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Westfalenpost: Westfalenpost zum Leistungsschutzrecht

Geschrieben am 01-03-2013

Hagen (ots) -

Wer den Campus des Weltkonzerns Google im
kalifornischen Silicon Valley betritt, muss zuvor durch eine
Sicherheitskontrolle. Überhaupt ist "Campus" eine irreführende
Bezeichnung für das klinisch reine Headquarter - das Hauptquartier
einer Weltmacht, die mit strategischem Geschick eine erdrückende
Vormachtstellung im Internet erlangt hat. Mehr als eine Milliarde
Menschen pro Woche sucht die Google-Plattformen auf, um sich zu
informieren. Google bestimmt, was er dann findet: Ein geheimer
Algorithmus errechnet, was der Suchende findet. Und er ist dabei so
clever, sich zu merken, wonach dieser bereits gesucht hat. Das Umfeld
dieser Suche wird vermarktet - ein Milliardengeschäft allein in
Deutschland.

Da der Gegenstand der Suche, nämlich die
Information, bislang kostenfrei ist, haben die Verlage nach langem
Kampf einen kleinen, aber grundlegenden Erfolg erzielt: In
Deutschland ist künftig von Google transportierter Inhalt geschützt.
Der Rechteinhaber kann also Forderungen stellen. Das Imperium hat
sein Geschäftsmodell dagegen mit dem eines unschuldigen Taxifahrers
verglichen, der seine Gäste zum Lokal fahre und ja auch nicht fürs
Essen zahle. Naiv, wer solches glaubt! In Wahrheit bestimmt der
Taxifahrer, wohin die Reise geht, und im Lokal gibt's undefinierbare
Kost gratis. Für eine moderne Gesellschaft höchst unbekömmlich.





Pressekontakt:
Westfalenpost
Redaktion

Telefon: 02331/9174160


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