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BERLINER MORGENPOST: Gut gemeint, schlecht gemacht Jens Anker über die Probleme mit dem Bildungs- und Teilhabepaket der Bundesregierung

Geschrieben am 02-04-2013

Berlin (ots) - Ein Behördengrundsatz lautet, dass jede Reform,
egal wie sinnvoll oder unsinnig sie ist, vor allem eines schafft:
mehr Bürokratie. Das trifft für das von der Bundesregierung vor zwei
Jahren eingeführte Bildungs- und Teilhabepaket für hilfebedürftige
Familien in besonderem Maß zu. Denn neben den unklaren Vorgaben wurde
den Kommunen auch die Umsetzung überlassen. Das Ergebnis ist
erschütternd: Bis auf das kleine Bundesland Bremen hat es kein
Bundesland im vergangenen Jahr geschafft, das vom Bund bereit
gestellte Geld tatsächlich abzurufen. In Berlin bleiben 50 Millionen
Euro von 78 Millionen Euro ungenutzt.

Dieses eklatante Missverhältnis legt den Schluss nahe, dass das
Übel im System liegt und nicht allein auf die Unfähigkeit der
zuständigen Stellen zurückzuführen ist. Zur Erinnerung: Als das
Bundesverfassungsgericht die Hartz-IV-Sätze für unzureichend
erklärte, zögerte die Bundesregierung, die Sätze entsprechend
anzuheben. Sie befürchtete zu Recht erhebliche Mehrausgaben.
Stattdessen wurde die Idee des Bildungspaketes geboren. Das bedeutet,
dass sozial schwache Familien nicht mehr pauschal mehr Geld für
Bildung, Sport und Kultur ihrer Kinder zur Verfügung gestellt
bekommen, sondern jede Leistung einzeln beantragen müssen. Dass das
gelingt, war von Anfang an utopisch - und spart dem Staat Geld, da
viele Betroffene gar nicht wissen, welche Unterstützung sie erhalten
können beziehungsweise wie und wo sie einen Antrag stellen können.
Der Plan, weniger Geld auszugeben als gesetzlich vorgesehen, ist
dadurch aufgegangen. Leider.

Hinter dieser Politik steckt ein großes Misstrauen der Regierenden
gegenüber den Schwächsten der Gesellschaft. Hilfeempfängern wird
oftmals unterstellt, die staatliche Unterstützung missbräuchlich in
Anspruch nehmen zu wollen. Dabei geht es doch um die
Chancengleichheit von Kindern und Jugendlichen aus
einkommensschwachen Haushalten. Das Verfassungsgericht hatte in
seinem Urteil nämlich moniert, dass die geringeren Hartz-IV-Sätze für
Kinder und Jugendliche nicht plausibel begründet seien. Wenn es also
darum ginge, deren Bildungschancen zu verbessern, dann müsste
Minderjährigen mindestens genauso viel Geld wie Erwachsenen zur
Verfügung stehen, um eine Musikschule zu besuchen oder Vereinssport
zu betreiben.

Mittlerweile ist allen Beteiligten klar, dass es mit dem
Bildungspaket so nicht weitergehen kann. Es wäre schon viel gewonnen,
wenn Schulen die Kosten für Nachhilfe, Ausflüge oder Klassenfahrten
als Sammelanträge an die Verwaltung stellen zu könnten, oder
Sportvereine die Mitgliedsbeiträge für die Kinder und Jugendlichen
pauschal erstattet bekämen. Bislang nämlich sind nur die Eltern
berechtigt, einen Antrag zu stellen - und sie müssen diese Hilfe
spätestens nach drei Monaten immer wieder neu beantragen.

Das Fazit: Ein Bürokratieungetüm wird auf dem Rücken derjenigen
ausgetragen, denen es durch das Bildungspaket gerade besser gehen
sollte. Und so bleibt wie so oft die Erkenntnis: gut gemeint, aber
schlecht gemacht.



Pressekontakt:
BERLINER MORGENPOST

Telefon: 030/2591-73650
bmcvd@axelspringer.de


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