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Westfalen-Blatt: das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum NSU-Prozess

Geschrieben am 04-04-2013

Bielefeld (ots) - Wer glaubt, er werde in einem Grundrecht
verletzt, kann sich ans Bundesverfassungsgericht wenden. Das ist
kostenlos, aber meistens auch fruchtlos: 6000 Verfassungsbeschwerden
gehen jedes Jahr in Karlsruhe ein, doch nur zwei Prozent haben
Erfolg. Nun will also die türkische Zeitung »Sabah« Karlsruhe
anrufen, weil sie keinen Presseplatz im NSU-Prozess bekommen hat. Der
Grundsatz der Gleichbehandlung sei verletzt worden, meint der
stellvertretende Chefredakteur. Dieses zu begründen dürfte ihm nicht
leicht fallen. Denn die Vergabe der Plätze erfolgte, wie in großen
Prozessen üblich. Dieses Verfahren war auch ausländischen Zeitungen
bekannt. Nur seien einige eben zu spät gewesen, heißt es vom Gericht.
Sicher hätte man Fingerspitzengefühl haben und ein anderes Procedere
wählen können. Insofern war das Oberlandesgericht unsensibel. Aber
das ist kein Verstoß gegen das Grundgesetz. Zudem stellt sich die
Frage, ob eine Verfassungsbeschwerde überhaupt möglich ist, ohne
vorher den Weg durch die Verwaltungsgerichte zu gehen. Die Tage vor
dem NSU-Prozess bleiben spannend.



Pressekontakt:
Westfalen-Blatt
Nachrichtenleiter
Andreas Kolesch
Telefon: 0521 - 585261


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