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Anhörung im Rechtsausschuss / Übersetzerverbände fordern angemessene Vergütung durch die Justiz

Geschrieben am 13-03-2013

Berlin (ots) - "Von der Qualität der Arbeit der
Gerichtsdolmetscher und Gerichtsübersetzer kann ein Freispruch oder
eine Verurteilung abhängen. Jeder Fehler kann schwerwiegende Folgen
haben." Auf diese prägnante Formel bringt André Lindemann, Präsident
des Bundesverbandes der Dolmetscher und Übersetzer e. V. (BDÜ), die
hohe Bedeutung des Berufsstandes für die Justiz anlässlich einer
öffentlichen Anhörung am 13. März im Rechtsausschuss des Deutschen
Bundestages. Dieser beschäftigt sich mit dem zweiten
Kostenrechtsmodernisierungsgesetz, in dessen Rahmen auch das
Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG) aus dem Jahr 2004
novelliert werden soll. Das JVEG regelt unter anderem die Honorare
von freiberuflichen Dolmetschern und Übersetzern, die für Justiz- und
Strafverfolgungsbehörden arbeiten. In der Anhörung begrüßt
BDÜ-Präsident Lindemann als Sachverständiger und Vertreter der
Übersetzerverbände zwar die lange überfällige Überarbeitung der
geltenden Vorschriften zur Vergütung. Er fordert jedoch, die Honorare
deutlicher als im Entwurf vorgesehen anzuheben.

Lindemann fordert außerdem, die Vergütungsvereinbarungen von
Justizbehörden mit Dolmetschern und Übersetzern nach § 14 JVEG
abzuschaffen. Die bisherige Praxis zeige, dass die darin vereinbarten
Honorare die gesetzlichen Sätze teilweise um mehr als 50 Prozent
unterschreiten. "Der vorliegende Entwurf verpasst in weiten Teilen
die Chance, notwendige Veränderungen herbeizuführen." Die
vorgesehenen Regelungen trügen zu einem Abwandern qualifizierter
Dolmetscher und Übersetzer in andere Tätigkeitsfelder bei. Die
Berufsverbände befürchten, dass zunehmend Laien als Dolmetscher und
Übersetzer zum Einsatz kommen - mit negativen Konsequenzen für alle
Verfahrensbeteiligte. Ohne rechtssichere Dolmetsch- und
Übersetzungsleistungen können die Verfahrensrechte der Betroffenen
nicht sichergestellt werden. Lindemann: "Das ist eine Gefahr für die
Rechtsstaatlichkeit."

Jeder Beteiligte in einem Strafverfahren hat das Recht auf einen
Dolmetscher oder Übersetzer, wenn er der deutschen Sprache nicht
hinreichend mächtig ist. Die Kosten dafür trägt der Staat. Der
Verband schätzt, dass in jedem fünften Verfahren in Deutschland ein
Dolmetscher oder Übersetzer im Einsatz ist. Etwa 20.000 allgemein
beeidigte beziehungsweise "öffentlich bestellte" oder "allgemein
ermächtigte" - die Bezeichnung variiert nach Bundesland - Dolmetscher
und Übersetzer gibt es in Deutschland.

Eine E-Petition der Übersetzerverbände "Rechtspflegekosten -
Erhöhung der Vergütung für Dolmetscher und Übersetzer" können
Unterstützer bis 26. März auf der Website des Deutschen Bundestages
online mitzeichnen: http://ots.de/r76Gv



Pressekontakt:
Birgit Golms, Tel. 030.88627644, E-Mail: presse@bdue.de


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