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Neue OZ: Kommentar zu Bundestag/Bundesrat/Datenschutz/Melderecht

Geschrieben am 27-02-2013

Osnabrück (ots) - Späte Einsicht

Was lange währt, wird endlich gut: Das neue Meldegesetz kann sich
sehen lassen, auch wenn es in Details noch Verbesserungswünsche gibt.
Das Wichtigste: Der Bürger behält die Hoheit über seine persönlichen
Daten. Meldeämter dürfen Namen und Anschriften nur weiterreichen,
wenn die Betroffenen ausdrücklich zustimmen.

Damit ist der unsägliche Versuch der Adresshändler-Lobby
gescheitert, sich nach Belieben mit Nachschub einzudecken. Schon
allein, dass ein solches Gesetz überhaupt in den Bundestag
eingebracht werden konnte, ist aus Datenschutzgründen empörend. Zum
Skandal wurde der Vorgang, als das Parlament die Vorlage am 28. Juni
vergangenen Jahres zu vorgerückter Stunde ohne Aussprache
durchwinkte, obwohl im Plenum kaum Abgeordnete saßen. Im Fernsehen
lief gerade das Halbfinale der Fußball-EM zwischen Deutschland und
Italien. In nicht einmal einer Minute war alles erledigt,
Expressgesetzgebung in genau 57 Sekunden.

Nur gut, dass Daten- und Verbraucherschützer sowie Medien dann
noch einmal genau hingesehen und Krach geschlagen haben. Die Bürger
wären ansonsten für dumm verkauft worden. Der Bundestag aber hat sich
blamiert, als willfährig und leicht zu übertölpeln. Eine Glanzstunde
des Parlamentarismus war das Ganze jedenfalls nicht. Umso wichtiger
ist die jetzige Selbstkorrektur.

Uwe Westdörp



Pressekontakt:
Neue Osnabrücker Zeitung
Redaktion

Telefon: +49(0)541/310 207


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