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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zu Hartz-IV-Kontrollen

Geschrieben am 08-04-2013

Bielefeld (ots) - Jeder Arbeitnehmer muss damit rechnen, dass sein
Arbeitgeber ihm auf den Zahl fühlt, wenn er glaubt, dieser mache
blau. Daher ist auch nichts dagegen einzuwenden, dass
Hartz-IV-Empfängern ähnliches blüht. In der neuen Richtlinie der
Bundesagentur für Arbeit ist schließlich nicht von einem
Generalverdacht nach Gutdünken des Sachbearbeiters die Rede, sondern
von einem gezielten Augenmerk bei Häufung von Kurzerkrankungen. Das
hat nichts mit Hetzkampagnen gegen Leistungsempfänger oder
Misstrauenskampagne gegen Ärzte zu tun. Es ist eine logische
Konsequenz: Wer unter Verdacht steht, kann kontrolliert werden - mit
oder ohne Hartz IV. Wer auffliegt, verliert schlimmstenfalls seinen
Job. Oder es wird eben die Leistung gekürzt. Die entscheidende Frage
ist jedoch, ob das Problem wirklich so groß ist wie derzeit glauben
gemacht wird. Zahlen, wie oft Arbeitssuchende wegen kurzzeitiger
Erkrankungen nicht zu Terminen erscheinen, existieren nicht. Der
finanzielle Aufwand ist beachtlich. Der Medizinische Dienst erhält
bis zu 260 Euro für die Überprüfung - das sind zwei Drittel des
regulären Hartz-IV-Satzes.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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