dass es
keine Schuld im Sinne der Anklage befindet, worauf der nun Angeklagte
ja auch Wert legt und deshalb das Angebot zur Einstellung gegen eine
Geldstrafe ausschlug. Doch Christian Wulffs Rücktritt vom höchsten
Amt der Bundesrepublik war schon damals keine Frage strafrechtlicher
Verantwortung, sondern eine der politischen Moral. Gewiss wird dieser
Maßstab gerade von manchmal hysterische Züge annehmenden
Medien"kampagnen" nicht selten überstrapaziert - falsch wird er
dadurch nicht. Die Rücktritt-Konsequenz zog der Präsident
erklärtermaßen nicht als Schuldeingeständnis, sondern aus der
Einsicht, das Vertrauen der Bürger in seine Amtsführung verspielt zu
haben. Dies aber geschah, wie so oft in solchen "Affären", aufgrund
fragwürdigen Umgangs mit gestellten Fragen und erhobenen Vorwürfen.
Mitleid also kann man haben mit Christian Wulff, ja. Sein Amt jedoch
verlor er zu Recht, weil er im Moment der Bewährung versagte.



Pressekontakt:
Mindener Tageblatt
Christoph Pepper
Telefon: (0571) 882-/-248
chp@mt-online.de


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