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Bundesregierung will Bürgerbeteiligung bei Energiewende erschweren / Greenpeace Energy protestiert gegen geplantes Kapitalanlagen-Gesetz

Geschrieben am 20-02-2013

Hamburg (ots) - Die Bundesregierung plant ein Gesetz, das die
Bürgerbeteiligung bei der Energiewende entscheidend erschwert. Sollte
sich der Vorschlag durchsetzen, werden kleine und ökologisch
ausgerichtete Projekte vor hohen Hürden stehen. Kapitalkräftige
Großinvestoren können die Auflagen vergleichsweise leicht erfüllen.
Bislang haben engagierte Privatpersonen ganz erheblich zum Ausbau der
erneuerbaren Energien beitragen können. "Bürgerbeteiligung und
Teilhabe sind zentrale Voraussetzung für die Akzeptanz der
Energiewende", erklärt Marcel Keiffenheim, Leiter Energiepolitik bei
Greenpeace Energy.

Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt betreibt die
Bundesregierung ein Gesetzgebungsverfahren, das strengere Regeln für
Manager von "Alternativen Investmentfonds" vorsieht.
Bundesfinanzminister Schäuble will damit den Schutz von Anlegern
verbessern. Allerdings baut der aktuelle Entwurf neue Hürden bei der
Finanzierung der Energiewende auf, die vor allem für Bürgerwindparks
und Solargenossenschaften nur schwer zu überwinden sind.

Das Gesetz legt unter anderem fest, dass der nötige
Eigenkapitalanteil bei neuen Anlagen auf 40 Prozent steigt. Etliche
kleinere Projekte brauchen jedoch mehr Fremdkapital und könnten sich
nicht mehr finanzieren. Weiter schreibt das Gesetz einen
Mindestanteil von Privatanlegern in Höhe von 20.000 Euro vor.
Klassische Bürgerbeteiligungen liegen aber weit unter dieser Summe.
Hinzu kommen hohe Auflagen für Genossenschaften, die ihre Rechtsform
umwandeln müssten. Laut Gesetzentwurf dürfen nur
Aktiengesellschaften, Gesellschaften mit beschränkter Haftung oder
Kommanditgesellschaften geschlossene Fonds betreiben.

Die Energie-Genossenschaft Greenpeace Energy befürchtet, dass mit
dem neuen Recht die Möglichkeiten von Bürgerengagement erheblich
beschnitten werden. Zumindest bei dezentralen
Erneuerbare-Energie-Projekten sind neue Auflagen zum Anleger-Schutz
gar nicht notwendig, da diese Anlagen dank des
Erneuerbare-Energien-Gesetzes (EEG) ohnehin eher geringe Risiken
aufweisen. Mit einem Schreiben an Bundesfinanzminister Schäuble und
alle Abgeordneten des Deutschen Bundestages will die
Energie-Genossenschaft daher grundlegende Änderungen des geplanten
Gesetzes erreichen.

An diesem Donnerstag soll das Gesetz, das eine EU-Richtlinie in
nationales Recht umsetzt, in erster Lesung im deutschen Bundestag
behandelt werden. Greenpeace Energy hat eigene Vorschläge für den
Regierungsentwurf vorgelegt, die dem Anleger-Schutz nutzen, das
Engagement der Bürger für die Energiewende aber nicht einbrechen
lassen.



Kontakt:
Dr. Kirsten Brodde, Presse- und Öffentlichkeitsarbeit, Greenpeace
Energy eG, Schulterblatt 120,20357 Hamburg
Telefon 040 / 808 110 - 658, Mobil 0160/ 969 70 159
kirsten.brodde@greenpeace-energy.de

Achtung Redaktionen: Den Brieftext an Bundesfinanzminister Schäuble
können sie auf der Webseite von Greenpeace Energy abrufen und so die
Änderungsvorschläge im Detail ansehen.


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