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ARD-Magazin MONITOR: Bahn-Gremien haben Überschreitung der Kostengrenze von Stuttgart 21 schon 2009 zugestimmt / Bundesrechnungshof prüft Staatssekretäre im Aufsichtsrat

Geschrieben am 21-02-2013

Köln (ots) - Der Aufsichtsrat der Deutschen Bahn hat laut einem
internen Gutachten der Bahn schon 2009 einer Kostensteigerung des
Projekts Stuttgart 21 auf 4,9 Milliarden Euro zugestimmt und sich
damit nach Einschätzung von Experten möglicherweise
schadensersatzpflichtig gemacht. Der Bundesrechnungshof prüft
derzeit, ob die Staatssekretäre der Bundesregierung als Mitglieder
des Aufsichtsrates den Bahnvorstand im Hinblick auf Stuttgart 21
hinreichend kontrolliert haben. Das berichtet das ARD-Magazin MONITOR
in seiner heutigen Sendung (Donnerstag, 21.02., 21.45 Uhr im Ersten).

Laut dem Bericht lagen dem Bahnvorstand und dem Aufsichtsrat schon
vor vier Jahren Kalkulationen vor, nach denen der vereinbarte
Finanzierungsrahmen von 4,5 Milliarden Euro nicht mehr eingehalten
wurde. Offiziell hat die Bahn dem Aufsichtsrat sowie der
Öffentlichkeit dies erst im vergangenen Dezember bekannt gegeben, als
man den Umfang der Gesamtkosten auf bis zu 6,8 Milliarden Euro
korrigierte. Die Gutachter stellen in einem Vermerk für den
Aufsichtsrat fest, dass ein Betrag von 4,9 Milliarden Euro schon 2009
"implizit Beschlussgegenstand in den Gremien des DB AG-Konzerns war".
Die darin gegenüber früheren Planungen enthaltenen Kostensteigerungen
um eine Milliarde Euro sollten seinerzeit durch "Einspar- und
Optimierungspotentiale" in Höhe von knapp 900 Millionen Euro
aufgefangen werden, die sich später jedoch nicht realisieren ließen.
Schon damals war dem Aufsichtrat laut Gutachten bekannt, dass die
erhofften Einsparpotentiale "nicht auf einer vertieften Planung,
sondern nur auf einer groben Kostenschätzung" beruhten.

"Das ist skandalös, weil die Deutsche Bahn ihre Projektpartner und
die Öffentlichkeit offenbar arglistig getäuscht hat", so der
Vorsitzende im Verkehrsauschuss des Bundestages, Anton Hofreiter
(Bündnis 90/Die Grünen) gegenüber Monitor. Bis Ende 2009 hätten die
Projektpartner von Stuttgart 21 bei Überschreiten der Kostengrenze
von 4,56 Milliarden Euro aus dem Projekt aussteigen können. Nach
Einschätzung von Experten könnte der Aufsichtsrat damit auch seine
Kontrollpflichten verletzt haben. Insbesondere bei Anzeichen für
Kostensteigerungen hätte er schon damals die Pflicht gehabt, die
Zahlen genau zu prüfen und externe Sachverständige hinzuziehen, so
der auf Gesellschaftsrecht spezialisierte Rechtsanwalt Klaus Rotter.
"Macht er das nicht, dann macht sich der Aufsichtsrat nach den
aktienrechtlichen Vorschriften schadensersatzpflichtig", so Rotter
gegenüber MONITOR. Rotter ist Spezialist für Haftungsfragen im
Gesellschaftsrecht und hat auf diesem Feld schon einige
Grundsatzurteile vor dem Bundesgerichtshof erstritten.

Dem Aufsichtsrat der Deutschen Bahn gehören unter anderem drei
Staatssekretäre der Bundesregierung an. Im Rahmen einer
Betätigungsprüfung nimmt deren Arbeit derzeit auch der
Bundesrechnungshof unter die Lupe: "Wir prüfen, ob die Interessen des
Bundes sachgerecht wahrgenommen und zur Geltung gebracht wurden", so
der Präsident des Bundesrechungshofs Dieter Engels gegenüber MONITOR.



Pressekontakt:
WDR Presse und Information
Kristina Bausch
Tel. 0221 220 7121
kristina.bausch@wdr.de


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