(Registrieren)

DGAP-HV: elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH, Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreit

Geschrieben am 12-04-2013

DGAP-HV: elexis AG / Bekanntmachung der Einberufung zur
Hauptversammlung
elexis AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am
24.05.2013 in Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG
Automation GmbH, Wenden mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung
gemäß §121 AktG

12.04.2013 / 15:08

---------------------------------------------------------------------

elexis AG

Wenden

WKN: 508 500
ISIN: DE 000 508 500 5


Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung

Hiermit laden wir unsere Aktionäre zur

ordentlichen Hauptversammlung

der elexis AG ein.

Sie findet statt

am Freitag, den 24. Mai 2013, um 14:30 Uhr (Einlass ab 13:30 Uhr)

im Konferenzzentrum auf dem Betriebsgelände der EMG Automation GmbH,
Industriestraße 1, 57482 Wenden (bei Olpe).

Tagesordnung

1. Vorlage des festgestellten Jahresabschlusses und
des gebilligten Konzernabschlusses, des zusammengefassten
Lageberichts für die elexis AG und den elexis-Konzern
beinhaltend den erläuternden Bericht des Vorstands zu den
Angaben nach §§ 289 Abs. 4, 315 Abs. 4 HGB und § 289 Abs. 5
HGB sowie des Berichts des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr
2012


Die vorgenannten Unterlagen können im Internet unter
www.elexis.de/Investor Relation eingesehen werden. Abschriften
dieser Unterlagen werden jedem Aktionär auf Verlangen
kostenlos erteilt. Ferner werden sie in der Hauptversammlung
zugänglich sein.


Entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen ist zu
Tagesordnungspunkt 1 keine Beschlussfassung vorgesehen, da der
Aufsichtsrat am 21.03.2013 den Jahres- und den
Konzernabschluss bereits gebilligt hat, womit der
Jahresabschluss festgestellt wurde.


2. Beschlussfassung über die Verwendung des
Bilanzgewinns


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den im Jahresabschluss
der elexis AG für das Geschäftsjahr 2012 ausgewiesenen
Bilanzgewinn in Höhe von EUR 1.380.000,00 wie folgt zu
verwenden:


Ausschüttung einer Dividende für das Geschäftsjahr 2012 EUR
von EUR 0,15 je dividendenberechtigter Stückaktie 1.380.000,00


Die Dividende soll am 27. Mai 2013 ausgezahlt werden.


3. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Vorstands für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden
Mitgliedern des Vorstands Entlastung zu erteilen.


4. Beschlussfassung über die Entlastung der
Mitglieder des Aufsichtsrats für das Geschäftsjahr 2012


Vorstand und Aufsichtsrat schlagen vor, den amtierenden
Mitgliedern des Aufsichtsrats Entlastung zu erteilen.


5. Wahl des Abschlussprüfers


Der Aufsichtsrat schlägt auf Empfehlung seines
Prüfungsausschusses vor, die BDO AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Düsseldorf, für das am 31.
Dezember 2013 endende Geschäftsjahr 2013 als Abschlussprüfer
und Konzernabschlussprüfer zu bestellen. Dieser nimmt auch die
prüferische Durchsicht unterjähriger Finanzberichte vor,
sofern eine solche erfolgt.


Weitere Angaben und Hinweise

Gesamtzahl der Aktien und Stimmrechte

Im Zeitpunkt der Einberufung der Hauptversammlung beträgt das
Grundkapital der Gesellschaft EUR 23.552.000 und ist in 9.200.000 auf
den Inhaber lautende Stückaktien eingeteilt. Jede Stückaktie gewährt
in der Hauptversammlung eine Stimme, so dass die Gesamtzahl der
Stimmrechte 9.200.000 beträgt. Im Zeitpunkt der Einberufung der
Hauptversammlung ist die Gesellschaft weder im Besitz von eigenen
Aktien gemäß §§ 71 ff. AktG noch sind der Gesellschaft andere Umstände
des Ruhens von Stimmrechten bekannt.

Teilnahme an der Hauptversammlung und die Ausübung des Stimmrechts

Zur Teilnahme an der Hauptversammlung und zur Ausübung des Stimmrechts
sind nur diejenigen Aktionäre berechtigt, die sich unter Vorlage eines
besonderen Nachweises ihres Anteilsbesitzes bis zum Ablauf des 17. Mai
2013 (24:00 Uhr) in deutscher oder englischer Sprache in Textform (§
126b BGB) bei nachfolgend bezeichneter Stelle angemeldet haben:

elexis AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: + 49(0)89-309037 4675

E-Mail: anmeldestelle@computershare.de

Für den Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme reicht ein in Textform
(§ 126b BGB) in deutscher oder englischer Sprache erstellter
besonderer Nachweis des Anteilsbesitzes durch das depotführende
Institut aus. Der Nachweis des Anteilsbesitzes muss sich auf den
Beginn des einundzwanzigsten Tages vor der Versammlung, das ist der
03. Mai 2013 (00:00 Uhr) ('Nachweisstichtag'), beziehen.

Nach Eingang der Anmeldung und des Nachweises des Anteilsbesitzes
werden den Aktionären Eintrittskarten für die Teilnahme an der
Hauptversammlung übersandt. Um den rechtzeitigen Erhalt der
Eintrittskarten sicherzustellen, bitten wir die Aktionäre, möglichst
frühzeitig eine Eintrittskarte bei ihrem depotführenden Institut
anzufordern. Die erforderliche Anmeldung und Übersendung des
Nachweises des maßgeblichen Anteilsbesitzes werden in diesen Fällen
durch das depotführende Institut vorgenommen. Im Gegensatz zur
Anmeldung zur Hauptversammlung ist die Eintrittskarte nicht
Teilnahmevoraussetzung, sondern sie dient lediglich der Vereinfachung
des Ablaufs an den Einlasskontrollen für den Zugang zur
Hauptversammlung.

Bedeutung des Nachweisstichtags

Im Verhältnis zur Gesellschaft gilt für die Teilnahme an der
Hauptversammlung oder die Ausübung des Stimmrechts nur als Aktionär,
wer den vorstehenden Nachweis über seine Berechtigung erbracht hat.
Die Berechtigung zur Teilnahme und der Umfang des Stimmrechts bemessen
sich dabei ausschließlich nach dem Anteilsbesitz des Aktionärs zum
Nachweisstichtag. Mit dem Nachweisstichtag geht keine Sperre für die
Veräußerbarkeit des Anteilsbesitzes einher. Auch im Falle der
vollständigen oder teilweisen Veräußerung des Anteilsbesitzes nach dem
Nachweisstichtag ist für die Teilnahme und den Umfang des Stimmrechts
ausschließlich der Anteilsbesitz des Aktionärs zum Nachweisstichtag
maßgeblich, d. h. Veräußerungen von Aktien nach dem Nachweisstichtag
haben keine Auswirkungen auf die Berechtigung zur Teilnahme an der
Hauptversammlung und auf den Umfang des Stimmrechts in der
Hauptversammlung. Entsprechendes gilt für Erwerbe und Hinzuerwerbe von
Aktien nach dem Nachweisstichtag. Personen, die zum Nachweisstichtag
noch keine Aktien besitzen und erst danach Aktionär werden, sind für
die Hauptversammlung nicht teilnahme- und stimmberechtigt. Der
Nachweisstichtag hat keinerlei Bedeutung für die
Dividendenberechtigung.

Stimmrechtsausübung, Stimmrechtsvollmacht

Aktionäre können ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung unter
entsprechender Vollmachtserteilung auch durch Bevollmächtigte, z. B.
durch das depotführende Kreditinstitut, eine Vereinigung von
Aktionären oder andere Personen ihrer Wahl, ausüben lassen.
Bevollmächtigt ein Aktionär mehr als eine Person, so kann die
Gesellschaft eine oder mehrere von diesen zurückweisen.

Gemäß § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG bedürfen die Erteilung der Vollmacht,
ihr Widerruf und der Nachweis der Bevollmächtigung gegenüber der
Gesellschaft der Textform (§ 126b BGB), es sei denn, es werden ein
Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen
oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die
Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß
gelten, bevollmächtigt.

Aktionäre können die Formulare zur Vollmachtserteilung verwenden, die
jeder Eintrittskarte beigefügt sind.

Die Vollmacht und ihr Widerruf können entweder (1) durch Vorweisen der
Vollmacht bei der Einlasskontrolle am Tag der Hauptversammlung oder
durch Übermittlung per Post, Telefax oder E-Mail unter folgender
Adresse

elexis AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: + 49(0)89-309037 4675

E-Mail: elexis-hv2013@computershare.de

oder (2) gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt werden. Wird die
Vollmacht gegenüber dem Bevollmächtigten erteilt, so bedarf es
gegenüber der Gesellschaft - so weit sich nicht aus § 135 AktG etwas
anderes ergibt - eines Nachweises der Bevollmächtigung in Textform.
Der Nachweis der Bevollmächtigung kann der Gesellschaft an die
vorstehend genannte Adresse einschließlich des dort genannten Weges
der elektronischen Kommunikation (E-Mail) gesendet werden.

Wird ein Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen
oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die
Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß
gelten, bevollmächtigt, sind in der Regel Besonderheiten zu beachten,
insbesondere ist die Vollmacht so zu erteilen, dass die
Vollmachtserklärung nur mit der Stimmrechtsausübung verbundene
Erklärungen enthält. In diesen Fällen gilt für die
Vollmachtserteilung, ihren Widerruf sowie den Nachweis der
Bevollmächtigung das Textformerfordernis des § 134 Abs. 3 Satz 3 AktG
nicht; vielmehr genügt es, wenn die Vollmachtserklärung vom
Bevollmächtigten nachprüfbar festgehalten wird. Aktionäre, die ein
Kreditinstitut, ein nach §§ 135 Abs. 10, 125 Abs. 5 AktG den
Kreditinstituten gleichgestelltes Unternehmen oder eine der Personen
oder Personenvereinigungen, für die nach § 135 Abs. 8 AktG die
Regelungen des § 135 Abs. 1 bis 7 AktG für Kreditinstitute sinngemäß
gelten, bevollmächtigen wollen, werden daher gebeten, etwaige
Besonderheiten der Vollmachtserteilung bei den jeweils zu
Bevollmächtigenden zu erfragen und sich mit diesen abzustimmen. Ein
Verstoß gegen die vorstehend dargestellten und bestimmte weitere in §
135 AktG genannten Erfordernisse für die Bevollmächtigung
beeinträchtigt allerdings gemäß § 135 Abs. 7 AktG die Wirksamkeit der
Stimmabgabe nicht.

Die Gesellschaft bietet ihren Aktionären an, von der Gesellschaft
benannte weisungsgebundene Stimmrechtsvertreter bereits vor der
Hauptversammlung zu bevollmächtigen und sich von diesen in der
Hauptversammlung vertreten zu lassen. Soweit die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter bevollmächtigt werden, müssen diesen in
jedem Falle ausdrückliche und eindeutige Weisungen für die Ausübung
des Stimmrechts erteilt werden. Die von der Gesellschaft benannten
Stimmrechtsvertreter sind verpflichtet, entsprechend den erteilten
Weisungen abzustimmen. Sollte zu einzelnen Beschlussgegenständen keine
oder keine eindeutige Weisung vorliegen, sind die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter insoweit nicht zur Stimmrechtsausübung
befugt und werden sich im Falle einer Abstimmung der Stimme enthalten.

Vollmachten und Weisungen einschließlich etwaiger Änderungen erteilter
Weisungen an die von der Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter
bedürfen der Textform (§ 126b BGB). Sie können per Post, Telefax oder
E-Mail übermittelt werden, wobei sie bis zum Ablauf des 22. Mai 2013
(24:00 Uhr) bei der Gesellschaft unter der Adresse

elexis AG

c/o Computershare Operations Center

80249 München

Telefax: + 49(0)89-309037 4675

E-Mail: elexis-hv2013@computershare.de

eingegangen sein müssen.

Für die Erteilung von Vollmacht und Weisungen an die von der
Gesellschaft benannten Stimmrechtsvertreter können die Aktionäre das
zusammen mit der Eintrittskarte zur Verfügung gestellte Vollmachts-
und Weisungsformular nutzen.

Der Widerruf der Vollmacht sowie die Änderung von Weisungen sind
ebenfalls in Textform an die genannte Adresse zu senden. Am Tag der
Hauptversammlung kann die Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters
der Gesellschaft oder eine Weisung an den Stimmrechtsvertreter der
Gesellschaft bzw. ein Widerruf oder eine Änderung der Vollmacht oder
einer Weisung in Textform bei der Einlasskontrolle erteilt werden.

Bei einer Bevollmächtigung des Stimmrechtsvertreters der Gesellschaft
können die Aktionäre nicht an möglichen Abstimmungen über eventuelle,
erst in der Hauptversammlung vorgebrachte Gegenanträge, Wahlvorschläge
oder sonstige, nicht im Vorfeld der Hauptversammlung mitgeteilte
Anträge teilnehmen und auch keine Weisungen dazu erteilen. Der
Stimmrechtsvertreter kann auch nicht zur Ausübung des Rede- und
Fragerechts sowie des Antragsrechts der Aktionäre bevollmächtigt
werden.

Aktionäre, die ihr Stimmrecht in der Hauptversammlung durch
Bevollmächtigte, einschließlich durch die von der Gesellschaft
benannten Stimmrechtsvertreter, ausüben lassen möchten, müssen sich
unter Nachweis der Berechtigung zur Teilnahme nach den oben unter der
Rubrik 'Teilnahme an der Hauptversammlung' genannten Bestimmungen
anmelden.

Anträge und Wahlvorschläge gemäß den §§ 126 Abs. 1, 127 AktG

Aktionäre der Gesellschaft können Gegenanträge gegen einen Vorschlag
des Vorstands und des Aufsichtsrats zu einem bestimmten Punkt der
Tagesordnung und Vorschläge zur Wahl von Aufsichtsratsmitgliedern oder
von Abschlussprüfern der Gesellschaft übersenden. Gegenanträge müssen
- im Gegensatz zu Wahlvorschlägen - begründet werden. Solche
Gegenanträge (nebst Begründung) und Wahlvorschläge sind ausschließlich
zu richten an:

elexis AG

Vorstand

Industriestraße 1

57482 Wenden

Telefax: + 49(0)2762-612 135

E-Mail: info@elexis.de

Anderweitig adressierte Anträge werden nicht berücksichtigt.

Zugänglich zu machende Gegenanträge und Wahlvorschläge von Aktionären
einschließlich des Namens des Aktionärs und der Begründung werden
unverzüglich nach Eingang im Internet unter www.elexis.de, dort unter
der Rubrik 'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht,
sofern der Gesellschaft diese Anträge und Wahlvorschläge mindestens 14
Tage vor dem Tag der Hauptversammlung, also bis zum 09. Mai 2013
(24:00 Uhr), an die zuvor genannte Adresse übersandt worden sind.
Etwaige Stellungnahmen der Verwaltung werden ebenfalls unter der
genannten Internetadresse zugänglich gemacht.

Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung gemäß § 122 Abs. 2 AktG

Aktionäre, deren Anteile zusammen den zwanzigsten Teil des
Grundkapitals oder den anteiligen Betrag von EUR 500.000 (dies
entspricht 195.313 Aktien) erreichen, können verlangen, dass
Gegenstände auf die Tagesordnung gesetzt und bekannt gemacht werden.
Jedem neuen Gegenstand muss eine Begründung oder eine Beschlussvorlage
beiliegen. Das Verlangen ist schriftlich an den Vorstand der
Gesellschaft zu richten und muss der Gesellschaft bis zum 23. April
2013 (24:00 Uhr) zugehen. Entsprechende Verlangen sind zu richten an:

elexis AG

Vorstand

Industriestraße 1

57482 Wenden

Bekanntzumachende Ergänzungen der Tagesordnung werden - soweit sie
nicht bereits mit der Einberufung bekanntgemacht wurden - unverzüglich
nach Eingang des Verlangens im Bundesanzeiger bekanntgemacht und
solchen Medien zur Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon
ausgegangen werden kann, dass sie die Information in der gesamten
Europäischen Union verbreiten. Sie werden außerdem unter der
Internetadresse www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor
Relations/Hauptversammlung' bekanntgemacht und den Aktionären
mitgeteilt.

Die Antragsteller haben zusätzlich nachzuweisen, dass sie seit
mindestens drei Monaten vor dem Tag des Ergänzungsverlangens Inhaber
der erforderlichen Mindestaktienzahl sind und diese Aktien bis zur
Entscheidung über ihr Verlangen halten. Für den Nachweis reicht eine
entsprechende Bestätigung des depotführenden Kreditinstituts aus.

Auskunftsrecht gemäß § 131 Abs. 1 AktG

In der Hauptversammlung kann jeder Aktionär und Aktionärsvertreter vom
Vorstand Auskunft über Angelegenheiten der Gesellschaft, die
rechtlichen und geschäftlichen Beziehungen der Gesellschaft zu
verbundenen Unternehmen, die Lage des Konzerns und der in den
Konzernabschluss einbezogenen Unternehmen verlangen, soweit die
Auskunft zur sachgemäßen Beurteilung der Tagesordnung erforderlich ist
(§ 131 Abs. 1 AktG). Auskunftsverlangen sind in der Hauptversammlung
grundsätzlich mündlich im Rahmen der Aussprache zu stellen.

Gemäß § 19 Abs. 2 der Satzung kann der Vorsitzende der
Hauptversammlung das Frage- und Rederecht der Aktionäre zeitlich
angemessen beschränken. Zudem ist der Vorstand berechtigt, in
bestimmten, in § 131 Abs. 3 AktG geregelten Fällen, die Auskunft zu
verweigern.

Veröffentlichungen auf der Internetseite

Den Aktionären werden die in § 124a AktG genannten Informationen und
Unterlagen im Internet unter www.elexis.de, dort unter der Rubrik
'Investor Relations/Hauptversammlung' zugänglich gemacht.

Die Abstimmungsergebnisse werden nach der Hauptversammlung unter der
selben Internetadresse bekanntgegeben.

Die Einberufung der Hauptversammlung wurde solchen Medien zur
Veröffentlichung zugeleitet, bei denen davon ausgegangen werden kann,
dass sie die Information in der gesamten Europäischen Union
verbreiten.

Weitergehende Erläuterungen

Weitergehende Erläuterungen zu den Rechten der Aktionäre nach § 122
Abs. 2, § 126 Abs. 1, § 127, § 131 Abs. 1 AktG finden sich unter der
Internetadresse www.elexis.de, dort unter der Rubrik 'Investor
Relations/Hauptversammlung'.

Wenden, im April 2013

elexis AG

Der Vorstand






---------------------------------------------------------------------

---------------------------------------------------------------------


Sprache: Deutsch
Unternehmen: elexis AG
Industriestr. 1
57482 Wenden
Deutschland
E-Mail: info@elexis.de
Internet: https://www.elexis.de


Ende der Mitteilung DGAP News-Service
---------------------------------------------------------------------
206979 12.04.2013


Kontaktinformationen:

Leider liegen uns zu diesem Artikel keine separaten Kontaktinformationen gespeichert vor.
Am Ende der Pressemitteilung finden Sie meist die Kontaktdaten des Verfassers.

Neu! Bewerten Sie unsere Artikel in der rechten Navigationsleiste und finden
Sie außerdem den meist aufgerufenen Artikel in dieser Rubrik.

Sie suche nach weiteren Pressenachrichten?
Mehr zu diesem Thema finden Sie auf folgender Übersichtsseite. Desweiteren finden Sie dort auch Nachrichten aus anderen Genres.

http://www.bankkaufmann.com/topics.html

Weitere Informationen erhalten Sie per E-Mail unter der Adresse: info@bankkaufmann.com.

@-symbol Internet Media UG (haftungsbeschränkt)
Schulstr. 18
D-91245 Simmelsdorf

E-Mail: media(at)at-symbol.de

457709

weitere Artikel:
  • DGAP-HV: Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Hagen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG DGAP-HV: Douglas Holding AG / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Douglas Holding AG: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 28.05.2013 in Hagen mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 12.04.2013 / 15:07 --------------------------------------------------------------------- DOUGLAS HOLDING AG Hagen/Westfalen Wertpapier-Kenn-Nummer: 609 900 ISIN: DE 000 609 900 5 Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung 2013 Sehr geehrte DOUGLAS-Aktionäre! Wir mehr...

  • DGAP-HV: Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG DGAP-HV: Klöckner & Co SE / Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung Klöckner & Co SE: Bekanntmachung der Einberufung zur Hauptversammlung am 24.05.2013 in Düsseldorf mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung gemäß §121 AktG 12.04.2013 / 15:06 --------------------------------------------------------------------- Klöckner & Co SE Duisburg - ISIN DE000KC01000 - - Wertpapier-Kenn-Nr. KC0 100 - Einladung zur ordentlichen Hauptversammlung Sehr geehrte Aktionärinnen und Aktionäre, wir laden Sie mehr...

  • DGAP-PVR: MTU Aero Engines Holding AG: Veröffentlichung gemäß § 26 Abs. 1 WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung MTU Aero Engines Holding AG 12.04.2013 14:18 Veröffentlichung einer Stimmrechtsmitteilung, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Franklin Templeton Institutional, LLC, Wilmington, USA, gives notice pursuant to sec. 21 para. 1 WpHG that on April 9, 2013 the voting rights in MTU Aero Engines Holding AG exceeded the threshold of 3% and amount to 3.05% (1,585,932 voting mehr...

  • DGAP-AFR: Schaltbau Holding AG: Bekanntmachung gemäß § 37v, 37w, 37x ff. WpHG mit dem Ziel der europaweiten Verbreitung Schaltbau Holding AG / Vorabbekanntmachung über die Veröffentlichung von Rechnungslegungsberichten 12.04.2013 14:15 Bekanntmachung nach § 37v, 37w, 37x ff. WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EquityStory AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich. --------------------------------------------------------------------------- Hiermit gibt die Schaltbau Holding AG bekannt, dass folgende Finanzberichte veröffentlicht werden: Bericht: Jahresfinanzbericht Veröffentlichungsdatum / Deutsch: 23.04.2013 mehr...

  • DGAP-AFR: Schaltbau Holding AG: Announcement according to Articles 37v, 37w, 37x et seqq. of the WpHG [the German Securities Act] with the objective of Europe-wide distribution Schaltbau Holding AG / Preliminary announcement on the disclosure of financial statements 12.04.2013 14:15 Announcement according to articles 37v, 37w, 37x ff. WpHG, transmitted by DGAP - a company of EquityStory AG. The issuer is solely responsible for the content of this announcement. --------------------------------------------------------------------------- Schaltbau Holding AG hereby announces that the following financial reports shall be disclosed : Report: Annual financial report Date of disclosure / German: April 23, mehr...

Mehr zu dem Thema Finanzen

Der meistgelesene Artikel zu dem Thema:

Century Casinos wurde in Russell 2000 Index aufgenommen

durchschnittliche Punktzahl: 0
Stimmen: 0

Bitte nehmen Sie sich einen Augenblick Zeit, diesen Artikel zu bewerten:

Exzellent
Sehr gut
gut
normal
schlecht