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Reinhard Schultz, Biogasrat+ / Biogasdialog des Umweltministers ohne Minister / Gute Diskussion - vorgefasste Ergebnisse

Geschrieben am 04-02-2013

Berlin (ots) - Die 2. EEG-Dialogveranstaltung des
Bundesumweltministers zum EEG mit dem Schwerpunkt Biogas wurde zwar
von Peter Altmaier mit einem Bekenntnis zu seiner umstrittenen
Strompreisbremse eröffnet, fand dann doch ohne ihn statt. Grippe. Das
machte aber nichts, weil die Zusammenfassung der Ergebnisse durch
seinen Abteilungsleiter für die Energiewende offenbar schon vorher
geschrieben war und nicht mit der Diskussion zu tun hatte, die zuvor
geführt worden war.

In der ersten Diskussionsrunde "Potenziale" haben alle
Podiumsteilnehmer mit Ausnahme des Naturschutzes noch große
zusätzliche Potenziale bescheinigt. Das gilt für landwirtschaftliche
Flächen, auf den sich Nutzungen ändern, besonders auch im Bereich der
bioenergetischen Nutzung (Rückgang der Ölsaaten für Biodiesel). Das
gilt für hohe Effizienzsteigerungen in der gesamten
Wertschöpfungskette (bis zu 30 Prozent in zehn Jahren). Das gilt für
die großen und kaum erschlossenen Abfall- und Reststoffpotenziale.

Aber auch der Vertreter des Naturschutzes, ähnlich wie Frau
Staatssekretärin Ingrid Nestle (Schleswig-Holstein), sehen außerhalb
der 21 Mais-Landkreise zusätzliche Möglichkeiten für
Energiepflanzenanbau in den übrigen über 400 Landkreisen in
Deutschland.

Zum Thema Reststoffe: Die hohen Reststoffpotenziale für die
Methanerzeugung sind noch zu erschließen. Das ist eine Frage der
richtigen Signale. Das Kreislaufwirtschaftsgesetz hilft. Aber noch
wichtiger wäre es, Biogas/Biomethan künftig substratunabhängig zu
vergüten (nach dem Modell des Biogasrat+ einen substratunabhängigen
Mehrkostenzuschlag zu geben). Dann würde sich ein vernünftiges
Preisgefälle am Markt entwickeln, bei dem Reststoffe immer günstiger
sind, als NawaRo. Wenn der Markt groß genug ist, werden auch NawaRo
hineingenommen. Verbraucherschützer Holger Krahwinkel hat Recht:
Alles eine Frage des anlegbaren Vergleichspreises.

In der zweiten Diskussionsrunde "künftige Rolle von Biogas"
vertrat ausschließlich der Vertreter der bayrischen Staatskanzlei die
Auffassung, 2700 bayrische Vorortverstromungsanlagen mit überwiegend
unter 125 kW durch Speicher und größere KWK-Anlagen in die Lage zu
versetzen, flexibel Strom einzuspeisen. Alle anderen äußerten
Zweifel, ob das sinnvoll und bezahlbar sein. Hierzu sei angemerkt:
Das notwendige Investment beliefe sich auf ca. 0,5 Mrd. Euro, die
letztendlich zusätzlich umgelegt werden müssen, egal ob über das EEG
oder über eingekaufte Systemdienstleistungen. Der Bayernplan ist nach
Teilnehmeraussagen aus der gesamten Branche und allen Bauerverbänden
außerhalb von Bayern geradezu eine Lachnummer.

Die Biogas-Bestandsanlagen in der Vor-Ort-Verstromung, wie auch
alle anderen EEG-Anlagen, hat die Politik 20 Jahre "an der Backe".
Man könnte einen Teil von Ihnen ohne nachhaltiges Wärmekonzept aus
der Wärmenutzungspflicht entlassen, wenn sie freiwillig Strom direkt
vermarkten würden und nur einen Mehrkostenzuschlag aus der Umlage
erhielten (Weiterentwicklung Marktprämie). Einen Teil könnte man an
das Erdgasnetz anschließen, möglichst mehrere über eine gemeinsame
Aufbereitungsanlage. Das könnte als Mehraufwand auch vergütet werden,
weil dadurch deutliche geringe Zusatzkosten entstehen, als wenn
Kleinanlagen mit Speicher und Reservekapazität ausgestattet würden.
Die Zukunft bei Neuanlagen sollte überwiegend der
Biomethaneinspeisung liegen. Auch darin waren sich die Teilnehmer des
Podiums und die Redner aus dem Plenum weitgehend einig.

Und dabei wurde betont, dass Investitionen in die
Biomethanwirtschaft niemals verlorene Investitionen sind. Denn im
Lauf der Jahre kann immer wieder neu entschieden werden, welcher
Teilstrom in die Stromerzeugung, in die Wärmenutzung oder in die
Mobilität fließen soll. (Apropos Mobilität: Gerade derjenige, der
sich, wie der Abteilungsleiter Energiewende, in der ersten E 10
Debatte die Finger verbrannt hat, sollte wissen, dass
reststoffstämmiges Biomethan die höchsten CO2-Minderungen ohne Teller
und Tan-Konflikt mit sich bringt.)

Bemerkenswert waren viele Beiträge zur Kostenfrage. Die EEG-Umlage
ist das eine, Systemkosten sind das andere. Bei einer
Vollkostenbetrachtung muss verursachergenau dargelegt werden, welche
Energie welche Vollkosten verursacht. Dann ändert sich das Bild
dramatisch. Die Einschätzung, wenn die Strompreise höher wären, wäre
die EEG-Umlage niedriger ist zwar richtig. Aber genauso richtig ist
die Feststellung, dass wir dann insgesamt noch höhere Strompreise als
heute hätten, nur wäre nicht die EEG-Umlage die Schuldige.

Nach dieser alles in allem ausgewogenen Diskussion war die
Zusammenfassung des zuständigen Abteilungsleiters schon befremdlich.
Die Aussage, dass der weitere Ausbau der Biogaswirtschaft von
niemandem gefordert worden sei, stimmt ausdrücklich nicht. Fast alle
wollen einen kostenbewussten und marktwirtschaftlich organisierten
Ausbau mit Biomethaneinspeisung und bedarfsgerechter Stromerzeugung.
Letzter Hinweis: Seit dem EEG 2012 gibt es so gut wie keinen Zubau in
der Vor-Ort-Verstromung. Im Bereich Biomethaneinspeisung ist der
Zubau weitgehend zum Stillstand gekommen, weil das neue KWK-Gesetz
Biomethan-BHKW, die dem EGG unterliegen, unwirtschaftlich macht und
so verhindert und darüber hinaus das Problem der getrennten
Bilanzierung nicht gelöst ist. Wenn das EEG angefasst wird, dann
bitte auch in diesen beiden Punkten.



Pressekontakt:

Janet Hochi/Nantje Gloy/Marco Neher
Tel.: +49 30 201 431 33
E-Mail: geschaeftsstelle@biogasrat.de


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